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12.1 In dieser Klausel 12 ist die Haftung des Auftragnehmers (einschließlich einer Haftung bei einer Handlung oder Unterlassung seitens ihrer seiner Angestellten, Vertreter und Subunternehmer) gegenüber dem Auftraggeber ausschließlich festgelegt:

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(a) übernimmt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung für die Ergebnisse, die aus der Nutzung der Leistungen und Dokumentation durch den Auftraggeber entstehen sowie die Schlussfolgerungen, die daraus gezogen werden. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden , die durch Fehler oder Auslassungen in Informationen, Anweisungen oder Skripten bezüglich der Leistungen, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer übergibt, oder für Handlungen des Auftragnehmers auf Anweisung des Auftraggebers;

(b) alle Gewährleistungen, Zusicherungen, Konditionen oder andere Bedingungen gemäß allgemeinem Recht oder Gewohnheitsrecht werden in dem gesetzlich maximal zulässigen Umfang für dieser diese Vereinbarung ausgeschlossen; und

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12.3 Die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen wirken weder als Ausschluss oder noch Beschränkung der Haftung des Auftragnehmers für:

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(b) beschränkt sich die gesamte Haftung des Auftragnehmers für Schäden auf €55.000,00 (fünftausend Euro) gemäß dieser Vereinbarung (einschließlich Schadensersatz abhängig von Klausel 12.2), unerlaubte Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen), falsche Angaben, Rückerstattung oder anderweitig, die in Verbindung mit der Durchführung oder beabsichtigter Durchführung dieser Vereinbarung stehen.

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Der Auftraggeber kann diese Vereinbarung jederzeit kündigen. Der Vertrag endet dann, frühestens nach 21 Tagen, mit Ablauf des Monats zum jeweiligen Monatsende, sofern die Vereinbarung nicht anderweitig und in Abhängigkeit mit diesen Nutzungsbedingungen gekündigt wurde;.

13.2 Ohne Beschränkung sonstiger Rechte und Rechtsmittel der beiden Parteien , darf eine Partei die Vereinbarung ohne Haftung gegenüber der anderen Partei kündigen, wenn:

(a) die andere Partei einen erheblichen Verstoß gegen eine ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung begeht und versäumt, diesen Verstoß innerhalb von 30 Tagen zu beheben (sofern Abhilfemaßnahmen ergriffen werden können), nachdem diese Partei über den Verstoß schriftlich informiert wurde; oder

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(a) liefert der Auftragnehmer dem Auftraggeber die aktuellste Sicherung der Auftraggeberdaten, die sich in ihrem seinem Besitz befinden, bei Vertragsende als Excel-Datei, sofern in der Anwendung keine Möglichkeit besteht, dass sich der Auftraggeber die gespeicherten Auftraggeberdaten herunterlädt und in seiner eigenen IT-Umgebung speichert. Der Auftragnehmer unternimmt angemessene wirtschaftliche Anstrengungen, um dem Auftraggeber die Sicherung innerhalb von 50 Tagen nach Kündigung der Vereinbarung zur Verfügung zu stellen, vorausgesetzt, der Auftraggeber hat zu diesem Zeitpunkt alle zur Kündigung ausstehenden oder daraus resultierenden Gebühren gezahlt. Der Auftragnehmer löscht danach die Auftraggeberdaten.

(b) treten alle Bestimmungen der Vereinbarung sofort außer Kraft, außer den folgenden Bestimmungen dieser VereinbarungenVereinbarung, die weiter bestehen und in Kraft bleiben (gemäß ihrer Definition oder andernfalls unbegrenzt): Klauseln 1, 10, 11, 12, 13, 21.

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13.4 Bei Kündigung der Vereinbarung erbringt der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers alle angemessenen Leistungen, um den Auftraggeber bei der ordnungsgemäßen Übermittlung aller Auftraggeberdaten, Funktionen und Geschäfte der Leistungen zurück zum Auftraggeber oder zu einem vom Auftraggeber genannten Dritten , zu unterstützen. Der Zeitraum für die Umsetzung der Reversion der Leistungen wird als „Übergang“ bezeichnet. Die Übergangsleistungen werden vom Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber erbracht und zwar zu den Tagessätzen des Auftragnehmers pro Personentag.

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Der Auftragnehmer ist gegenüber dem Auftraggeber nicht haftbar, wenn die Ausübung ihrer seiner vertraglichen Pflichten oder die Ausübung der Geschäftstätigkeit verhindert oder verzögert wird durch Handlungen, Ereignisse, Unterlassungen oder Unfälle außerhalb ihrer seiner angemessenen Kontrolle, einschließlich, ohne Einschränkung, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen,, Ausfall von Versorgungsdienstleistern oder des Transport- oder Telekommunikationsnetzwerks, höhere Gewalt, Krieg, Aufstände, innere Unruhen, böswillige Sachbeschädigung, Regeln, Vorschriften oder Weisungen, Unfälle, Zerstörung von Anlagen oder Maschinen, Feuer, Überschwemmung, Sturm oder Ausfall von Zulieferern oder Subunternehmern, vorausgesetzt der Auftraggeber wird von solch einem Ereignis und seiner voraussichtlichen Dauer in Kenntnis gesetzt.

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18.1 Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers seine Rechte oder Pflichten gemäß diesen Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise abzutreten, zu übertragen, in Auftrag zu geben, weiter zu veräußern oder in sonstiger Weise damit zu handeln.

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Keine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen zielt darauf ab oder darf benutzt werden, um eine Partnerschaft zwischen den Parteien zu begründen oder eine Partei dazu zu befähigen, als Vertreter der anderen Partei zu handeln. Darüber hinaus hat keine Partei das Recht, im Namen oder im Auftrag der anderen Partei zu handeln, noch diese anderweitig zu binden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen und Zusicherungen, die Annahme einer Pflicht oder Haftung oder die Ausübung eines Rechts oder einer Befugnis).

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21.2 Die Parteien bemühen sich nach besten Kräften, alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen nach Treu und Glauben zu verhandeln und gütlich beizulegen.

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21.4 Wenn von den Parteien nicht anders vereinbart, wird der Mediator von der DIS benannt. Die Mediation wird von einer Partei durch Eingabe einer schriftlichen Mediationsaufforderung an die DIS, Beethovenstr. 5 -13, 50674 Köln, Deutschland, und die andere Partei initiiert. Die Mediation beginnt spätestens vierzehn (14) Tage nach dem Datum der jeweiligen Benachrichtigung über die Einleitung eines Mediationsverfahrens.

21.5 Keine Partei darf ein Gerichtsverfahren in Bezug auf Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen beginnen, wenn nicht zuvor versucht wurde, den Konflikt durch Mediation beizulegen, sofern das Recht ein Verfahren einzuleiten, nicht durch eine Verzögerung beeinträchtigt ist.

21.6 Falls der Konflikt nicht mittels dem genannten DIS-Mediationsverfahren gelöst werden kann, vereinbaren die Parteien, dass der Konflikt von einer Partei an die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland gegeben wird, die die letzte, exklusive und unwiderrufliche Instanz sind bei der Anhörung und Entscheidung über jedwede Klagen oder Verfahren und/oder zur Lösung aller Konflikte, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen oder ihrer Entstehung und Gültigkeit (einschließlich nicht vertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) ergeben kann, und zu diesem Zweck unterwirft sich jede der Parteien unwiderruflich der Gerichtsbarkeit der Gerichte der Bundesrepublik Deutschland.

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Diese Anlage über die Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten regelt die Rechte und Pflichten des Auftraggebers und des Auftragnehmers in Verbindung mit personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Allgemeinen allgemeinen Geschäftsbedingungen von dem vom Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers und seiner Verbundenen verbundenen Unternehmen verarbeitet werden. Diese Anlage ist ein fester Bestandteil der Allgemeinen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle Begriffe, die in den Allgemeinen allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert worden sind und auf die in der vorliegenden Anlage Bezug genommen wird, haben die gleiche Bedeutung wie in den Allgemeinen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Pflichten des Auftraggebers

1.1 Der Auftraggeber bestätigt hiermit, dass die Nutzung des Abonnements eine Auftragsdatenverarbeitung von personenbezogenen Daten darstellt, die der Auftragnehmer im Rahmen der angebotenen Funktionalität für den Auftraggeber erbringt.

1.2 Der Auftraggeber Der Auftraggeber erkennt an, dass der Auftraggeber der Auftraggeber und seine jeweiligen Verbundenen verbundenen Unternehmen (jeweils Data Controller (für die Verarbeitung Verantwortlicher)) die alleinige Verantwortung für die Zulässigkeit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten sowie für die Wahrung der Rechte Betroffener tragen.

1.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass seine Verbundenen verbundenen Unternehmen, soweit gesetzlich erforderlich, ihre Aufträge oder Informationen dem Kunden schriftlich, per E-Mail übermitteln, um den Auftragnehmer und seine Verbundenen verbundenen Unternehmen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Vereinbarung zu autorisieren.

1.4 Der Auftraggeber stellt sicher, dass der dem Auftragnehmer die personenbezogenen Daten zur Verarbeitung zur Verfügung stehen. Die Ergebnisse der Datenverarbeitung werden von dem vom Auftragnehmer gemäß den im Abonnement implementierten Funktionen dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

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1.6 Der Auftraggeber stellt sicher, dass seine Verbundenen verbundenen Unternehmen ihn bevollmächtigen, den Auftragnehmer als seinen Subunternehmer für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu autorisieren.

1.7 Der Auftraggeber versichert, dass auf Seiten des Auftraggebers keine gesetzlichen Bestimmungen bestehen, die den Auftragnehmer daran hindern, ihre seine Vertragspflichten gemäß dieser Vereinbarung in Übereinstimmung mit geltendem Recht zu erfüllen. Hierzu zählt unter anderem die Zusicherung, dass alle betroffenen Personen zuvor ihre Zustimmung zu einer möglichen Verarbeitung personenbezogener Daten erklärt haben.

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2.1 Der Auftragnehmer verarbeitet die personenbezogenen Daten und andere Betriebsdaten ausschließlich gemäß den Weisungen des Data Controllers, der die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden; dies kann (uneingeschränkt) die Korrektur, Löschung und/oder Sperrung dieser Daten beinhalten, wenn , und soweit die Funktionalität des Service es dem Auftraggeber unmöglich macht, dies durchzuführen. Die personenbezogenen Daten werden von Auftragnehmer für keinen anderen Zweck außer zur Bereitstellung des in der Vereinbarung geregelten Abonnements genutzt. Der Auftragnehmer bewahrt diese personenbezogenen Daten nur für den vom Auftraggeber bestimmten Zeitraum auf. Die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungszeiträume bleiben hiervon unberührt.

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f. Jobkontrolle: Der Auftragnehmer definiert Kontrollmechanismen, die die strikte Einhaltung der Weisungen des Data Controllers, wie sie vom Auftraggeber übermittelt, von dem Auftragnehmer akzeptiert und in den Allgemeinen allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegt werden, bei der Datenverarbeitung sicherstellen, und setzt diese Mechanismen um.

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i. Wenn der Auftragnehmer das Abonnement des allen Auftraggebern auf einer einheitlichen über eine einheitliche, gehostete, webgestützte Anwendung bereitstellt, gelten alle geeigneten und jeweils aktuellen technischen und organisatorischen Maßnahmen für alle Kunden des AuftragnehmerAuftragnehmers, für die das Abonnement vom gleichen Rechenzentrum gehostet wird und die den gleichen Service abonniert haben. Der Auftraggeber ist sich bewusst und erklärt sich damit einverstanden, dass die technischen und organisatorischen Maßnahmen vom technischen Fortschritt und der technischen Entwicklung abhängig sind. Im Hinblick darauf ist der Auftragnehmer insbesondere berechtigt, adäquate Alternativmaßnahmen zu implementieren, sofern der Sicherheitslevel der Maßnahmen dabei aufrechterhalten wird. Im Falle von wesentlichen Änderungen übermittelt der Auftragnehmer dem Auftraggeber per E-Mail oder durch Veröffentlichung auf der Website für das Abonnement oder einer alternativen, für den Auftraggeber leicht zugänglichen Website eine entsprechende Benachrichtigung zusammen mit ggf. erforderlicher Dokumentation.

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2.8 Nach Ablauf oder Kündigung des Abonnements muss der Auftragnehmer gemäß den Bedingungen der Allgemeinen allgemeinen Geschäftsbedingungen (oder einer anderen relevanten Vertragsbestimmung) und den Weisungen des Auftraggebers entweder (i) dem Auftraggeber alle Daten des Auftraggebers und alle Kopien oder Reproduktionen dieser Daten (ausgenommen Sicherungsmedien, die für mehrere Kunden verwendet und regelmäßig überschrieben werden) zurückgeben oder (ii) diese personenbezogenen Daten und Medien in Produktionssystemen löschen und/oder vernichten und die Löschung und/oder Vernichtung dem Auftraggeber schriftlich belegen..

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