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(b) Bei Supportanfragen den Auftraggeber durch eine webbasierte Chat- Software oder durch E-Mail oder vergleichbare Kommunikationsmittel zu kontaktieren und zu unterstützen. Für ein 360°-Feedback maximal fünf mal pro Umfrage, für alle anderen Supportanfragen maximal viermal pro Jahr; 

(c) Gemeldete Verbesserungsvorschläge des Auftraggebers („Enhancements“) gewissenhaft zu prüfen und bei Verträglichkeit mit der Produktstrategie und Online-und  Anwendung nach wirtschaftlich vertretbaren Maßstäben umzusetzen;

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(e) den Auftraggeber über Neuerungen in der Online- Anwendung zu informieren.

4.3 Danielle Software & Service Der Auftragnehmer kann die Supportrichtlinien nach alleinigem und eigenem Ermessen gelegentlich ergänzen oder ändern. Der Auftraggeber kann unabhängig erweiterte Supportleistungen zu den aktuell gültigen Sätzen von Danielle Software & Service Honorarsätzen erwerben.

4.4 Für Support via Internet nutzt der Auftraggeber den Service Desk von Danielle Software & Servicedes Auftragnehmers.

4.5 Danielle Software & Service Der Auftragnehmer wird die Dokumentation zur Nutzung des Service Desks zur Verfügung stellen.

4.6 Sollte die Überprüfung von Nicht-Konformität durch Danielle Software & Service gemäß dem berechtigten Ermessen von Danielle Software & Service des Auftragnehmers nahelegen, dass das berichtete Problem nicht auf eine Nicht-Konformität, sondern auf andere Ursachen zurückzuführen ist, einschließlich aber nicht begrenzt auf Eingaben, die nicht der Dokumentation entsprechen, Missbrauch oder falsche Nutzung der Online- Anwendung durch den Auftraggeber, Abänderungen oder Ergänzungen der Online-Anwendung, die nicht durch Danielle Software & Service den Auftragnehmer durchgeführt wurden, oder aufgrund von Netzwerkproblemen, führt Danielle Software & Service der Auftragnehmer die Aufgabe nicht aus und macht dem Auftraggeber ein Angebot über diese kostenpflichtige Zusatzleistung, das er annehmen oder ablehnen kann.

4.7 Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Bezahlung des Auftraggebers und gilt fort für den Zeitraum, für den die Akte bezahlt wurde, sofern nicht nach Klausel 13 oder einer anderweitig nach diesem Vertrag zulässigen Kündigung gekündigt wird.

4.8 Danielle Software & Service Der Auftragnehmer kann die Erbringung der Leistungen ganz oder teilweise an einen Subunternehmer vergeben, ohne zuvor die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Die Vergabe ist jedoch nur zulässig, wenn dem Subunternehmer vertraglich mindestens Datenschutzpflichten auferlegt wurden, die den in dieser Vereinbarung genannten vergleichbar sind. Die Rechte des Auftraggebers müssen auch gegenüber dem Subunternehmer wirksam ausgeübt werden können. Danielle Software & Service Der Auftragnehmer wählt den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der vom Subunternehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sorgfältig aus. Danielle Software & Service Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der Pflichten des Subunternehmers regelmäßig zu überprüfen. Die Prüfung und ihr Ergebnis sind so aussagekräftig zu dokumentieren, dass sie für einen fachkundigen Dritten nachvollziehbar sind.

4.9 Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Vereinbarung sind nur solche Leistungen, die einen direkten Zusammenhang mit der Erbringung der Hauptleistung aufweisen. Nebenleistungen, wie beispielsweise Transport, Wartung und Reinigung sowie die Inanspruchnahme von Telekommunikationsdienstleistungen oder Benutzerservice sind nicht erfasst. Die Pflicht der Danielle Software & Servicedes Auftragnehmer, auch in diesen Fällen die Beachtung von Datenschutz und Datensicherheit sicherzustellen, bleibt unberührt.

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