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Auftragnehmer:

Danielle Software & Service Gmbh

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Abonnement-Gebühren:die Nutzungsgebühren, die der Auftraggeber je Mitarbeiterakte an den Auftragnehmer zahlen muss.
Auftraggeber:

eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten dem Auftragnehmer zur Verarbeitung in Auftrag gibt

Auftraggeberdaten:die von Auftraggebern, berechtigten Nutzern oder vom Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers eingegebenen personenbezogenen Daten zur Nutzung der Leistungen oder zur Vereinfachung der Nutzung der Leistungen durch den Auftraggeber
Dokumentation:

jedes Dokument, das dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer zugänglich gemacht wurde

Geschäftstag:jeder Tag, der nicht ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist
Laufzeit des Abonnements:hat die Bedeutung aus Klausel 13.1 (d. h. die ursprüngliche Laufzeit zusammen mit allen folgenden Verlängerungszeiträumen)
Leistungen:die Abonnement-Dienste, die der Auftragnehmer dem Auftraggeber im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung stellt und die in der Dokumentation beschrieben ist
Nicht-Konformität:jeder Defekt, Fehler oder Bug, der eine wesentlich nachteilige Auswirkung auf das Aussehen, die Handhabung oder die Funktionalität der Leistungen hat, aber ausschließlich aller Defekte, Fehler oder Bugs, die entstehen durch oder als Folge:
(a) einer Handlung oder Unterlassung des Auftraggebers, oder einer Handlung oder Unterlassung eines der Angestellten, Führungskräfte, Vertreter, Zulieferer oder Subunternehmer des Auftraggebers; oder
(b) einer Inkompatibiliät zwischen den Leistungen und anderen Systemen, Anwendungen, Programmen oder Software
Nutzer-Abonnements:die vom Auftraggeber gemäß Klausel 8.1 erworbenen Nutzer-Abonnements, die es den berechtigten Nutzern erlauben, auf die Leistungen und die Dokumentation gemäß dieser Vereinbarung zuzugreifen und diese zu nutzen
Anwendung: die Software (on promise) oder Cloud oder SaaS-Anwendung, des Auftragnehmers der die Leistungen zur Verfügung stellt
Service Desk: die obligatorische Plattform des Auftragnehmers für Support-Anfragen des Auftraggebers und Auskünfte, die die Zuordnung (Verantwortlichkeit) von Tickets regelt, die Nachvollziehbarkeit sicherstellt und deren Auszüge für die Parteien bindend sind
Supportleistungen: Bestimmungen des Auftragnehmers für Supportleistungen im Hinblick auf diese Leistungen, wie im Detail in der Dokumentation beschrieben
Virus:eine Sache oder Vorrichtung (einschließlich Software, Code, Dateien oder Programmen), die die Nutzung von Computer Software, Hardware oder Netzwerken, Telekommunikationsservices, -ausstattungen oder -netzwerken behindern, beeinträchtigen oder anderweitig negativ beeinflussen können; die den Zugriff auf oder die Nutzung von Programmen oder Daten, einschließlich der Zuverlässigkeit von Programmen oder Daten (sei es durch vollständige oder teilweise Neuanordnung, Abänderung oder Löschung des Programms oder der Daten) verhindern, beeinträchtigen oder anderweitig negativ beeinflussen; oder die Nutzererfahrung negativ beeinflussen, einschließlich Würmer, Trojaner, Viren und anderer ähnlichen Sachen oder Vorrichtungen

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4.10 Tochter- und Schwestergesellschaften der Danielle Software & Servicedes Auftragnehmers, die alle die gleichen wirtschaftlichen Eigentümer haben und somit Teil der Gruppe sind und welche in der EU oder im EWR ansässig sind, können als Subunternehmer mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in dem in dieser Vereinbarung genannten Umfang beschäftigt sein. Die hier niedergelegten sonstigen Pflichten der Danielle Software & Service des Auftranehmers gegenüber Subunternehmern bleiben davon unberührt.

5. Auftraggeberdaten

5.1 Es 1 Sofern der Betrieb der Software im SaaS oder in der Cloud  durch den Auftragnehmer erfolgt, werden folgende Auftraggeberdaten verarbeitet, sofern der Auftraggeber diese in die Onlineanwendung eingibt oder importiert hat:

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i) weitere Dokumente und Verträge mit dem Mitarbeiter.

5.2 Von Von der Verarbeitung betroffen sind alle Angestellten, Praktikanten und sonstigen Mitarbeiter, Geschäftsführer, Freiberufler des Auftraggebers, sofern er diese in die Onlineanwendung eingibt oder importiert hat.5.3 Danielle Software & Service  Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergeben und vereitelt den Zugriff unbefugter Dritter in auswertbarer oder lesbarer Form auf die personenbezogenen Daten, es sei denn gesetzliche oder behördliche Vorgaben, gleich welcher Art, erfordern einen Zugriff. Der Auftraggeber hat alle Rechte, Titel und Interessen in und an allen Auftraggeberdaten und ist allein verantwortlich für die Gesetzmäßigkeit, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit, Genauigkeit und Qualität seiner Daten.

5.1.4 1 Bei Verlust oder Beschädigung der Auftraggeberdaten wird Danielle Software & Service der Auftragnehmer auf angemessene wirtschaftliche Anstrengungen unternehmen, um die verlorenen oder beschädigten Auftraggeberdaten wieder herzustellen mit Hilfe der letzten Sicherung dieser Auftraggeberdaten, die von Danielle Software & Service gemäß ihres Vorgehens zur Archivierung vorgehalten werden. Danielle Software & Service Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für den Verlust, die Zerstörung, Abänderung oder Offenlegung von Auftraggeberdaten durch einen Dritten (ausgenommen jene Dritten, die Danielle Software & Service er als Subunternehmer zur Erbringung von Leistungen in Zusammenhang mit der Wartung und Sicherung der Auftraggeberdaten beauftragt hat).

5.5 2 Bei der Erbringung der Leistungen befolgt Danielle Software & Service der Auftragnehmer alle gesetzlichen Datenschutz- und Sicherheitsrichtlinien hinsichtlich des Schutzes und der Sicherheit der Auftraggeberdaten.

5.6 Sollte Danielle Software & Service Sofern der Betrieb der Software im SaaS oder in der Cloud  durch den Auftragnehmer erfolgt und sollte bei der Durchführung ihrer seine vertraglichen Pflichten personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeiten, erklären die Parteien ihre Absicht, dass der Auftraggeber die Daten kontrolliert und Danielle Software & Service der Auftragnehmer die Daten verarbeitet und in jedem Fall:

(a) der Auftraggeber anerkennt und zustimmt, dass personenbezogene Daten zum Zwecke der Erbringung der Leistungen und Danielle Software & Service des Auftragnehmers, anderer Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung so gespeichert werden, wie der Auftraggeber es bei der Bestellung angegeben hat;

(b) der Auftraggeber sicherstellt, dass der die Person beim Auftraggeber berechtigt ist, die betreffenden personenbezogenen Daten an Danielle Software & Service anden Auftragnehmer zu übertragen, so dass Danielle Software & Service dieser die personenbezogenen Daten rechtmäßig nutzen, verarbeiten und übertragen kann in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung und im Namen des Auftraggebers;

(c) der Auftraggeber sicherstellt, dass alle relevanten Dritten in Kenntnis gesetzt wurden und ihre Zustimmung gegeben haben zu dieser Nutzung, Verarbeitung und Übertragung, wie es in den anwendbaren Gesetzen zum Datenschutz vorgesehen ist;

(d) Danielle Software & Service der Auftragnehmer verarbeitet die personenbezogenen Daten nur gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung und aller anderen gesetzesmäßigen Vorschriften, die der Auftraggeber gelegentlich vorgibt; und

(e) jede Partei ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gegen die unberechtigte und gesetzeswidrige Verarbeitung der personenbezogenen Daten oder deren versehentlichen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung.


6. Die Pflichten

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des Auftragnehmers 

6.1 Danielle Software & Service Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich wie vertraglich vereinbart oder wie vom Auftraggeber angewiesen, es sei denn, Danielle Software & Service der Auftragnehmer ist gesetzlich zu einer bestimmten Verarbeitung verpflichtet. Sofern solche Verpflichtungen für sie bestehen, teilt Danielle Software & Service diese dem Auftraggeber vor der Verarbeitung mit, es sei denn, die Mitteilung ist ihr gesetzlich verboten. Danielle Software & Service Der Auftragnehmer verwendet darüber hinaus die zur Verarbeitung überlassenen personenbezogenen Daten für keine anderen, insbesondere nicht für eigene Zwecke.

Danielle Software & Service verpflichtet sichSofern der Betrieb der Software im SaaS oder in der Cloud  durch den Auftragnehmer erfolgt, verpflichtet sich dieser, dass die Leistungen im Wesentlichen gemäß der Dokumentation und mit hinreichender Sachkenntnis und Sorgfalt ausgeführt werden.

6.2 Danielle Software & Service Der Auftragnehmer übernimmt gegenüber dem Auftraggeber Gewähr dafür, dass:

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(h) im Falle einer Kündigung nach Klausel 13.1 alle seitens des Auftraggebers gespeicherten Auftraggeberdaten diesem bei Beendigung zeitnah zur Verfügung stehen, er diese selbstständig, ohne Mithilfe von Danielle Software & Serviceder Auftragnehmers, exportieren und in seiner IT-Umgebung lokal abspeichern kann und die Leistungen im Wesentlichen gemäß der Dokumentation (die Aktualisierungen unterliegen kann) erbracht werden. Nach dem Export sind die Auftraggeberdaten zeitnah zu vernichten bzw. zu löschen, sofern es keine streitigen Forderungen oder anderweitigen Aufbewahrungspflichten (Handelsrecht, Buchhaltung) gibt. Die Vernichtung hat so zu erfolgen, dass eine Wiederherstellung auch von Restinformationen mit vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich ist.

6.3 Auskünfte an Dritte oder den Betroffenen darf Danielle Software & Service der Auftragnehmer nur nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber erteilen. Direkt an sie gerichtete Anfragen wird er unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten.

6.4 Soweit gesetzlich verpflichtet, bestellt Danielle Software & Service der Auftragnehmer eine fachkundige und zuverlässige Person als Beauftragten für den Datenschutz. In Zweifelsfällen kann sich der Auftraggeber direkt an den Datenschutzbeauftragten wenden. Danielle Software & Service Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber auf Nachfrage die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten mit oder begründet, weshalb kein Beauftragter bestellt wurde.

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6.6 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen hindern Danielle Software & Service den Auftragnehmer nicht daran ähnliche Vereinbarungen mit Dritten abzuschließen oder davon unabhängig Dokumentation, Produkte und/oder Leistungen zu entwickeln, nutzen, verkaufen oder lizenzieren, die denen in dieser Vereinbarung behandelten entsprechen.

6.7 Die Verpflichtung aus Klausel 6.1 gilt nicht für Nicht-Konformität, die durch die Nutzung der Leistungen entgegen der Anweisungen von Danielle Software & Service der Auftragnehmer  entsteht, oder der Modifizierung oder Abänderung der Leistungen durch eine andere Partei als Danielle Software & Service der Auftragnehmer  oder von Danielle Software & Service ordnungsgemäß dem Auftragnehmer bevollmächtigten Auftragsnehmern oder Vertretern. Entsprechen die Leistungen nicht der vorangehenden Verpflichtung, unternimmt Danielle Software & Serviceder Auftragnehmer, auf eigene Kosten, alle angemessenen wirtschaftlichen Anstrengungen um solch eine Nicht-Konformität unverzüglich zu korrigieren oder dem Auftraggeber alternative Mittel zur Erfüllung der gewünschten Leistung zur Verfügung zu stellen. Eine solche Korrektur oder Ersatz ist die einzige und ausschließliche Abhilfe für den Auftraggeber bei jeder Verletzung der Verpflichtung aus Klausel 6.1. Ungeachtet der vorgenannten Bestimmungen:

(a) übernimmt Danielle Software & Service der Auftragnehmer keine Gewähr, dass die Nutzung der Leistungen durch den Auftraggeber ungestört und störungsfrei erfolgt; oder dass die Leistungen, Dokumentation und/oder die vom Auftraggeber durch die Leistungen erhaltenen Informationen den Anforderungen des Auftraggebers entsprechen; und

(b) ist Danielle Software & Service der Auftragnehmer  nicht verantwortlich für Verzögerungen, Lieferfehler oder sonstige Verluste oder Schäden, die aus der Übertragung der Daten über Kommunikationsnetzwerke und -mittel erfolgen, einschließlich des Internets, und der Auftraggeber erkennt an, dass die Leistungen und Dokumentation Beschränkungen, Verzögerungen und anderen Problemen unterliegen können, die der Nutzung solcher Kommunikationssysteme inhärent sind.

6.8 Ungeachtet der Pflichten von Danielle Software & Service aus Klausel 6 erkennt der Auftraggeber an, dass:

(a) eine komplexe Online- Anwendung niemals völlig frei von Defekten, Fehlern und Bugs ist, und dass Danielle Software & Service der Auftragnehmer  keine Gewähr oder Zusicherung gibt, dass die Leistungen völlig frei von solchen Defekten, Fehlern und Bugs sind;

(b) Danielle Software & Service Der Auftragnehmer gibt keine Gewähr dafür, dass die Leistungen mit jeder Anwendung, Programm oder Software kompatibel sind;

(c) Danielle Software & Service Der Auftragnehmer gibt nicht vor und wird nicht vorgeben rechtliche, steuerliche oder buchhalterische Ratschläge innerhalb dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit den Leistungen zu geben und (sofern nicht ausdrücklich anders vorgesehen) gibt Danielle Software & Service der Auftragnehmer keine Gewähr oder Zusicherung, dass die Leistungen nicht Gegenstand einer zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Verantwortung von Seiten des Auftraggebers oder einer anderen Person werden können;

(d) Danielle Software & Service und ihre Der Auftragnehmer und seine Zulieferer garantieren nicht, dass die Leistungen den Anforderungen des Auftraggebers entsprechen. Die Sicherheitsmechanismen, die in den Leistungen umgesetzt sind, unterliegen spezifischen Begrenzungen und es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers zu verifizieren, ob die Leistungen mit seinen Anforderungen übereinstimmen. Der Auftraggeber übernimmt die volle Verantwortung für die Auswahl der Leistungen und deren Eignung zur Erreichung der gesteckten Ziele. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass die Verwendung der Leistungen kein Ersatz für die Ausübung eines wirtschafts- oder berufsrechtlichen Urteils ist.

6.9 Der Auftraggeber:

(a) gewährt Danielle Software & Service:dem Auftragnehmer: 

(i) das nicht exklusive Recht, Daten des Auftraggebers ausschließlich zum Zwecke der Bereitstellung der Online- Anwendung zu nutzen, soweit dieses erforderlich ist;

(ii) den erforderlichen Zugriff auf solche Informationen, die Danielle Software & Service der Auftragnehmer für die Leistungserbringung benötigen könnte;

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(d) erteilt alle Aufträge, Teilaufträge oder Weisungen dokumentiert. In Eilfällen können Weisungen per E-Mail erteilt werden. Solche Weisungen wird der Auftraggeber unverzüglich dokumentiert bestätigen;

(e) informiert Danielle Software & Service den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt.

(f) ist berechtigt, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarungen bei Danielle Software & Service dem Auftragnehmer in angemessenem Umfang selbst oder durch Dritte, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme sowie sonstige Kontrollen vor Ort zu kontrollieren. Kontrollen bei Danielle Software & Service beim Auftragnehmer haben ohne Störungen ihres Geschäftsbetriebs zu erfolgen. Kontrollen finden nach angemessener Vorankündigung und zu Geschäftszeiten der Danielle Software & Service statt sowie nicht häufiger als alle 12 Monate.

(g) erbringt alle anderen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Auftraggeberpflichten umgehend und effizient. Sollte es zu Verzögerungen bei der Erbringung solcher von den Parteien vereinbarten Unterstützungsleistungen durch den Auftraggeber kommen, kann Danielle Software & Service der Auftragnehmer  vereinbarte Zeitpläne oder Lieferpläne, sofern nötig, anpassen;

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(i) erwirbt und pflegt alle Lizenzen, Zustimmungen und Genehmigungen, insbesondere die seiner Mitarbeiter bezüglich der Speicherung ihrer Daten in der Online-Anwendung, die Danielle Software & Serviceder Auftragnehmer, ihre Subunternehmer und Vertreter benötigten, um ihre Pflichten gemäß dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen auszuführen, einschließlich aber nicht begrenzt auf die Leistungen;

(j) stellt sicher, dass seine Netzwerke und Systeme den jeweiligen, von Danielle Software & Service vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Spezifikationen entsprechen; und

(k) ist allein verantwortlich für die Bereitstellung und Pflege seiner Netzwerkverbindungen und Telekommunikationsverbindungen von seinen Systemen zu den Datenzentren von Danielle Software & Service des Auftragnehmers  sowie für alle Probleme, Bedingungen, Verzögerungen, Lieferfehler und andere Verluste oder Schäden, die durch oder in Zusammenhang mit den Netzwerkverbindungen oder Telekommunikationsverbindungen des Auftraggebers entstehen oder durch das Internet verursacht werden.

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7.2 Sollte eine Partei eine Änderung des Umfangs der Ausführung der Leistungen wünschen, stellt Danielle Software & Service der Auftragnehmer dem Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Zeit eine schriftliche Schätzung zur Verfügung über:

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(b) jegliche Änderung der Gebühren der Danielle Software & Service durch die Änderung;

(c) die wahrscheinlichen Auswirkungen der Änderung auf die Leistungen;

(d) andere Auswirkungen der Änderung auf die Bedingungen der Leistungen.

7.3 Sollte Danielle Software & Service der Auftragnehmer  eine Änderung des Umfangs der Leistungen verlangen, ist der Auftraggeber nicht verpflichtet dem zuzustimmen, außer und bis die Parteien schriftlich die notwendigen Abänderungen der Gebühren und anderer relevanter Bedingungen der Vereinbarung festgelegt haben, um der Änderung Rechnung zu tragen.

7.4 Sollte der Auftraggeber wünschen, dass Danielle Software & Service der Auftragnehmer die Änderung vorantreibt, ist Danielle Software & Service er  nicht verpflichtet dies zu tun, außer und bis die Parteien schriftlich die notwendigen Abänderungen der Gebühren und anderer relevanter Bedingungen der Vereinbarung festgelegt haben, um der Änderung Rechnung zu tragen.

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8.1 Der Auftraggeber zahlt Danielle Software & Service dem Auftragnehmer Abonnement-Gebühren für die Nutzer-Abonnements gemäß dieser Klausel 8. Die Zahlung von Abonnement-Gebühren ist wesentlicher Vertragsbestandteil.

8.2 Der Auftraggeber zahlt Danielle Software & Service Der Auftraggeber zahlt dem Auftragnehmer Gebühren für die Leistungen gemäß dieser Klausel 8. Die Zahlung von Gebühren für die Leistungen ist wesentlicher Vertragsbestandteil.

8.3 Am Datum des Inkrafttretens dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen soll der Auftraggeber Danielle Software & Service der Auftraggeber dem Auftragnehmer gültige, aktuelle, vollständige, genehmigte und in einer von Danielle Software & Service annehmbaren Form Informationen zum Auftrag zur Verfügung stellen sowie alle anderen relevanten, gültigen und vollständigen Kontakt- und Fakturierungsangaben.

8.4 Danielle Software & Service stellt dem Auftraggeber Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Abonnement-Gebühren laut Bestellung in Rechnung und führt die Bezahlung online durchRechnun. Bei Zahlung per SEPA-Basislastschrift oder per SEPA-Firmenlastschrift ermächtigt der Auftraggeber der Auftraggeber Danielle Software & Service durch Erteilung eines entsprechenden SEPA-Mandats, den Rechnungsbetrag vom angegebenen Konto einzuziehen.
Der Einzug der Lastschrift erfolgt innerhalb von einigenTagen nach Vertragsschluss.
Die Frist für die Übermittlung der Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf einen Tag vor dem Fälligkeitsdatum verkürzt. Der Auftraggeber ist verpflichtet für die ausreichende Deckung des Kontos zum Fälligkeitsdatum zu sorgen. Der Auftraggeber kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung der belasteteten Abonnement-Gebühren verlangen. Es gelten dabei die mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Im Falle einer Rücklastschrift aufgrund Verschuldens des Auftraggebers hat dieser die anfallenden Bankgebühren zu tragen.

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