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11.3 Bei der Abwehr oder Beilegung eines Anspruchs darf der Auftragnehmer dem Auftraggeber das Recht verschaffen, die Leistungen weiter zu benutzen, zu ersetzen oder zu ändern, damit die Leistungen die Rechte Dritter nicht mehr verletzen oder, wenn solche Rechtsmittel nicht möglich sind, darf der Auftragnehmer diese Vereinbarung dem Auftraggeber gegenüber innerhalb von 7 Geschäftstagen kündigen, ohne selbst zur Leistung von Schadenersatz oder anderer zusätzlicher Kosten dem Auftraggeber gegenüber verpflichtet zu sein, außer die Rückzahlung der vorausbezahlten Abonnement-Gebühren.

11.4 Auf keinen Fall werden Danielle Software & Servicewird der Auftragnehmer, ihre Angestellten, Vertreter oder Subunternehmer dem Auftraggeber gegenüber haften, wenn die angebliche Verletzung beruht auf:

(a) einer Änderung der Leistungen oder Dokumentation durch eine andere Partei als Danielle Software & Serviceder Auftragnehmer; oder

(b) einer Nutzung der Leistungen oder Dokumentation durch den Auftraggeber in einer Art, die den Anweisungen Danielle Software & Service‘s des Auftragnehmers nicht entspricht; oder

(c) einer Nutzung der Leistungen oder Dokumentation durch den Auftraggeber, nachdem Danielle Software & Service oder der Auftagnehmer der eine entsprechende Behörde dem Auftraggeber über eine angebliche oder wirkliche Rechtsverletzung benachrichtigt hat.

11.5 In der vorherigen Klausel und in Klausel 12.4(b) sind die alleinigen und ausschließlichen Rechte und Rechtsmittel des Auftraggebers und all die Verpflichtungen zur Haftung von Danielle Software & Service des Auftragnehmer (einschließlich der Angestellten, Vertreter und Subunternehmer von Danielle Software & Service) bezüglich einer Verletzung eines Patents, Urheberrechts, Markenrechts, Datenbankrechts oder einer Geheimhaltungspflicht festgelegt.

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12.1 In dieser Klausel 12 ist die Haftung Danielle Software & Service‘s des Auftragnehmers (einschließlich einer Haftung bei einer Handlung oder Unterlassung seitens ihrer Angestellten, Vertreter und Subunternehmer) gegenüber dem Auftraggeber ausschließlich festgelegt:

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(a) übernimmt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung für die Ergebnisse, die aus der Nutzung der Leistungen und Dokumentation durch den Auftraggeber entstehen sowie die Schlussfolgerungen, die daraus gezogen werden. Danielle Software & Service Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, die durch Fehler oder Auslassungen in Informationen, Anweisungen oder Skripten bezüglich der Leistungen, die der Auftraggeber Danielle Software & Service dem Auftragnehmer übergibt, oder für Handlungen durch Danielle Software & Service des Auftragnehmers auf Anweisung des Auftraggebers;

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12.3 Die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen wirken weder als Ausschluss oder Beschränkung der Haftung von Danielle Software & Service des Auftragnehmers für:

(a) Tod oder Personenschäden, die durch Fahrlässigkeit von Danielle Software & Service verschuldet wurden; oder

(b) Betrug oder betrügerische Falschangaben.

12.4 Abhängig von Klausel 12.2 und Klausel 12.3:

(a) haftet Danielle Software & Service der Auftragnehmer nicht für entgangenen Gewinn, Betriebsausfälle, Verlust des Firmenwertes und/oder ähnliche Verluste oder besondere direkte oder indirekte Folgeschäden, Kosten, Schäden, Gebühren oder Aufwendungen, die im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen entstehen; und

(b) beschränkt sich die gesamte Haftung von Danielle Software & Service des Auftragnehmers für Schäden auf €5.000,00 (fünftausend) gemäß dieser Vereinbarung (einschließlich Schadensersatz abhängig von Klausel 12.2), unerlaubte Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen), falsche Angaben, Rückerstattung oder anderweitig, die in Verbindung mit der Durchführung oder beabsichtigter Durchführung dieser Vereinbarung stehen.

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13.1 Sofern diese Vereinbarung nicht anderweitig und in Abhängigkeit mit Klausel 13 gekündigt wird, beginnt diese Vereinbarung am Datum ihres Inkrafttretens und ist unbefristet.

(a) Der Auftraggeber kann diese Vereinbarung jederzeit kündigen. Der Vertrag endet dann, frühestens nach 21 Tagen, mit Ablauf des Monats zum jeweiligen Monatsende, sofern die Vereinbarung nicht anderweitig und in Abhängigkeit mit diesen Nutzungsbedingungen gekündigt wurde;

(b) Der Auftraggeber kann das Kündigungsrecht gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB nur unter der Voraussetzung geltend machen, dass er Danielle Software & Service zuvor schriftlich unter angemessener Fristsetzung von mindestens zwei Wochen zur Nachbesserung aufgefordert hat und die Frist erfolglos verstrichen ist.

13.2 Ohne 13.2 Ohne Beschränkung sonstiger Rechte und Rechtsmittel der beiden Parteien, darf eine Partei die Vereinbarung ohne Haftung gegenüber der anderen Partei kündigen, wenn:

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13.3 Bei der Kündigung der Vereinbarung, egal aus welchen Gründen:

(a) liefert Danielle Software & Service der Auftragnehmer dem Auftraggeber die aktuellste Sicherung der Auftraggeberdaten, die sich in ihrem Besitz befinden bei Vertragsende als Excel-Datei, sofern in der Anwendung keine Möglichkeit besteht, dass sich der Auftraggeber die gespeicherten Auftraggeberdaten herunterlädt und in seiner eigenen IT-Umgebung speichert. Danielle Software & Service Der Auftragnehmer unternimmt angemessene wirtschaftliche Anstrengungen, um dem Auftraggeber die Sicherung innerhalb von 50 Tagen nach Kündigung der Vereinbarung zur Verfügung zu stellen, vorausgesetzt der Auftraggeber hat zu diesem Zeitpunkt alle zur Kündigung ausstehenden oder daraus resultierenden Gebühren gezahlt. Danielle Software & Service Der Auftragnehmer löscht danach die Auftraggeberdaten.

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(d) erlöschen sofort alle Leistungen Danielle Software & Service‘s, die gemäß der Vereinbarung zu erbringen sind; und

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13.4 Bei Kündigung der Vereinbarung erbringt Danielle Software & Service der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers alle angemessenen Leistungen, um den Auftraggeber bei der ordnungsgemäßen Übermittlung aller Auftraggeberdaten, Funktionen und Geschäfte der Leistungen zurück zum Auftraggeber oder einem vom Auftraggeber genannten Dritten, zu unterstützen. Der Zeitraum für die Umsetzung der Reversion der Leistungen wird als „Übergang“ bezeichnet. Die Übergangsleistungen werden von Danielle Software & Service vom Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber erbracht und zwar zu den Tagessätzen von Danielle Software & Service des Auftragnehmers pro Personentag.


14. Höhere Gewalt

Danielle Software & Service Der Auftragnehmer ist gegenüber dem Auftraggeber nicht haftbar, wenn die Ausübung ihrer vertraglichen Pflichten oder die Ausübung der Geschäftstätigkeit verhindert oder verzögert wird durch Handlungen, Ereignisse, Unterlassungen oder Unfälle außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle, einschließlich, ohne Einschränkung, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen (ob mit oder ohne die Teilnahme der Mitarbeiter von Danielle Software & Service oder der anderen Partei), Ausfall von Versorgungsdienstleistern oder des ,, Ausfall von Versorgungsdienstleistern oder des Transport- oder Telekommunikationsnetzwerks, höhere Gewalt, Krieg, Aufstände, innere Unruhen, böswillige Sachbeschädigung, Regeln, Vorschriften oder Weisungen, Unfälle, Zerstörung von Anlagen oder Maschinen, Feuer, Überschwemmung, Sturm oder Ausfall von Zulieferern oder Subunternehmern, vorausgesetzt der Auftraggeber der Auftraggeber wird von solch einem Ereignis und seiner voraussichtlichen Dauer in Kenntnis gesetzt.

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17.2 Die Parteien erkennen an und stimmen zu, dass sie mit Annahme einer Vereinbarung keine Unternehmung, Zusage, Versicherung, Aussage, Vertretung, Gewähr oder Abrede (unabhängig ob in Schriftform oder nicht) einer Person (unabhängig davon ob sie eine Vertragspartei ist oder nicht) im Hinblick auf die Inhalte dieser Vereinbarung gegenüber geltend macht, außer explizit in dieser Vereinbarung festgehalten.


18. Abtretung

18.1 Dem Auftraggeber Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Danielle Software & Service des Auftragnehmers seine Rechte oder Pflichten gemäß diesen Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise abzutreten, zu übertragen, in Auftrag zu geben, weiter zu veräußern oder in sonstiger Weise damit zu handeln.

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Diese Anlage über die Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten regelt die Rechte und Pflichten des Auftraggebers und von Danielle Software & Service des Auftraggebers und des Auftragnehmers in Verbindung mit personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Danielle Software & Service dem Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers des Auftraggebers und seiner Verbundenen Unternehmen verarbeitet werden. Diese Anlage ist ein fester Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle Begriffe, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert worden sind und auf die in der vorliegenden Anlage Bezug genommen wird, haben die gleiche Bedeutung wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Pflichten des Auftraggebers

1.1 Der Auftraggeber Der Auftraggeber bestätigt hiermit, dass die Nutzung des Abonnements eine Auftragsdatenverarbeitung von personenbezogenen Daten darstellt, die Danielle Software & Service der Auftragnehmer im Rahmen der angebotenen Funktionalität für den Auftraggeber den Auftraggeber erbringt.

1.2 Der Auftraggeber erkennt an, dass der Auftraggeber und seine jeweiligen Verbundenen Unternehmen (jeweils Data Controller (für die Verarbeitung Verantwortlicher)) die alleinige Verantwortung für die Zulässigkeit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten sowie für die Wahrung der Rechte Betroffener tragen.

1.3 Der Auftraggeber Der Auftraggeber stellt sicher, dass seine Verbundenen Unternehmen, soweit gesetzlich erforderlich, ihre Aufträge oder Informationen dem Kunden schriftlich, per E-Mail übermitteln, um Danielle Software & Service den Auftragnehmer und seine Verbundenen Unternehmen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Vereinbarung zu autorisieren.

1.4 Der Auftraggeber Der Auftraggeber stellt sicher, dass Danielle Software & Service der Auftragnehmer die personenbezogenen Daten zur Verarbeitung zur Verfügung stehen. Die Ergebnisse der Datenverarbeitung werden von Danielle Software & Service dem Auftragnehmer gemäß den im Abonnement implementierten Funktionen dem Auftraggeber dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

1.5 Der Auftraggeber informiert Danielle Software & Service Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten festgestellt werden.

1.6 Der Auftraggeber Der Auftraggeber stellt sicher, dass seine Verbundenen Unternehmen ihn bevollmächtigen, Danielle Software & Service den Auftragnehmer als seinen Subunternehmer für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu autorisieren.

1.7 Der Auftraggeber Der Auftraggeber versichert, dass auf Seiten des Auftraggebers des Auftraggebers keine gesetzlichen Bestimmungen bestehen, die Danielle Software & Service den Auftragnehmer daran hindern, ihre Vertragspflichten gemäß dieser Vereinbarung in Übereinstimmung mit geltendem Recht zu erfüllen. Hierzu zählt unter anderem die Zusicherung, dass alle betroffenen Personen zuvor ihre Zustimmung zu einer möglichen Verarbeitung personenbezogener Daten erklärt haben.

2. Pflichten von Danielle Software & Servicedes Auftragnehmer

2.1 Danielle Software & Service Der Auftragnehmer verarbeitet die personenbezogenen Daten und andere Betriebsdaten ausschließlich gemäß den Weisungen des Data Controllers, die Danielle Software & Service der dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden; dies kann (uneingeschränkt) die Korrektur, Löschung und/oder Sperrung dieser Daten beinhalten, wenn, und soweit die Funktionalität des Service es dem Auftraggeber unmöglich macht, dies durchzuführen. Die personenbezogenen Daten werden von Danielle Software & Service Auftragnehmer für keinen anderen Zweck außer zur Bereitstellung des in der Vereinbarung geregelten Abonnements genutzt. Danielle Software & Service Der Auftragnehmer bewahrt diese personenbezogenen Daten nur für den vom Auftraggeber bestimmten Zeitraum auf. Die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungszeiträume bleiben hiervon unberührt.

2.2 Zur Verarbeitung personenbezogener Daten setzt Danielle Software & Service Auftragnehmer ausschließlich Personal ein, das sich nachweislich zur Einhaltung des Datengeheimnisses gemäß den einschlägigen Datenschutzgesetzen verpflichtet hat.

2.3 Danielle Software & Service . Der Auftragnehmer setzt alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen gemäß den anwendbaren Datenschutzgesetzen um. Danielle Software & Service Der Auftragnehmer wird alle geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen ergreifen und kontinuierlich umsetzen, um personenbezogene Daten zu schützen und vor unbefugter oder widerrechtlicher Verarbeitung und unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder versehentlicher Beschädigung zu schützen. Insbesondere unternimmt Danielle Software & Service Auftragnehmer die folgenden Maßnahmen zum Zwecke des Datenschutzes und überprüft deren Durchführung regelmäßig:

a. Zutrittskontrolle: Danielle Software & Service betreibt ein Zutrittskontrollsystem.b. Zugriffskontrolle: Danielle Software & Service Zugriffskontrolle: Der Auftragnehmer kontrolliert und protokolliert den Zugriff auf die Datenverarbeitungssysteme.

c. Kontrolle der Zugriffsbeschränkung: Danielle Software & Service Der Auftragnehmer definiert, implementiert und überwacht ein Konzept für Benutzerrechte, Kennwortregeln und Anmeldeverfahren für den Remote- oder physischen Zugriff auf den Service durch sein Personal zum Zwecke des Betriebs, der Wartung, des Supports oder der Sicherung des Service.

d. Übertragungskontrolle: Danielle Software & Service Der Auftragnehmer sichert die Übertragung personenbezogener Daten in verschlüsselter Form oder durch ein sicheres Alternativverfahren. Übertragungen müssen protokolliert werden.

e. Eingabekontrolle: Danielle Software & Service Der Auftragnehmer implementiert ein detailliertes Protokollierungssystem für die Eingabe, Änderung und Löschung oder Sperrung personenbezogener Daten im größtmöglichen Umfang, der von dem Abonnement unterstützt wird.

f. Jobkontrolle: Danielle Software & Service Der Auftragnehmer definiert Kontrollmechanismen, die die strikte Einhaltung der Weisungen des Data Controllers, wie sie vom Auftraggeber an Danielle Software & Service übermittelt, von Danielle Software & Service dem Auftragnehmer akzeptiert und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegt werden, bei der Datenverarbeitung sicherstellen, und setzt diese Mechanismen um.

g. Verfügbarkeitskontrolle: Danielle Software & Service Der Auftragnehmer betreibt ein Sicherungssystem nach dem Stand der Technik und definiert ein Wiederherstellungsverfahren zum Schutz personenbezogener Daten vor versehentlicher Vernichtung und vor Verlust.

h. Datentrennung: Danielle Software & Service Der Auftragnehmer gewährleistet auf technischem Wege und mittels definierter organisatorischer Verfahren, dass personenbezogene Daten, die für unterschiedliche Zwecke erfasst wurden (beispielsweise verschiedenen Auftraggebern), getrennt verarbeitet werden können. Technische Mittel können dabei getrennte Computersysteme oder eine nachweislich logische Trennung in einer Mehrmandanten-Architektur sein. Der Zugriff eines Danielle Software & Service- Kunden auf Daten anderer Danielle Software & Service- Kunden ist zu verhindern.

i. Da Danielle Software & Service Wenn der Auftragnehmer das Abonnement allen des Auftraggebern einheitlich auf einer einheitlichen über eine gehostete, webgestützte Anwendung bereitstellt, gelten alle geeigneten und jeweils aktuellen technischen und organisatorischen Maßnahmen für alle Danielle Software & Service- Kunden des Auftragnehmer, für die das Abonnement vom gleichen Rechenzentrum gehostet wird und die den gleichen Service abonniert haben. Der Auftraggeber ist sich bewusst und erklärt sich damit einverstanden, dass die technischen und organisatorischen Maßnahmen vom technischen Fortschritt und der technischen Entwicklung abhängig sind. Im Hinblick darauf ist Danielle Software & Service der Auftragnehmer insbesondere berechtigt, adäquate Alternativmaßnahmen zu implementieren, sofern der Sicherheitslevel der Maßnahmen dabei aufrechterhalten wird. Im Falle von wesentlichen Änderungen übermittelt Danielle Software & Service der Auftragnehmer dem Auftraggeber per E-Mail oder durch Veröffentlichung auf der Website für das Abonnement oder einer alternativen, für den Auftraggeber leicht zugänglichen Website eine entsprechende Benachrichtigung zusammen mit ggf. erforderlicher Dokumentation.

2.4 Genügen die von Danielle Software & Service vom Auftragnehmer getroffenen Sicherheitsmaßnahmen nicht den gesetzlichen Bestimmungen, benachrichtigt Danielle Software & Service der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich.

2.5 Danielle Software & Service Der Auftragnehmer benachrichtigt den Auftraggeber, wenn eine vom Auftraggeber im Auftrag des Auftraggebers gegebene Weisung nach Meinung von Danielle Software & Service des Auftragnehmers gegen Datenschutzgesetze verstößt. Danielle Software & Service ist Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, umfassende rechtliche Prüfungen durchzuführen.

2.6 Danielle Software & Service Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich im Falle gravierender Unterbrechungen des Betriebsprozesses, mutmaßlicher Verstöße gegen Datenschutzvorschriften und anderer Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung der Daten. Die Mitteilung hat spätestens innerhalb von 24 Stunden ab Kenntnis der Danielle Software & Service vom relevanten Ereignis an eine vom Auftraggeber benannte Adresse zu erfolgen. Sie muss mindestens folgende Angaben enthalten:

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(d) eine Beschreibung der von Danielle Software & Service Auftragnehmer ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Auftraggeberdaten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.

2.7 Auf schriftlichen Antrag und auf Kosten des Auftraggebers unterstützt Danielle Software & Service der Auftragnehmer den Auftraggeber in angemessener Weise bei dessen Pflichten nach Art. 33 und 34 Datenschutz-Grundverordnung sowie bei der Behandlung von Anträgen einzelner Betroffener und/oder einer Aufsichtsbehörde im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, die vom Auftraggeber kontrolliert werden.

2.8 Nach Ablauf oder Kündigung des Abonnements muss Danielle Software & Service der Auftragnehmer gemäß den Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (oder einer anderen relevanten Vertragsbestimmung) und den Weisungen des Auftraggebers entweder (i) dem Auftraggeber alle Daten des Auftraggebers und alle Kopien oder Reproduktionen dieser Daten (ausgenommen Sicherungsmedien, die für mehrere Danielle Software & Service- Kunden verwendet und regelmäßig überschrieben werden) zurückgeben oder (ii) diese personenbezogenen Daten und Medien in Produktionssystemen löschen und/oder vernichten und die Löschung und/oder Vernichtung dem Auftraggeber schriftlich belegen..

2.9 Danielle Software & Service führt den regelmäßigen Nachweis der Erfüllung ihrer Pflichten, insbesondere der vollständigen Umsetzung der vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie ihrer Wirksamkeit. Der Nachweis ist dem Auftraggeber jederzeit auf Anforderung zu überlassen.2.10 Die zwingenden Bestimmungen der anwendbaren Datenschutzgesetze und -vorschriften gelten zusätzlich und haben Vorrang, wenn und soweit sie im Widerspruch zu den Bedingungen dieser Anlage stehen.

3. Subunternehmen

Danielle Software & Service Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmen mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu beauftragen („Unterauftragsverarbeiter“), wobei Danielle Software & Service der Auftragnehmer für alle Handlungen oder Unterlassungen seiner Unterauftragsverarbeiter verantwortlich bleibt, wie für seine eigenen Handlungen oder Unterlassungen. Danielle Software & Service Der Auftragnehmer überträgt seine Pflichten gegenüber dem Auftraggeber gemäß vorliegendem Dokument auf die Unterauftragsverarbeiter und verpflichtet diese, alle relevanten Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Danielle Software & Service Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber auf Verlangen per E-Mail oder über die Website oder auf anderem Wege den Namen, die Adresse und die Rolle jedes betreffenden Unterauftragsverarbeiters mit. Danielle Software & Service Der Auftragnehmer stellt sicher, dass jeder Unterauftragsverarbeiter Datenschutz in ausreichendem Maße gewährleistet, entweder per Gesetz oder durch einen Vertrag mit Danielle Software & Servicedem Auftragnehmer, der im Wesentlichen nicht weniger Schutz bietet als die Verpflichtungen, die Danielle Software & Service der Auftragnehmer im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeht.

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4.1 Der Auftraggeber verfügt über alle erforderlichen Rechte, um zu verifizieren, dass Danielle Software & Service der Auftragnehmer die personenbezogenen Daten ordnungsgemäß in Übereinstimmung mit der Vereinbarung verarbeitet. Diese Kontrollrechte sind in Abstimmung mit Danielle Software & Service dem Auftragnehmer wahrzunehmen.

4.2 Danielle Software & Service Der Auftragnehmer sichert die Verfügungsbefugnis und Kontrollrechte des Auftraggebers aus dieser Anlage gegenüber Unterauftragsverarbeitern von Danielle Software & Servicedes Auftragnehmers, die ggf. in Kontakt mit den personenbezogenen Daten gelangen, vertraglich. Soweit geltendes Datenschutzrecht erfordert, dass ein Data Controller ein direktes Vertragsverhältnis mit Danielle Software & Service Auftragnehmer eingeht, autorisiert und bevollmächtigt Danielle Software & Service der Auftragnehmer den Auftraggeber hiermit, die notwendige Vereinbarung mit dem Data Controller im Auftrag von Danielle Software & Service des Auftragnehmer zu schließen, jedoch nur auf der Grundlage einer Vertragsvorlage, die Danielle Software & Service der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Verlangen zur Verfügung stellt.

4.3 Von Danielle Software & Service Die vom Auftragnehmer in Verbindung mit den Kontrollrechten des Auftraggebers erbrachte Leistungen gehen auf Kosten des Auftraggebers.

5. Besondere Geheimhaltungsverpflichtung

Danielle Software & Service Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Danielle Software & Service vom Auftragnehmer bekannt gewordenen personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Datenverarbeitung in Verbindung mit der Bereitstellung des Service, wie in der Vereinbarung vorgesehen, zu verwenden. Danielle Software & Service Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern, die ggf. Kenntnis von personenbezogenen Daten erlangen, dieselben Geheimhaltungspflichten wie oben von Danielle Software & Service vom Auftragnehmer eingegangen aufzuerlegen. Danielle Software & Service Der Auftragnehmer unternimmt die wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen, damit die Mitarbeiter, denen Zugriff auf die personenbezogenen Daten erteilt wird, regelmäßige Schulungen zu IT-Sicherheit und Datenschutz erhalten.

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