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6.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich wie vertraglich vereinbart oder wie vom Auftraggeber angewiesen, es sei denn, der Auftragnehmer ist gesetzlich zu einer bestimmten Verarbeitung verpflichtet. Der Auftragnehmer verwendet darüber hinaus die zur Verarbeitung überlassenen personenbezogenen Daten für keine anderen, insbesondere nicht für eigene, Zwecke.

Sofern der Betrieb der Software im Rahmen eines SaaS-Konzeptes oder in der Cloud  Cloud durch den Auftragnehmer erfolgt, verpflichtet sich dieser, dass die Leistungen im Wesentlichen gemäß der Dokumentation und mit hinreichender Sachkenntnis und Sorgfalt ausgeführt werden.

6.2 Der Auftragnehmer übernimmt gegenüber dem Auftraggeber die Gewähr dafür, dass:

(a) im Rahmen des Auftrags verarbeitete Auftraggeberdaten nur entsprechend der getroffenen vertraglichen Vereinbarung oder nach Weisung des Auftraggebers berichtigt, gelöscht oder gesperrt werden;

(b) die bei ihr ihm zur Verarbeitung eingesetzten Personen vor Beginn der Verarbeitung mit den relevanten Bestimmungen des Datenschutzes und diese dieser Vereinbarung vertraut gemacht wurden;

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(d) alle für die Erbringung ihrer seiner Pflichten aus dieser Vereinbarung notwendigen Lizenzen, Zustimmungen und Genehmigungen ihrerseits seinerseits vorliegen;

(e) alle ihre seine Pflichten gemäß dieser diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen mit hinreichender Sachkenntnis und Sorgfalt ausgeführt werden;

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(g) ein fortwährender Zugriff auf die Online- Anwendung möglich ist unter Beachtung von Klausel 6.4 (a);

(h) im Falle einer Kündigung nach Klausel 13.1 alle seitens des Auftraggebers gespeicherten Auftraggeberdaten diesem bei Beendigung zeitnah zur Verfügung stehen, er diese selbstständig, ohne Mithilfe von der des Auftragnehmers, exportieren und in seiner IT-Umgebung lokal abspeichern kann und die Leistungen im Wesentlichen gemäß der Dokumentation (die Aktualisierungen unterliegen kann) erbracht werden. Nach dem Export sind die Auftraggeberdaten zeitnah zu vernichten bzw. zu löschen, sofern es keine streitigen Forderungen oder anderweitigen Aufbewahrungspflichten (Handelsrecht, Buchhaltung) gibt. Die Vernichtung hat so zu erfolgen, dass eine Wiederherstellung auch von Restinformationen mit vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich ist.

6.3 Auskünfte an Dritte oder den Betroffenen darf der Auftragnehmer nur nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber erteilen. Direkt an sie ihn gerichtete Anfragen wird er unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten.

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6.6 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen hindern den Auftragnehmer nicht daran, ähnliche Vereinbarungen mit Dritten abzuschließen oder davon unabhängig Dokumentation, Produkte und/oder Leistungen zu entwickeln, nutzen, verkaufen oder lizenzieren, die denen den in dieser Vereinbarung behandelten entsprechen.

6.7 Die Verpflichtung aus Klausel 6.1 gilt nicht für Nicht-Konformität, die durch die Nutzung der Leistungen entgegen der den Anweisungen der Auftragnehmer  des Auftragnehmers  entsteht, oder der die Modifizierung oder Abänderung der Leistungen durch eine andere Partei als der Auftragnehmer  oder von dem den Auftragnehmer oder vom Auftragnehmer bevollmächtigten Auftragsnehmern oder Vertretern. Entsprechen die Leistungen nicht der vorangehenden Verpflichtung, unternimmt der Auftragnehmer, auf eigene Kosten, alle wirtschaftlich angemessenen wirtschaftlichen Anstrengungen, um solch eine Nicht-Konformität unverzüglich zu korrigieren oder dem Auftraggeber alternative Mittel zur Erfüllung der gewünschten Leistung zur Verfügung zu stellen. Eine solche Korrektur oder Ersatz ist die einzige und ausschließliche Abhilfe für den Auftraggeber bei jeder Verletzung der Verpflichtung aus Klausel 6.1. Ungeachtet der vorgenannten Bestimmungen:

(a) übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr, dass die Nutzung der Leistungen durch den Auftraggeber ungestört und störungsfrei erfolgt; oder dass die Leistungen, Dokumentation und/oder die vom Auftraggeber durch die Leistungen erhaltenen Informationen den Anforderungen des Auftraggebers entsprechen; und

(b) ist der Auftragnehmer  Auftragnehmer nicht verantwortlich für Verzögerungen, Lieferfehler oder sonstige Verluste oder Schäden, die aus der Übertragung der Daten über Kommunikationsnetzwerke und -mittel erfolgen, einschließlich des Internets, und der Auftraggeber erkennt an, dass die Leistungen und Dokumentation Beschränkungen, Verzögerungen und anderen Problemen unterliegen können, die der Nutzung solcher Kommunikationssysteme inhärent sind.

6.8 Ungeachtet der Pflichten des Auftragnehmers aus Klausel 6 erkennt der Auftraggeber an, dass:

(a) eine komplexe Anwendung niemals völlig frei von Defekten, Fehlern und Bugs ist, und dass der Auftragnehmer  Auftragnehmer keine Gewähr oder Zusicherung gibt, dass die Leistungen völlig frei von solchen Defekten, Fehlern und Bugs sind;

(b) Der der Auftragnehmer gibt keine Gewähr dafür gibt, dass die Leistungen mit jeder Anwendung, jedem Programm oder jeder Software kompatibel sind;

(c) Der der Auftragnehmer gibt nicht vor vorgibt und wird nicht vorgeben wird, rechtliche, steuerliche oder buchhalterische Ratschläge innerhalb dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit den Leistungen zu geben und (sofern nicht ausdrücklich anders vorgesehen) gibt der Auftragnehmer keine Gewähr oder Zusicherung gibt, dass die Leistungen nicht Gegenstand einer zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Verantwortung von Seiten des Auftraggebers oder einer anderen Person werden können;

(d) Der der Auftragnehmer und seine Zulieferer nicht garantieren nicht, dass die Leistungen den Anforderungen des Auftraggebers entsprechen. Die Sicherheitsmechanismen, die in den Leistungen umgesetzt sind, unterliegen spezifischen Begrenzungen und es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers zu verifizieren, ob die Leistungen mit seinen Anforderungen übereinstimmen. Der Auftraggeber übernimmt die volle Verantwortung für die Auswahl der Leistungen und deren Eignung zur Erreichung der gesteckten Ziele. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass die Verwendung der Leistungen kein Ersatz für die Ausübung eines wirtschafts- oder berufsrechtlichen Urteils ist.

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(ii) den erforderlichen Zugriff auf solche Informationen, die der Auftragnehmer für die Leistungserbringung benötigen könnte;

um die Online- Anwendung und die Leistungen zur Verfügung zu stellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Auftraggeberdaten, Zugriff auf Sicherheitsinformationen und Konfigurationsleistungen;

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(c) berücksichtigt bei seinen Handlungen innerhalb dieser Vereinbarung allen alle zutreffenden Gesetze und Bestimmungen;

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(f) ist berechtigt, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarungen bei dem beim Auftragnehmer in angemessenem Umfang selbst oder durch Dritte, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme sowie sonstige Kontrollen vor Ort zu kontrollieren. Kontrollen beim Auftragnehmer haben ohne Störungen ihres seines Geschäftsbetriebs zu erfolgen. Kontrollen finden nach angemessener Vorankündigung und zu Geschäftszeiten statt sowie nicht häufiger als alle 12 Monate.

(g) erbringt alle anderen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Auftraggeberpflichten umgehend und effizient. Sollte es zu Verzögerungen bei der Erbringung solcher von den Parteien vereinbarten Unterstützungsleistungen durch den Auftraggeber kommen, kann der Auftragnehmer  Auftragnehmer vereinbarte Zeitpläne oder Lieferpläne, sofern nötig, anpassen;

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(i) erwirbt und pflegt alle Lizenzen, Zustimmungen und Genehmigungen, insbesondere die seiner Mitarbeiter bezüglich der Speicherung ihrer Daten in der Online- Anwendung, die der Auftragnehmer, ihre seine Subunternehmer und Vertreter benötigten, um ihre Pflichten gemäß dieser diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen auszuführen, einschließlich aber nicht begrenzt auf die Leistungen;

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