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(b) jegliche Änderung der Gebühren der durch die Änderung;

(c) die wahrscheinlichen Auswirkungen der Änderung auf die Leistungen;

(d) andere Auswirkungen der Änderung auf die Bedingungen der Leistungen.

7.3 Sollte der Auftragnehmer  eine Auftragnehmer eine Änderung des Umfangs der Leistungen verlangen, ist der Auftraggeber nicht verpflichtet dem zuzustimmen, außer und bis die Parteien schriftlich die notwendigen Abänderungen der Gebühren und anderer relevanter Bedingungen der Vereinbarung festgelegt haben, um der Änderung Rechnung zu tragen.

7.4 Sollte der Auftraggeber wünschen, dass der Auftragnehmer die Änderung vorantreibt, ist er  er nicht verpflichtet dies zu tun, außer und bis die Parteien schriftlich die notwendigen Abänderungen der Gebühren und anderer relevanter Bedingungen der Vereinbarung festgelegt haben, um der Änderung Rechnung zu tragen.

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8.3 Am Datum des Inkrafttretens dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen soll der Auftraggeber dem Auftragnehmer gültige, aktuelle, vollständige, genehmigte und in einer annehmbaren Form vorliegende Informationen zum Auftrag zur Verfügung stellen sowie alle anderen relevanten, gültigen und vollständigen Kontakt- und Fakturierungsangaben.

8.4 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Abonnement-Gebühren laut Bestellung in Rechnung. Wird Erfolgt die Bezahlung per SEPA-Basislastschrift oder per SEPA-Firmenlastschrift, ermächtigt der Auftraggeber dem den Auftragnehmer durch Erteilung eines entsprechenden SEPA-Mandats, den Rechnungsbetrag vom angegebenen Konto einzuziehen.
Der Einzug der Lastschrift erfolgt innerhalb von einigen Tagen nach Vertragsschluss.
Die Frist für die Übermittlung der Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf einen Tag vor dem Fälligkeitsdatum verkürzt. Der Auftraggeber Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die ausreichende Deckung des Kontos zum Fälligkeitsdatum zu sorgen. Der Auftraggeber kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung der belasteteten Abonnement-Gebühren verlangen. Es gelten dabei die mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Im Falle einer Rücklastschrift aufgrund Verschuldens des Auftraggebers des Auftraggebers hat dieser die anfallenden Bankgebühren zu tragen.

8.5 Wenn der Auftragbehmer keine fristgemäße Zahlung nach dem Zahlungstermin erhalten hat, der Bankeinzug, egal aus welchen Gründen, nicht durchgeführt werden kann, oder begleicht der Auftraggeber die Rechnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist begleicht, und unbeschadet aller anderen weiteren Rechte und Rechtsmittel des Auftragnehmers, gilt Folgendes:

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(c) verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer anwendbaren Steuern, die auf die Rechnungssumme zum geltenden Steuersatz angerechnet werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle mit diesen Leistungen zusammenhängenden Steuern gemäß dieser Vereinbarung zu zahlen. Wenn der Auftragnehmer  gesetzlich verpflichtet ist, Steuern zu zahlen oder einzutreiben, die der Auftraggeber zu vertreten hat, wird der Auftragnehmer  Auftragnehmer dem Auftraggeber diese Beträge zwecks Zahlung in Rechnung stellen, es sei denn, der Auftraggeber verweist auf ein gültiges und von der zuständigen Steuerbehörde ausgestelltes Steuerbefreiungszertifikat, dass er beim Auftragnehmer einreicht.

8.7 Der Auftragnehmer  Auftragnehmer darf die Abonnement-Gebühren nach vorheriger Benachrichtigung des Auftraggebers innerhalb von 60 Tagen erhöhen. Die Abonnement-Gebühren gelten als entsprechend geändert. Ungeachtet dessen darf der Auftragnehmer nach vorheriger Benachrichtigung des Auftraggebers die Abonnement-Gebühren und etwaige sonstige Gebühren im selben Verhältnis zu jedem durchschnittlichen Anstieg des Einzelhandelspreisindexes über einen Zeitraum von 12 Monaten vor dem Zeitpunkt der Benachrichtigung erhöhen. Eine solche Erhöhung wird 30 Tage nach dem Tag des Inkrafttretens erfolgen, nachdem der Auftraggeber davon in Kenntnis gesetzt wurde.

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