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9.1 Der Auftraggeber erkennt an und stimmt zu, dass, vorbehaltlich der beschränkten und in dieser Vereinbarung gewährten Nutzungsrechte, der Auftragnehmer und/oder seine Lizenzgeber alle geistigen Eigentumsrechte bezüglich der Leistungen und Dokumentation, einschließlich, aber nicht beschränkt, auf die Benutzeroberfläche, Marken und zugrunde liegende Technologie hält (oder halten). Sofern nicht ausdrücklich in diesem Vertrag festgelegt, werden dem Auftraggeber keine Rechte an Patenten, Urheberrechten, Datenbankrechten, Betriebsgeheimnissen, Warenzeichen, Markenzeichen (ob eingetragen oder nicht) oder sonstige sonstigen Rechte oder Lizenzen bezüglich der Leistungen oder Dokumentation gewährt.

9.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Handlungen durchzuführen oder zuzulassen, die das Eigentum oder die Rechte des Auftragnehmers an den Leistungen, der Online- Anwendung und verbundenen Dokumentationen Dokumentation verletzen, beschränken oder in diese eingreifen. Der Auftraggeber informiert den Autragnehmer innerhalb von fünf (5) Geschäftstagen, falls dem Auftraggeber die unautorisierte Nutzung des gesamten oder von Teilen der Anwendung oder der Leistungen durch eine Person zur Kenntnis gelangt, und er kooperiert uneingeschränkt mit dem Auftragnehmer bei Handlungen, die zur Verhinderung solch unautorisierter Nutzung notwendig sind.

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10.2 Eine Partei darf der anderen Partei Zugang zu ihren vertraulichen Informationen gewähren, um die Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung zu erfüllen. Die Information einer Partei gilt nicht als vertraulich, wenn sie Information enthält, die:

(a) ohne eine Handlung oder Unterlassung des Empfängers öffentlich bekannt ist oder wird;

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10.3 Jeder Informationsempfänger verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen geheim zu halten und, und wenn nicht gesetzlich vorgeschrieben, diese Informationen nicht gegenüber Dritten zu offenbaren, und die vertraulichen Informationen ausschließlich für den zugelassenen Zweck gemäß dieser Vereinbarung zu verwenden.

10.4 Jeder Informationsempfänger unternimmt alle notwendigen Schritte, um zu gewährleisten, dass die offengelegte vertrauliche Information , nicht durch seine Angestellten oder Vertreter offengelegt oder verteilt wird, im Widerspruch zu den Bedingungen dieser Vereinbarung.

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10.6 Der Auftraggeber erkennt an, dass Information Informationen bezüglich der Leistungen und der Ergebnisse aller Leistungsprüfungen , als vertrauliche Information Informationen des Auftragnehmer giltAuftragnehmers gelten.

10.7 Der Auftragnehmer erkennt an, dass die Auftraggeberdaten als vertrauliche Information Informationen des Auftraggebers gelten.

10.8 Ohne Beschränkung der Vertraulichkeitsbestimmungen in dieser Vereinbarung kommen die Parteien überein, dass jede Partei in angemessenem Maße die nicht-vertraulichen Inhalte dieser Vereinbarung für gewöhnliche Marketing-Zwecke nutzen darf und dass jede Partei Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Logos und Handelsnamen der anderen Partei für diesen Zweck entsprechend den üblichen Richtlinien und Grundsätze Grundsätzen der anderen Partei für die Nutzung von Warenzeichen nutzen darf. Mit Ausnahme der Bestimmungen dieser Klausel erkennen die Parteien an und sind damit einverstanden, dass keine Bestimmung dieser Vereinbarung einer Partei eine Lizenz, ein Recht, einen Anspruch oder einen Anteil an den Warenzeichen der anderen Partei überträgt.

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11.1 Der Auftraggeber willigt ein, den Auftragnehmer  Auftragnehmer gegen alle Ansprüche, Klagen, Gerichtsverfahren, Verluste, Schäden, Aufwände und Kosten zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltsgebühren und -kosten), die bei oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen durch den Auftraggeber entstehen, vorausgesetzt, dass:

(a) Der der Auftraggeber umgehend von einem solchen Anspruch benachrichtigt wird;

(b) der Auftragnehmer  Auftragnehmer einwilligt, dem Auftraggeber zu helfen, einen solchen Anspruch zu Lasten des Auftraggebers anzufechten oder zu befriedigen; und

(c) Der der Auftraggeber das alleinige Recht hat, einen solchen Anspruch anzufechten oder zu befriedigen.

11.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber, seine Angestellten, Direktoren und Mitarbeiter gegen alle Ansprüche zu verteidigen, die aus einer Verletzung eines Patents, mit Wirkung vom Tag des Inkrafttretens, eines Urheberrechts, Markenrechts, Datenbankrechts oder einer Geheimhaltungsverpflichtung durch die Leistungen und Dokumentation entstehen, und den Auftraggeber für alle Beträge zu entschädigen, vorausgesetzt, dass:

(a) Der der Auftragnehmer umgehend von einem solchen Anspruch benachrichtigt wird;

(b) Der der Auftraggeber einwilligt, dem Auftragnehmer zu helfen, einen solchen Anspruch anzufechten oder zu befriedigen; und

(c) Der der Auftragnehmer das alleinige Recht hat, einen solchen Anspruch anzufechten oder zu befriedigen.

11.3 Bei der Abwehr oder Beilegung eines Anspruchs darf der Auftragnehmer dem Auftraggeber das Recht verschaffen, die Leistungen weiter zu benutzen, zu ersetzen oder zu ändern, damit die Leistungen die Rechte Dritter nicht mehr verletzen oder, wenn solche Rechtsmittel nicht möglich sind, darf der Auftragnehmer diese Vereinbarung dem Auftraggeber gegenüber innerhalb von 7 Geschäftstagen kündigen, ohne selbst zur Leistung von Schadenersatz oder anderer zusätzlicher anderen zusätzlichen Kosten dem Auftraggeber gegenüber verpflichtet zu sein, außer die Rückzahlung der vorausbezahlten Abonnement-Gebühren.

11.4 Auf keinen Fall wird der Auftragnehmer, ihre seine Angestellten, Vertreter oder Subunternehmer dem Auftraggeber gegenüber haften, wenn die angebliche Verletzung beruht auf:

(a) einer Änderung der Leistungen oder Dokumentation durch eine andere Partei als der den Auftragnehmer; oder

(b) einer Nutzung der Leistungen oder Dokumentation durch den Auftraggeber in einer Art, die den Anweisungen des Auftragnehmers nicht entspricht; oder

(c) einer Nutzung der Leistungen oder Dokumentation durch den Auftraggeber, nachdem der Auftagnehmer der oder eine entsprechende Behörde dem den Auftraggeber über eine angebliche oder wirkliche Rechtsverletzung benachrichtigt hat.

11.5 In der vorherigen Klausel und in Klausel 12.4(b) sind die alleinigen und ausschließlichen Rechte und Rechtsmittel des Auftraggebers und all die alle Verpflichtungen zur Haftung des Auftragnehmer Auftragnehmers (einschließlich der Angestellten, Vertreter und Subunternehmer) bezüglich einer Verletzung eines Patents, Urheberrechts, Markenrechts, Datenbankrechts oder einer Geheimhaltungspflicht festgelegt.

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