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(h) im Falle einer Kündigung nach Klausel 13.1 alle seitens des Auftraggebers gespeicherten Auftraggeberdaten diesem bei Beendigung zeitnah zur Verfügung stehen, er diese selbstständig, ohne Mithilfe von Danielle Software & Service, exportieren und in seiner IT-Umgebung lokal abspeichern kann und die Leistungen im Wesentlichen gemäß der Dokumentation (die Aktualisierungen unterliegen kann) erbracht werden. Nach dem Export sind die Auftraggeberdaten zeitnah zu vernichten. Die Vernichtung hat so zu erfolgen, dass eine Wiederherstellung auch von Restinformationen mit vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich ist.

6.3 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen hindern Danielle Software & Service nicht daran ähnliche Vereinbarungen mit Dritten abzuschließen oder davon unabhängig Dokumentation, Produkte und/oder Leistungen zu entwickeln, nutzen, verkaufen oder lizenzieren, die denen in dieser Vereinbarung behandelten entsprechen.6.4 Die Verpflichtung aus Klausel 6.1 gilt nicht für Nicht-Konformität, die durch die Nutzung der Leistungen entgegen der Anweisungen von Danielle Software & Service entsteht, oder der Modifizierung oder Abänderung der Leistungen durch eine andere Partei als Danielle Software & Service oder von Danielle Software & Service ordnungsgemäß bevollmächtigten Auftragsnehmern oder Vertretern. Entsprechen die Leistungen nicht der vorangehenden Verpflichtung, unternimmt Danielle Software & Service, auf eigene Kosten, alle angemessenen wirtschaftlichen Anstrengungen um Auskünfte an Dritte oder den Betroffenen darf Danielle Software & Service nur nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber erteilen. Direkt an sie gerichtete Anfragen wird er unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten.

6.4 Soweit gesetzlich verpflichtet, bestellt Danielle Software & Service eine fachkundige und zuverlässige Person als Beauftragten für den Datenschutz. In Zweifelsfällen kann sich der Auftraggeber direkt an den Datenschutzbeauftragten wenden. Danielle Software & Service teilt dem Auftraggeber auf Nachfrage die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten mit oder begründet, weshalb kein Beauftragter bestellt wurde.

6.5 Die Auftragsverarbeitung erfolgt grundsätzlich innerhalb der EU oder des EWR.

6.6 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen hindern Danielle Software & Service nicht daran ähnliche Vereinbarungen mit Dritten abzuschließen oder davon unabhängig Dokumentation, Produkte und/oder Leistungen zu entwickeln, nutzen, verkaufen oder lizenzieren, die denen in dieser Vereinbarung behandelten entsprechen.

6.7 Die Verpflichtung aus Klausel 6.1 gilt nicht für Nicht-Konformität, die durch die Nutzung der Leistungen entgegen der Anweisungen von Danielle Software & Service entsteht, oder der Modifizierung oder Abänderung der Leistungen durch eine andere Partei als Danielle Software & Service oder von Danielle Software & Service ordnungsgemäß bevollmächtigten Auftragsnehmern oder Vertretern. Entsprechen die Leistungen nicht der vorangehenden Verpflichtung, unternimmt Danielle Software & Service, auf eigene Kosten, alle angemessenen wirtschaftlichen Anstrengungen um solch eine Nicht-Konformität unverzüglich zu korrigieren oder dem Kunden Auftraggeber alternative Mittel zur Erfüllung der gewünschten Leistung zur Verfügung zu stellen. Eine solche Korrektur oder Ersatz ist die einzige und ausschließliche Abhilfe für den Kunden Auftraggeber bei jeder Verletzung der Verpflichtung aus Klausel 6.1. Ungeachtet der vorgenannten Bestimmungen:

(a) übernimmt Danielle Software & Service keine Gewähr, dass die Nutzung der Leistungen durch den Kunden Auftraggeber ungestört und störungsfrei erfolgt; oder dass die Leistungen, Dokumentation und/oder die vom Kunden Auftraggeber durch die Leistungen erhaltenen Informationen den Anforderungen des Kunden Auftraggebers entsprechen; und

(b) ist Danielle Software & Service nicht verantwortlich für Verzögerungen, Lieferfehler oder sonstige Verluste oder Schäden, die aus der Übertragung der Daten über Kommunikationsnetzwerke und -mittel erfolgen, einschließlich des Internets, und der Kunde Auftraggeber erkennt an, dass die Leistungen und Dokumentation Beschränkungen, Verzögerungen und anderen Problemen unterliegen können, die der Nutzung solcher Kommunikationssysteme inhärent sind.

6.5 8 Ungeachtet der Pflichten von Danielle Software & Service aus Klausel 6, erkennt der Kunde Auftraggeber an, dass:

(a) eine komplexe Online-Anwendung niemals völlig frei von Defekten, Fehlern und Bugs ist, und dass Danielle Software & Service keine Gewähr oder Zusicherung gibt, dass die Leistungen völlig frei von solchen Defekten, Fehlern und Bugs sind;

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(c) Danielle Software & Service gibt nicht vor und wird nicht vorgeben rechtliche, steuerliche oder buchhalterische Ratschläge innerhalb dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit den Leistungen zu geben und (sofern nicht ausdrücklich anders vorgesehen) gibt Danielle Software & Service keine Gewähr oder Zusicherung, dass die Leistungen nicht Gegenstand einer zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Verantwortung von Seiten des Kunden Auftraggebers oder einer anderen Person werden können;

(d) Danielle Software & Service und ihre Zulieferer garantieren nicht, dass die Leistungen den Anforderungen des Kunden Auftraggebers entsprechen. Die Sicherheitsmechanismen, die in den Leistungen umgesetzt sind, unterliegen spezifischen Begrenzungen und es liegt in der Verantwortung des Kunden Auftraggebers zu verifizieren, ob die Leistungen mit seinen Anforderungen übereinstimmen. Der Kunde Auftraggeber übernimmt die volle Verantwortung für die Auswahl der Leistungen und deren Eignung zur Erreichung der gesteckten Ziele. Der Kunde Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass die Verwendung der Leistungen kein Ersatz für die Ausübung eines wirtschafts- oder berufsrechtlichen Urteils ist.

6.6 9 Der KundeAuftraggeber:

(a) gewährt Danielle Software & Service:

(i) das nicht exklusive Recht, Daten des Kunden Auftraggebers ausschließlich zum Zwecke der Bereitstellung der Online-Anwendung zu nutzen, soweit dieses erforderlich ist;

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um die Online-Anwendung und die Leistungen zur Verfügung zu stellen, einschließlich aber nicht beschränkt auf KundendatenAuftraggeberdaten, Zugriff auf Sicherheitsinformationen und Konfigurationsleistungen;

(b) ist alleine für die Beurteilung der Zulässigkeit der beauftragten Verarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte von Betroffenen verantwortlich;

(c) berücksichtigt bei seinen Handlungen innerhalb dieser Vereinbarung allen zutreffenden Gesetze und Bestimmungen;

(cd) erbringt alle anderen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Kundenpflichten umgehend und effizient. Sollte es zu Verzögerungen bei der Erbringung solcher von den Parteien vereinbarten Unterstützungsleistungen durch den Kunden kommen, kann Danielle Software & Service vereinbarte Zeitpläne oder Lieferpläne, sofern nötig, anpassen;

(d) stellt sicher, dass die berechtigten Nutzer die Leistungen und die Dokumentation in Einklang mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und Dokumentation nutzen und ist verantwortlich für jede Verletzung dieser Vereinbarung durch einen berechtigten Nutzer;

(e) erwirbt und pflegt alle Lizenzen, Zustimmungen und Genehmigungen, die Danielle Software & Service, ihre Subunternehmer und Vertreter benötigten, um ihre Pflichten gemäß dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen auszuführen, einschließlich aber nicht begrenzt auf die Leistungen;

(f) stellt sicher, dass seine Netzwerke und Systeme den jeweiligen, von Danielle Software & Service zur Verfügung gestellten Spezifikationen entsprechen; und

(g) ist allein verantwortlich für die Bereitstellung und Pflege seiner Netzwerkverbindungen und Telekommunikationsverbindungen von seinen Systemen zu den Datenzentren von Danielle Software & Service sowie alle Probleme, Bedingungen, Verzögerungen, Lieferfehler und andere Verluste oder Schäden, die durch oder in Zusammenhang mit den Netzwerkverbindungen oder Telekommunikationsverbindungen des Kunden entstehen oder durch das Internet verursacht werden.

7. Änderungen

7.1 Sollte eine Partei eine Änderung des Umfangs der Leistungen wünschen, muss sie die Einzelheiten der verlangten Änderungen der anderen Partei schriftlich mitteilen.

7.2 Sollte eine Partei eine Änderung des Umfangs der Ausführung der Leistungen wünschen, stellt Danielle Software & Service dem Kunden innerhalb einer angemessenen Zeit eine schriftliche Schätzung zur Verfügung über:

(a) die Zeit, die vermutlich erforderlich ist, um die Änderungen umzusetzen;

(b) jegliche Änderung der Gebühren Danielle Software & Service‘s durch die Änderung;

(c) die wahrscheinlichen Auswirkungen der Änderung auf die Leistungen;

(d) andere Auswirkungen der Änderung auf die Bedingungen der Leistungen.

7.3 Sollte Danielle Software & Service eine Änderung des Umfangs der Leistungen verlangen, ist der Kunde nicht verpflichtet dem zuzustimmen, erteilt alle Aufträge, Teilaufträge oder Weisungen dokumentiert. In Eilfällen können Weisungen per E-Mail erteilt werden. Solche Weisungen wird der Auftraggeber unverzüglich dokumentiert bestätigen;

(e) informiert Danielle Software & Service unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt.

(f) ist berechtigt, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarungen bei Danielle Software & Service in angemessenem Umfang selbst oder durch Dritte, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme sowie sonstige Kontrollen vor Ort zu kontrollieren. Kontrollen bei Danielle Software & Service haben ohne Störungen ihres Geschäftsbetriebs zu erfolgen. Kontrollen finden nach angemessener Vorankündigung und zu Geschäftszeiten der Danielle Software & Service statt sowie nicht häufiger als alle 12 Monate.

(g) erbringt alle anderen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Auftraggeberpflichten umgehend und effizient. Sollte es zu Verzögerungen bei der Erbringung solcher von den Parteien vereinbarten Unterstützungsleistungen durch den Auftraggeber kommen, kann Danielle Software & Service vereinbarte Zeitpläne oder Lieferpläne, sofern nötig, anpassen;

(h) stellt sicher, dass die berechtigten Nutzer die Leistungen und die Dokumentation in Einklang mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und Dokumentation nutzen und ist verantwortlich für jede Verletzung dieser Vereinbarung durch einen berechtigten Nutzer;

(i) erwirbt und pflegt alle Lizenzen, Zustimmungen und Genehmigungen, die Danielle Software & Service, ihre Subunternehmer und Vertreter benötigten, um ihre Pflichten gemäß dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen auszuführen, einschließlich aber nicht begrenzt auf die Leistungen;

(j) stellt sicher, dass seine Netzwerke und Systeme den jeweiligen, von Danielle Software & Service zur Verfügung gestellten Spezifikationen entsprechen; und

(k) ist allein verantwortlich für die Bereitstellung und Pflege seiner Netzwerkverbindungen und Telekommunikationsverbindungen von seinen Systemen zu den Datenzentren von Danielle Software & Service sowie alle Probleme, Bedingungen, Verzögerungen, Lieferfehler und andere Verluste oder Schäden, die durch oder in Zusammenhang mit den Netzwerkverbindungen oder Telekommunikationsverbindungen des Auftraggebers entstehen oder durch das Internet verursacht werden.


7. Änderungen

7.1 Sollte eine Partei eine Änderung des Umfangs der Leistungen wünschen, muss sie die Einzelheiten der verlangten Änderungen der anderen Partei schriftlich mitteilen.

7.2 Sollte eine Partei eine Änderung des Umfangs der Ausführung der Leistungen wünschen, stellt Danielle Software & Service dem Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Zeit eine schriftliche Schätzung zur Verfügung über:

(a) die Zeit, die vermutlich erforderlich ist, um die Änderungen umzusetzen;

(b) jegliche Änderung der Gebühren der Danielle Software & Service durch die Änderung;

(c) die wahrscheinlichen Auswirkungen der Änderung auf die Leistungen;

(d) andere Auswirkungen der Änderung auf die Bedingungen der Leistungen.

7.3 Sollte Danielle Software & Service eine Änderung des Umfangs der Leistungen verlangen, ist der Auftraggeber nicht verpflichtet dem zuzustimmen, außer und bis die Parteien schriftlich die notwendigen Abänderungen der Gebühren und anderer relevanter Bedingungen der Vereinbarung festgelegt haben, um der Änderung Rechnung zu tragen.

7.4 Sollte der Kunde Auftraggeber wünschen, dass Danielle Software & Service die Änderung vorantreibt, ist Danielle Software & Service nicht verpflichtet dies zu tun, außer und bis die Parteien schriftlich die notwendigen Abänderungen der Gebühren und anderer relevanter Bedingungen der Vereinbarung festgelegt haben, um der Änderung Rechnung zu tragen.

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8. Gebühren und Zahlung

8.1 Der Kunde Auftraggeber zahlt Danielle Software & Service Abonnement-Gebühren für die Nutzer-Abonnements gemäß dieser Klausel 8. Die Zahlung von Abonnement-Gebühren ist wesentlicher Vertragsbestandteil.

8.2 Der Kunde Der Auftraggeber zahlt Danielle Software & Service Gebühren für die Leistungen gemäß dieser Klausel 8. Die Zahlung von Gebühren für die Leistungen ist wesentlicher Vertragsbestandteil.

8.3 Am Datum des Inkrafttretens dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen soll der Kunde der Auftraggeber Danielle Software & Service gültige, aktuelle, vollständige, genehmigte und in einer von Danielle Software & Service annehmbaren Form Informationen zum Auftrag zur Verfügung stellen sowie alle anderen relevanten, gültigen und vollständigen Kontakt- und Fakturierungsangaben.

8.4 Danielle Software & Service stellt dem Kunden dem Auftraggeber die Abonnement-Gebühren laut Bestellung in Rechnung und führt die Bezahlung online durch. Bei Zahlung per SEPA-Basislastschrift oder per SEPA-Firmenlastschrift ermächtigt der Kunde der Auftraggeber Danielle Software & Service durch Erteilung eines entsprechenden SEPA-Mandats, den Rechnungsbetrag vom angegebenen Konto einzuziehen.
Der Einzug der Lastschrift erfolgt innerhalb von 2-7 Tagen nach Vertragsschluss.
Die Frist für die Übermittlung der Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf einen Tag vor dem Fälligkeitsdatum verkürzt. Der Kunde Der Auftraggeber ist verpflichtet für die ausreichende Deckung des Kontos zum Fälligkeitsdatum zu sorgen. Der Kunde Auftraggeber kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung der belasteteten Abonnement-Gebühren verlangen. Es gelten dabei die mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Im Falle einer Rücklastschrift aufgrund Verschuldens des Kunden des Auftraggebers hat dieser die anfallenden Bankgebühren zu tragen.

8.5 Wenn Danielle Software & Service keine fristgemäße Zahlung nach dem Zahlungstermin erhalten hat, der Bankeinzug, egal aus welchen Gründen, nicht durchgeführt werden kann, oder begleicht der Kunde der Auftraggeber die Rechnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist und unbeschadet aller anderen weiteren Rechte und Rechtsmittel von Danielle Software & Service, gilt Folgendes:

(a) Ohne dass Danielle Software & Service gegenüber dem Kunden dem Auftraggeber zu Schadenersatz verpflichtet ist, darf Danielle Software & Service den Vertrag innerhalb von 10 Tagen kündigen.

(b) Unbeschadet aller anderen weiteren Rechte und Rechtsmittel von Danielle Software & Service darf Danielle Software & Service die unbezahlten Gebühren des Kunden des Auftraggebers im Rahmen dieser Vereinbarung fällig stellen, so dass diese sofort fällig und zahlbar sind;

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(c) verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer anwendbaren Steuern, die auf die Rechnungssumme von Danielle Software & Service zum geltenden Steuersatz angerechnet werden. Der Kunde Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle mit diesen Leistungen zusammenhängenden Steuern gemäß dieser Vereinbarung zu zahlen. Wenn Danielle Software & Service gesetzlich verpflichtet ist, Steuern zu zahlen oder einzutreiben, die der Kunde der Auftraggeber zu vertreten hat, wird Danielle Software & Service dem Kunden diese Beträge zwecks Zahlung in Rechnung stellen, es sei denn, der Kunde der Auftraggeber verweist auf ein gültiges und von der zuständigen Steuerbehörde ausgestelltes Steuerbefreiungszertifikat, dass er bei Danielle Software & Service einreicht.

8.7 Danielle Software & Service darf die Abonnement-Gebühren nach vorheriger Benachrichtigung des Kunden des Auftraggebers innerhalb von 60 Tagen erhöhen. Die Abonnement-Gebühren gelten als entsprechend geändert. Ungeachtet dessen darf Danielle Software & Service nach vorheriger Benachrichtigung des Kunden des Auftraggebers die Abonnement-Gebühren und etwaige sonstige Gebühren im selben Verhältnis zu jedem durchschnittlichen Anstieg des Einzelhandelspreisindexes über einen Zeitraum von 12 Monaten vor dem Zeitpunkt der Benachrichtigung erhöhen. Eine solche Erhöhung wird 30 Tage nach dem Tag des Inkrafttretens erfolgen, nachdem der Kunde Auftraggeber davon in Kenntnis gesetzt wurde.


9. Eigentumsrechte

9.1 Der Kunde Der Auftraggeber erkennt an und stimmt zu, dass, vorbehaltlich der beschränkten und in dieser Vereinbarung gewährten Nutzungsrechte, Danielle Software & Service und/oder seine Lizenzgeber alle geistigen Eigentumsrechte bezüglich der Leistungen und Dokumentation, einschließlich aber nicht beschränkt auf die Benutzeroberfläche, Marken und zugrunde liegende Technologie hält (oder halten). Sofern nicht ausdrücklich in diesem Vertrag festgelegt, werden dem Kunden dem Auftraggeber keine Rechte an Patenten, Urheberrechten, Datenbankrechten, Betriebsgeheimnissen, Warenzeichen, Markenzeichen (ob eingetragen oder nicht) oder sonstige Rechte oder Lizenzen bezüglich der Leistungen oder Dokumentation gewährt.

9.2 Der Kunde Der Auftraggeber verpflichtet sich keine Handlungen durchzuführen oder zuzulassen, die das Eigentum oder die Rechte von Danielle Software & Service an den Leistungen, der Online-Anwendung und verbundenen Dokumentationen verletzen, beschränken oder in diese eingreifen. Der Kunde Der Auftraggeber informiert Danielle Software & Service innerhalb von fünf (5) Geschäftstagen, falls dem Kunden dem Auftraggeber die unautorisierte Nutzung des gesamten oder von Teilen der Online-Anwendung oder der Leistungen durch eine Person zur Kenntnis gelangt und er kooperiert uneingeschränkt mit Danielle Software & Service bei Handlungen, die zur Verhinderung solch unautorisierter Nutzung notwendig sind.

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9.4 Danielle Software & Service bestätigt, dass sie alle notwendigen Rechte bezüglich der Leistungen und Dokumentation besitzt, um alle Rechte gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung einräumen zu können.


10. Vertraulichkeit

10.1 Danielle Software & Service verpflichtet sich, bei der Verarbeitung die Vertraulichkeit streng zu wahren. Personen, die Kenntnis von den im Auftrag verarbeiteten Auftraggeberdaten erhalten können, haben sich schriftlich zur Vertraulichkeit zu verpflichten, soweit sie nicht bereits gesetzlich einer einschlägigen Geheimhaltungspflicht unterliegen.

10.2 Eine Partei darf der anderen Partei Zugang zu ihren vertraulichen Informationen gewähren, um die Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung zu erfüllen. Die Information einer Partei gilt nicht als vertraulich, wenn sie Information enthält, die:

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(e) vom Gesetz, durch Anordnung eines Gerichts einer zuständigen Rechtsordnung oder einer Regulierungs- oder Verwaltungsstelle offengelegt werden muss.

10.2 3 Jeder Informationsempfänger verpflichtet sich die vertraulichen Informationen geheim zu halten, und wenn nicht gesetzlich vorgeschrieben, diese Informationen nicht gegenüber Dritten zu offenbaren, die vertraulichen Informationen ausschließlich für den zugelassenen Zweck gemäß dieser Vereinbarung zu verwenden.

10.3 4 Jeder Informationsempfänger unternimmt alle notwendigen Schritte, um zu gewährleisten, dass die offengelegte vertrauliche Information, nicht durch seine Angestellten oder Vertreter offengelegt oder verteilt wird, im Widerspruch zu den Bedingungen dieser Vereinbarung.

10.4 5 Keine der Parteien haftet für Verluste, Schäden, Zerstörung, Änderung oder Offenlegung vertraulicher Informationen, die durch Dritte verursacht werden.

10.5 6 Der Kunde Auftraggeber erkennt an, dass Information bezüglich der Leistungen und der Ergebnisse aller Leistungsprüfungen, als vertrauliche Information von Danielle Software & Service gilt.

10.6 7 Danielle Software & Service erkennt an, dass die Kundendaten Auftraggeberdaten als vertrauliche Information des Kunden Auftraggebers gelten.

10.7 8 Ohne Beschränkung der Vertraulichkeitsbestimmungen in dieser Vereinbarung kommen die Parteien überein, dass jede Partei in angemessenem Maße die nicht-vertraulichen Inhalte dieser Vereinbarung für gewöhnliche Marketing-Zwecke nutzen darf und dass jede Partei Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Logos und Handelsnamen der anderen Partei für diesen Zweck entsprechend den üblichen Richtlinien und Grundsätze der anderen Partei für die Nutzung von Warenzeichen nutzen darf. Mit Ausnahme der Bestimmungen dieser Klausel erkennen die Parteien an und sind damit einverstanden, dass keine Bestimmung dieser Vereinbarung einer Partei eine Lizenz, Recht, Anspruch oder Anteil an den Warenzeichen der anderen Partei überträgt.

10.8 9 Diese Klausel 10 bleibt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung in Kraft.

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11. Schadenersatz

11.1 Der Kunde Auftraggeber willigt ein, Danielle Software & Service gegen alle Ansprüche, Klagen, Gerichtsverfahren, Verluste, Schäden, Aufwände und Kosten zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltsgebühren und -kosten), die bei oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden Auftraggeber entstehen, vorausgesetzt, dass:

(a) der Kunde Auftraggeber umgehend von einem solchen Anspruch benachrichtigt wird;

(b) Danielle Software & Service einwilligt dem Kunden Auftraggeber zu helfen einen solchen Anspruch zu Lasten des Kunden Auftraggebers anzufechten oder zu befriedigen; und

(c) der Kunde Auftraggeber das alleinige Recht hat, einen solchen Anspruch anzufechten oder zu befriedigen.

11.2 Danielle Software & Service verpflichtet sich, den KundenAuftraggeber, seine Angestellten, Direktoren und Mitarbeiter gegen alle Ansprüche zu verteidigen, die aus einer Verletzung eines Patents, mit Wirkung vom Tag des Inkrafttretens, eines Urheberrechts, Markenrechts, Datenbankrechts oder einer Geheimhaltungsverpflichtung durch die Leistungen und Dokumentation entstehen und den Kunden Auftraggeber für alle Beträge zu entschädigen, vorausgesetzt, dass:

(a) Danielle Software & Service umgehend von einem solchen Anspruch benachrichtigt wird;

(b) der Kunde Auftraggeber einwilligt Danielle Software & Service zu helfen einen solchen Anspruch zu Lasten Danielle Software & Services anzufechten oder zu befriedigen; und

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11.3 Bei der Abwehr oder Beilegung eines Anspruchs darf Danielle Software & Service dem Kunden Auftraggeber das Recht verschaffen, die Leistungen weiter zu benutzen, zu ersetzen oder zu ändern, damit die Leistungen die Rechte Dritter nicht mehr verletzen oder, wenn solche Rechtsmittel nicht möglich sind, darf Danielle Software & Service diese Vereinbarung dem Kunden Auftraggeber gegenüber innerhalb von 7 Geschäftstagen kündigen, ohne selbst zur Leistung von Schadenersatz oder anderer zusätzlicher Kosten dem Kunden Auftraggeber gegenüber verpflichtet zu sein, außer die Rückzahlung der vorausbezahlten Abonnement-Gebühren.

11.4 Auf keinen Fall werden Danielle Software & Service, ihre Angestellten, Vertreter oder Subunternehmer dem Kunden Auftraggeber gegenüber haften, wenn die angebliche Verletzung beruht auf:

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(b) einer Nutzung der Leistungen oder Dokumentation durch den Kunden Auftraggeber in einer Art, die den Anweisungen Danielle Software & Service‘s nicht entspricht; oder

(c) einer Nutzung der Leistungen oder Dokumentation durch den KundenAuftraggeber, nachdem Danielle Software & Service oder eine entsprechende Behörde dem Kunden Auftraggeber über eine angebliche oder wirkliche Rechtsverletzung benachrichtigt hat.

11.5 In der vorherigen Klausel und in Klausel 12.4(b) sind die alleinigen und ausschließlichen Rechte und Rechtsmittel des Kunden Auftraggebers und all die Verpflichtungen zur Haftung von Danielle Software & Service (einschließlich der Angestellten, Vertreter und Subunternehmer von Danielle Software & Service) bezüglich einer Verletzung eines Patents, Urheberrechts, Markenrechts, Datenbankrechts oder einer Geheimhaltungspflicht festgelegt.

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12.1 In dieser Klausel 12 ist die Haftung Danielle Software & Service‘s (einschließlich einer Haftung bei einer Handlung oder Unterlassung seitens ihrer Angestellten, Vertreter und Subunternehmer) gegenüber dem Kunden Auftraggeber ausschließlich festgelegt:

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(b) bezüglich der Nutzung, ganz oder teilweise, der Leistung und Dokumentation durch den KundenAuftraggeber; und

(c) bezüglich jeglicher Zusicherung, Aussage oder unerlaubter Handlung oder Unterlassung einschließlich Fahrlässigkeit unter dieser Vereinbarung oder in Verbindung damit.

12.2 Außer es wurde ausdrücklich erwähnt und vorgesehen in dieser Vereinbarung:

(a) übernimmt der Kunde Auftraggeber die alleinige Verantwortung für die Ergebnisse, die aus der Nutzung der Leistungen und Dokumentation durch den Kunden Auftraggeber entstehen sowie die Schlussfolgerungen, die daraus gezogen werden. Danielle Software & Service haftet nicht für Schäden, die durch Fehler oder Auslassungen in Informationen, Anweisungen oder Skripten bezüglich der Leistungen, die der Kunde Auftraggeber Danielle Software & Service übergibt, oder für Handlungen durch Danielle Software & Service auf Anweisung des KundenAuftraggebers;

(b) alle Gewährleistungen, Zusicherungen, Konditionen oder andere Bedingungen gemäß allgemeinem Recht oder Gewohnheitsrecht werden in dem gesetzlich maximal zulässigen Umfang für dieser Vereinbarung ausgeschlossen; und

(c) die Leistungen und Dokumentation werden auf einer „Ist-Basis“ dem Kunden Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

12.3 Die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen wirken weder als Ausschluss oder Beschränkung der Haftung von Danielle Software & Service für:

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13.1 Sofern diese Vereinbarung nicht anderweitig und in Abhängigkeit mit Klausel 13 gekündigt wird, beginnt diese Vereinbarung am Datum ihres Inkrafttretens und ist unbefristet.

(a) Der Kunde Auftraggeber kann diese Vereinbarung jederzeit kündigen. Der Vertrag endet dann, frühestens nach 21 Tagen, mit Ablauf des Monats zum jeweiligen Monatsende, sofern die Vereinbarung nicht anderweitig und in Abhängigkeit mit diesen Nutzungsbedingungen gekündigt wurde;

(b) Der Kunde Der Auftraggeber kann das Kündigungsrecht gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB nur unter der Voraussetzung geltend machen, dass er Danielle Software & Service zuvor schriftlich unter angemessener Fristsetzung von mindestens zwei Wochen zur Nachbesserung aufgefordert hat und die Frist erfolglos verstrichen ist.

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13.3 Bei der Kündigung der Vereinbarung, egal aus welchen Gründen:

(a)   liefert Danielle Software & Service dem Kunden Auftraggeber die aktuellste Sicherung der KundendatenAuftraggeberdaten, die sich in ihrem Besitz befinden bei Vertragsende als Excel-Datei, sofern in der Anwendung keine Möglichkeit besteht, dass sich der Kunde Auftraggeber die gespeicherten Kundendaten Auftraggeberdaten herunterlädt und in seiner eigenen IT-Umgebung speichert. Danielle Software & Service unternimmt angemessene wirtschaftliche Anstrengungen um dem Kunden Auftraggeber die Sicherung innerhalb von 50  Tagen nach Kündigung der Vereinbarung zur Verfügung, vorausgesetzt der Kunde Auftraggeber hat zu diesem Zeitpunkt alle zur Kündigung ausstehenden oder daraus resultierenden Gebühren gezahlt. . Danielle Software & Service löscht danach die KundendatenAuftraggeberdaten.

(b) treten alle Bestimmungen der Vereinbarung sofort außer Kraft, außer den folgenden Bestimmungen dieser Vereinbarungen, die weiter bestehen und in Kraft bleiben (gemäß ihrer Definition oder andernfalls unbegrenzt): Klauseln 1, 10, 11, 12, 13, 21.

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13.4 Bei Kündigung der Vereinbarung erbringt Danielle Software & Service auf Wunsch des Kunden Auftraggebers alle angemessenen Leistungen, um den Kunden Auftraggeber bei der ordnungsgemäßen Übermittlung aller KundendatenAuftraggeberdaten, Funktionen und Geschäfte der Leistungen zurück zum Kunden Auftraggeber oder einem vom Kunden Auftraggeber genannten Dritten, zu unterstützen. Der Zeitraum für die Umsetzung der Reversion der Leistungen wird als „Übergang“ bezeichnet. Die Übergangsleistungen werden von Danielle Software & Service gegenüber dem Kunden Auftraggeber erbracht und zwar zu den Tagessätzen von Danielle Software & Service pro Personentag.

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Danielle Software & Service ist gegenüber dem Kunden Auftraggeber nicht haftbar, wenn die Ausübung ihrer vertraglichen Pflichten oder die Ausübung der Geschäftstätigkeit verhindert oder verzögert wird durch Handlungen, Ereignisse, Unterlassungen oder Unfälle außerhalb ihrer angemessenen Kontrolle, einschließlich, ohne Einschränkung, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen (ob mit oder ohne die Teilnahme der Mitarbeiter von Danielle Software & Service oder der anderen Partei), Ausfall von Versorgungsdienstleistern oder des Transport- oder Telekommunikationsnetzwerks, höhere Gewalt, Krieg, Aufstände, innere Unruhen, böswillige Sachbeschädigung, Regeln, Vorschriften oder Weisungen, Unfälle, Zerstörung von Anlagen oder Maschinen, Feuer, Überschwemmung, Sturm oder Ausfall von Zulieferern oder Subunternehmern, vorausgesetzt der Kunde der Auftraggeber wird von solch einem Ereignis und seiner voraussichtlichen Dauer in Kenntnis gesetzt.

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17.2 Die Parteien erkennen an und stimmen zu, dass sie mit Annahme einer Vereinbarung keine Unternehmung, Zusage, Versicherung, Aussage, Vertretung, Gewähr oder Abrede (unabhängig ob in Schriftform oder nicht) einer Person (unabhängig davon ob sie eine Vertragspartei ist oder nicht) im Hinblick auf die Inhalte dieser Vereinbarung gegenüber geltend macht, außer explizit in dieser Vereinbarung festgehalten.


18. Abtretung

18.1 Dem Kunden Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Danielle Software & Service seine Rechte oder Pflichten gemäß diesen Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise abzutreten, zu übertragen, in Auftrag zu geben, weiter zu veräußern oder in sonstiger Weise damit zu handeln.

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Diese Anlage über die Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten regelt die Rechte und Pflichten des Kunden des Auftraggebers und von Danielle Software & Service in Verbindung mit personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Danielle Software & Service im Auftrag des Kunden des Auftraggebers und seiner Verbundenen Unternehmen verarbeitet werden. Diese Anlage ist ein fester Bestandteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle Begriffe, die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert worden sind und auf die in der vorliegenden Anlage Bezug genommen wird, haben die gleiche Bedeutung wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Pflichten des Kundendes Auftraggebers

1.1 Der Kunde Der Auftraggeber bestätigt hiermit, dass die Nutzung des Abonnements eine Auftragsdatenverarbeitung von personenbezogenen Daten darstellt, die Danielle Software & Service im Rahmen der angebotenen Funktionalität für den Kunden den Auftraggeber erbringt.

1.2 Der Kunde Der Auftraggeber erkennt an, dass der Kunde der Auftraggeber und seine jeweiligen Verbundenen Unternehmen (jeweils Data Controller (für die Verarbeitung Verantwortlicher)) die alleinige Verantwortung für die Zulässigkeit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten sowie für die Wahrung der Rechte Betroffener tragen.

1.3 Der Kunde Der Auftraggeber stellt sicher, dass seine Verbundenen Unternehmen, soweit gesetzlich erforderlich, ihre Aufträge oder Informationen dem Kunden schriftlich, per E-Mail übermitteln, um Danielle Software & Service und seine Verbundenen Unternehmen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Vereinbarung zu autorisieren.

1.4 Der Kunde Der Auftraggeber stellt sicher, dass Danielle Software & Service die personenbezogenen Daten zur Verarbeitung zur Verfügung stehen. Die Ergebnisse der Datenverarbeitung werden von Danielle Software & Service gemäß den im Abonnement implementierten Funktionen dem Kunden dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

1.5 Der Kunde Der Auftraggeber informiert Danielle Software & Service unverzüglich, wenn Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten festgestellt werden.

1.6 Der Kunde Der Auftraggeber stellt sicher, dass seine Verbundenen Unternehmen ihn bevollmächtigen, Danielle Software & Service als seinen Subunternehmer für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu autorisieren.

1.7 Der Kunde Der Auftraggeber versichert, dass auf Seiten des Kunden des Auftraggebers keine gesetzlichen Bestimmungen bestehen, die Danielle Software & Service daran hindern, ihre Vertragspflichten gemäß dieser Vereinbarung in Übereinstimmung mit geltendem Recht zu erfüllen. Hierzu zählt unter anderem die Zusicherung, dass alle betroffenen Personen zuvor ihre Zustimmung zu einer möglichen Verarbeitung personenbezogener Daten erklärt haben.

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2.1 Danielle Software & Service verarbeitet die personenbezogenen Daten und andere Betriebsdaten ausschließlich gemäß den Weisungen des Data Controllers, die Danielle Software & Service vom Kunden Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden; dies kann (uneingeschränkt) die Korrektur, Löschung und/oder Sperrung dieser Daten beinhalten, wenn, und soweit die Funktionalität des Service es dem Kunden Auftraggeber unmöglich macht, dies durchzuführen. Die personenbezogenen Daten werden von Danielle Software & Service für keinen anderen Zweck außer zur Bereitstellung des in der Vereinbarung geregelten Abonnements genutzt. Danielle Software & Service bewahrt diese personenbezogenen Daten nur für den vom Kunden Auftraggeber bestimmten Zeitraum auf. Die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungszeiträume bleiben hiervon unberührt.

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f. Jobkontrolle: Danielle Software & Service definiert Kontrollmechanismen, die die strikte Einhaltung der Weisungen des Data Controllers, wie sie vom Kunden Auftraggeber an Danielle Software & Service übermittelt, von Danielle Software & Service akzeptiert und in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegt werden, bei der Datenverarbeitung sicherstellen, und setzt diese Mechanismen um.

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h. Datentrennung: Danielle Software & Service gewährleistet auf technischem Wege und mittels definierter organisatorischer Verfahren, dass personenbezogene Daten, die für unterschiedliche Zwecke erfasst wurden (beispielsweise verschiedene Kundenverschiedenen Auftraggebern), getrennt verarbeitet werden können. Technische Mittel können dabei getrennte Computersysteme oder eine nachweislich logische Trennung in einer Mehrmandanten-Architektur sein. Der Zugriff eines Danielle Software & Service-Kunden auf Daten anderer Danielle Software & Service-Kunden ist zu verhindern.

i. Da Danielle Software & Service das Abonnement allen Kunden Auftraggebern einheitlich über eine gehostete, webgestützte Anwendung bereitstellt, gelten alle geeigneten und jeweils aktuellen technischen und organisatorischen Maßnahmen für alle Danielle Software & Service-Kunden, für die das Abonnement vom gleichen Rechenzentrum gehostet wird und die den gleichen Service abonniert haben. Der Kunde Auftraggeber ist sich bewusst und erklärt sich damit einverstanden, dass die technischen und organisatorischen Maßnahmen vom technischen Fortschritt und der technischen Entwicklung abhängig sind. Im Hinblick darauf ist Danielle Software & Service insbesondere berechtigt, adäquate Alternativmaßnahmen zu implementieren, sofern der Sicherheitslevel der Maßnahmen dabei aufrechterhalten wird. Im Falle von wesentlichen Änderungen übermittelt Danielle Software & Service dem Kunden Auftraggeber per E-Mail oder durch Veröffentlichung auf der Website für das Abonnement oder einer alternativen, für den Kunden Auftraggeber leicht zugänglichen Website eine entsprechende Benachrichtigung zusammen mit ggf. erforderlicher Dokumentation.

2.4 Genügen die von Danielle Software & Service getroffenen Sicherheitsmaßnahmen nicht den gesetzlichen Bestimmungen, benachrichtigt Danielle Software & Service den Kunden Auftraggeber unverzüglich.

2.5 Danielle Software & Service benachrichtigt den KundenAuftraggeber, wenn eine vom Kunden Auftraggeber im Auftrag des Data Controllers Auftraggebers gegebene Weisung nach Meinung von Danielle Software & Service gegen Datenschutzgesetze verstößt. Danielle Software & Service ist nicht verpflichtet, umfassende rechtliche Prüfungen durchzuführen.

2.6 Danielle Software & Service informiert den Kunden Auftraggeber unverzüglich im Falle gravierender Unterbrechungen des Betriebsprozesses, mutmaßlicher Verstöße gegen Datenschutzvorschriften und anderer Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung der Datenund anderer Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung der Daten. Die Mitteilung hat spätestens innerhalb von 24 Stunden ab Kenntnis der Danielle Software & Service vom relevanten Ereignis an eine vom Auftraggeber benannte Adresse zu erfolgen. Sie muss mindestens folgende Angaben enthalten:

(a) eine Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, soweit möglich mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen, der betroffenen Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze;

(b) den Namen und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder einer sonstigen Anlaufstelle für weitere Informationen;

(c) eine Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten;

(d) eine Beschreibung der von Danielle Software & Service ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Auftraggeberdaten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.

2.7 Auf schriftlichen Antrag und auf Kosten des Kunden Auftraggebers unterstützt Danielle Software & Service den Kunden Auftraggeber in angemessener Weise bei dessen Pflichten nach Art. 33 und 34 Datenschutz-Grundverordnung sowie bei der Behandlung von Anträgen einzelner Betroffener und/oder einer Aufsichtsbehörde im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, die vom Kunden Auftraggeber kontrolliert werden.

2.8 Nach Ablauf oder Kündigung des Abonnements muss Danielle Software & Service gemäß den Bedingungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen (oder einer anderen relevanten Vertragsbestimmung) und den Weisungen des Kunden Auftraggebers entweder (i) dem Kunden Auftraggeber alle Daten des Kunden Auftraggebers und alle Kopien oder Reproduktionen dieser Daten (ausgenommen Sicherungsmedien, die für mehrere Danielle Software & Service-Kunden verwendet und regelmäßig überschrieben werden) zurückgeben oder (ii) diese personenbezogenen Daten und Medien in Produktionssystemen löschen und/oder vernichten und die Löschung und/oder Vernichtung dem Kunden Auftraggeber schriftlich belegen.

2.9 Danielle Software & Service führt den regelmäßigen Nachweis der Erfüllung ihrer Pflichten, insbesondere der vollständigen Umsetzung der vereinbarten technischen und organisatorischen Maßnahmen sowie ihrer Wirksamkeit. Der Nachweis ist dem Auftraggeber jederzeit auf Anforderung zu überlassen.

2.10 Die zwingenden Bestimmungen der anwendbaren Datenschutzgesetze und -vorschriften gelten zusätzlich und haben Vorrang, wenn und soweit sie im Widerspruch zu den Bedingungen dieser Anlage stehen.

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Danielle Software & Service ist berechtigt, Subunternehmen mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu beauftragen („Unterauftragsverarbeiter“), wobei Danielle Software & Service für alle Handlungen oder Unterlassungen seiner Unterauftragsverarbeiter verantwortlich bleibt, wie für seine eigenen Handlungen oder Unterlassungen. Danielle Software & Service überträgt seine Pflichten gegenüber dem Kunden Auftraggeber gemäß vorliegendem Dokument auf die Unterauftragsverarbeiter und verpflichtet diese, alle relevanten Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Danielle Software & Service teilt dem Kunden Auftraggeber auf Verlangen per E-Mail oder über die Website oder auf anderem Wege den Namen, die Adresse und die Rolle jedes betreffenden Unterauftragsverarbeiters mit. Danielle Software & Service stellt sicher, dass jeder Unterauftragsverarbeiter Datenschutz in ausreichendem Maße gewährleistet, entweder per Gesetz oder durch einen Vertrag mit Danielle Software & Service, der im Wesentlichen nicht weniger Schutz bietet als die Verpflichtungen, die Danielle Software & Service im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeht.

4. Kontrollrechte des KundenAuftraggebers

4.1 Der Kunde Auftraggeber verfügt über alle erforderlichen Rechte, um zu verifizieren, dass Danielle Software & Service die personenbezogenen Daten ordnungsgemäß in Übereinstimmung mit der Vereinbarung verarbeitet. Diese Kontrollrechte sind in Abstimmung mit Danielle Software & Service wahrzunehmen.

4.2 Danielle Software & Service sichert die Verfügungsbefugnis und Kontrollrechte des Kunden Auftraggebers aus dieser Anlage gegenüber Unterauftragsverarbeitern von Danielle Software & Service, die ggf. in Kontakt mit den personenbezogenen Daten gelangen, vertraglich. Soweit geltendes Datenschutzrecht erfordert, dass ein Data Controller ein direktes Vertragsverhältnis mit Danielle Software & Service eingeht, autorisiert und bevollmächtigt Danielle Software & Service den Kunden Auftraggeber hiermit, die notwendige Vereinbarung mit dem Data Controller im Auftrag von Danielle Software & Service zu schließen, jedoch nur auf der Grundlage einer Vertragsvorlage, die Danielle Software & Service dem Kunden Auftraggeber auf Verlangen zur Verfügung stellt.

4.3 Von Danielle Software & Service in Verbindung mit den Kontrollrechten des Kunden Auftraggebers erbrachte Leistungen gehen auf Kosten des KundenAuftraggebers.

5. Besondere Geheimhaltungsverpflichtung

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