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Auftragnehmer:

Danielle Software & Service

...

GmbH

An der Welle 4
60322 Frankfurt/Main

Danielle Software ist ein Webdienst des Auftragnehmers,.

AGB-Highlights

  • Service Desk für alle Support-Anfragen des Auftraggebers und Auskünften des Auftragnehmers.
  • Nutzer-Abonnements für alle internen Geschäftsoperationen des Auftraggebers.
  • Die Nutzungsrechte gelten auch für eine Tochtergesellschaft und Niederlassungen.
  • Die Anzahl der Nutzer-Abonnements ergibt sich automatisch durch die in der Online-Anwendung gespeicherte Anzahl von Mitarbeitern.
  • Die Abonnement-Gebühren für die Nutzer-Abonnements werden von dem Auftragnehmer automatisch eingezogen. Eine Kündigung ist jederzeit möglich.
  • Die Nutzung aller Features wird durch eine detaillierte Online-Dokumentation erklärt.
  • Bei Supportanfragen unterstützt der Auftragnehmer schnell und unkompliziert durch webbasierte Systeme oder vergleichbare Kommunikationsmittel.
  • Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten des Auftraggebers nicht an Dritte weitergeben und vereitelt den Zugriff unbefugter Dritter in auswertbarer oder lesbarer Form auf die Daten.
  • Im Falle einer Kündigung stehen dem Auftraggeber alle seine Daten auf Wunch zur Verfügung.
  • Wir pflegen mit unseren Auftraggebern gute Geschäftsbeziehungen und keinen Streit. Sollte es dennoch einmal zu Problemen kommen, sind wir bemüht, diese schnell und unbürokratisch zu lösen und bedienen uns dazu bei Bedarf eines Mediators.

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DURCH KLICKEN AUF DIE SCHALTFLÄCHE „ICH STIMME ZU“ ODER DURCH ANGEBOTSANNAHME, UNABHÄNGIG VON IHRER FORM, ODER DURCH BESTELLUNG, UNABHÄNGIG VON IHRER FORM ; , BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE ALLE ABSÄTZE UND BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG GELESEN UND VERSTANDEN HABEN UND DASS SIE DIESEN ZUSTIMMEN UND GEWILLT SIND, ALLE IHNEN IM FOLGENDEN ÜBERTRAGENEN VERPFLICHTUNGEN ZU AKZEPTIEREN:


ALS DIREKTER WETTBEWERBER SIND SIE NICHT BERECHTIGT LEISTUNGEN  , LEISTUNGEN ZU BEZIEHEN, ES SEI DENN, ES LIEGT EINE VORHERIGE SCHRIFTLICHE ERLAUBNIS VOR. DARÜBER HINAUS DÜRFEN SIE LEISTUNGEN NICHT ZUM ZWECKE DER BEWERTUNG ODER ÜBERWACHUNG IHRER QUALITÄT ODER LEISTUNGSFÄHIGKEIT ERHALTEN ODER FÜR ANDERE ZWECKE DES BENCHMARKINGS ODER DES WETTBEWERBS.

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DIESE VEREINBARUNG wurde zuletzt aktualisiert am 1108.0102.23204.


Hintergrund

Der Auftragnehmer hat bestimmte Software-Anwendungen uentwickeltentwickelt, die sie er Abonnenten im Internet zur Verfügung stellt. Der Betrieb der Anwendungen kann in den vom Auftragnehmer genutzten Rechenzentrum erfolgen. In diesem Fall , werden alle relevanten Daten des Auftraggeber sind Auftraggebers verschlüsselt und können weder vom Auftragnehmer noch von dem Rechenzentrumsbetreiber dechiffriert entschlüsselt werden. 


Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen gemäß der den hier aufgeführten Bedingungen zur Verfügung zu stellen, und der Auftraggeber verpflichtet sich, die Leistungen gemäß der den hier aufgeführten Bedingungen in Anspruch zu nehmen und die jeweils fällige Gebühr dafür zu zahlen. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten vom von Auftraggeber und Auftragnehmer (im Folgenden „Parteien“ genannt) im Rahmen einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag. Diese Vereinbarung findet auf alle Tätigkeiten Anwendung, bei denen Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch sie ihn beauftragte Unterauftragnehmer (Subunternehmer) personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeiten.


1. Auslegung

1.1 In 1 Die in dieser Vereinbarung verwendete verwendeten Begriffe sind entsprechend ihrer Definition in der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu verstehen. Darüber hinaus finden die Definitionen und Auslegungsbestimmungen in diesem Absatz auf diese Vereinbarung Anwendung.

Abonnement-Gebühren:die Nutzungsgebühren, die der Auftraggeber je Mitarbeiterakte an den Auftragnehmer zahlen muss.
Auftraggeber:

eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten dem Auftragnehmer zur Verarbeitung in Auftrag gibt

Auftraggeberdaten:die von Auftraggebern, berechtigten Nutzern oder vom Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers eingegebenen personenbezogenen Daten zur Nutzung der Leistungen oder zur Vereinfachung der Nutzung der Leistungen durch den Auftraggeber
Dokumentation:

jedes Dokument, das dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer zugänglich Auftragnehmer zugänglich gemacht wurdewird

Geschäftstag:jeder Tag, der nicht ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist
Laufzeit des Abonnements:hat die Bedeutung aus Klausel 13.1 (d. h. die ursprüngliche Laufzeit zusammen mit allen folgenden Verlängerungszeiträumen)
Leistungen:die Abonnement-Dienste, die der Auftragnehmer dem Auftraggeber im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung stellt und die in der Dokumentation beschrieben istsind
Nicht-Konformität:jeder Defekt, Fehler oder Bug, der eine wesentlich nachteilige Auswirkung auf das Aussehen, die Handhabung oder die Funktionalität der Leistungen hat, aber ausschließlich aller Defekte, Fehler oder Bugs, die entstehen durch oder als Folge:
(a) einer Handlung oder Unterlassung des Auftraggebers, oder einer Handlung oder Unterlassung eines der Angestellten, Führungskräfte, Vertreter, Zulieferer oder Subunternehmer des Auftraggebers; oder
(b) einer Inkompatibiliät zwischen den Leistungen und anderen Systemen, Anwendungen, Programmen oder Software
Nutzer-Abonnements:die vom Auftraggeber gemäß Klausel 8.1 erworbenen Nutzer-Abonnements, die es den berechtigten Nutzern erlauben, auf die Leistungen und die Dokumentation gemäß dieser Vereinbarung zuzugreifen und diese zu nutzen
Anwendung: die Software (on promise- (On-premise-) oder Cloud- oder SaaS-Anwendung , des Auftragnehmers, mit der die Leistungen zur Verfügung stelltgestellt werden
Service Desk: die obligatorische Plattform des Auftragnehmers für Support-Anfragen des Auftraggebers und Auskünfte, die die Zuordnung (Verantwortlichkeit) von Tickets regelt, die Nachvollziehbarkeit sicherstellt und deren Auszüge für die Parteien bindend sind
Supportleistungen: Bestimmungen des Auftragnehmers für Supportleistungen im Hinblick auf diese Leistungen, wie im Detail in der Dokumentation beschrieben
Virus:eine Sache oder Vorrichtung (einschließlich Software, Code, Dateien oder Programmen), die die Nutzung von Computer-Software, -Hardware oder -Netzwerken, Telekommunikationsservices, -ausstattungen oder -netzwerken behindern, beeinträchtigen oder anderweitig negativ beeinflussen könnenkann; die den Zugriff auf oder die Nutzung von Programmen oder Daten, einschließlich der Zuverlässigkeit von Programmen oder Daten (sei es durch vollständige oder teilweise Neuanordnung, Abänderung oder Löschung des Programms oder der Daten) verhindern, beeinträchtigen oder anderweitig negativ beeinflussen kann; oder die Nutzererfahrung negativ beeinflussen kann, einschließlich WürmerWürmern, TrojanerTrojanern, Viren und anderer ähnlichen , ähnlicher Sachen oder Vorrichtungen

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1.2 Die Überschriften von Klauseln, Tabellen (sofern vorhanden) und Absätzen beeinflussen nicht die Auslegung dieser Vereinbarung.

1.3 Person Der Begriff „Person“ umfasst natürliche Personen, juristische Personen oder Gesellschaften (ob mit oder ohne separate Rechtspersönlichkeit).

1.4 Der Begriff Firma „Firma“ bezieht sich auf alle FirmenUnternehmen, Gesellschaften oder Körperschaften, unabhängig davon, wo und wie sie eingetragen oder gegründet wurden.

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1.7 Die Nennung eines Gesetzes oder einer Rechtsvorschrift bezieht sich auf den aktuell gültigen Stand, unter Berücksichtigung aller Zusätze, Erweiterungen oder Neufassungen, und umfasst aktuell gültige untergeordnete Rechtsvorschriften.

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2.1 Vorbehaltlich des Erwerbs des Nutzer-Abonnements durch den Auftraggeber gemäß Klausel 3 und Klausel 8.1, den Beschränkungen in Klausel 2 sowie den anderen Bedingungen dieser Vereinbarung , gewährt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein nicht exklusives, nicht übertragbares Recht, dass es den berechtigten Nutzern erlaubt, die Anwendung, die Leistungen und die Dokumentation während der Laufzeit des Abonnements einzig für die internen Geschäftsoperationen des Auftraggebers zu nutzen.

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(b) jeder berechtigte Nutzer ein sicheres Passwort für die Nutzung der Leistungen und Dokumentation vorhalten sollvorhält, dass ein solches Passwort regelmäßig geändert wird und dass jeder berechtigte Nutzer sein Passwort geheim halten sollhält.

2.4 Während der Nutzung der Leistungen speichert, verteilt oder überträgt der Auftraggeber keine Viren oder Materialien, die:

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2.5 Die Nutzer-Abonnements sind personenbezogen für den Auftraggeber, der gemäß der Vereinbarung , Folgendes unterlassen muss:

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(c) die Anwendung weiterzuvertreiben, zu übertragen, zu übermitteln, zu verkaufen, zu vermieten, zu verpachten, weiter zulizenzierenweiterzulizenzieren, Gebühren zu erheben, zu verpfänden, als Sicherheit zu hinterlegen oder anderweitig die Online-Anwendung zu belasten oder die Online-Anwendung im Auftrag eines Dritten zu nutzen oder sie einem Dritten zugänglich zu machen (außer den berechtigten Nutzern), einschließlich, aber nicht begrenzt auf Timesharing oder Vereinbarungen mit Serviceunternehmen; oder

(d) Markenzeichen, Logos, Copyrights und andere Eigentumsrechte, Legenden, Symbole oder Labels in einem Teil der Online-Anwendung oder durch die Online-Anwendung im Ergebnis hervorgebracht, zu entfernen oder abzuändern;

(e) zu versuchen, Zugriff auf die Leistungen zu erlangen oder Dritten dabei zu helfen, Zugriff auf die Leistungen zu erlangen, außerhalb der Bestimmungen der vorliegenden Klausel 2.

2.6 Der Auftraggeber unternimmt alle angemessenen Anstrengungen, um unberechtigte Zugriffe auf die oder die Nutzung der Anwendung sowie Leistungen zu verhindern und verständigt im Falle eines solchen unberechtigten Zugriffs oder einer solchen unberechtigten Nutzung unverzüglich den Auftragnehmer.

2.7 Die im Rahmen dieser Klausel 2 spezifizierten Rechte werden nur dem Auftraggeber gewährt, aber gelten auch für seine Tochtergesellschaft Tochtergesellschaften und Niederlassungen des Auftraggebers.

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4.1 Während der Laufzeit des Abonnements stellt derAuftragnehmer dem Auftraggeber die Anwendung und Leistungen zur Verfügung.

Die Dabei erfolgt eine Verarbeitung ist folgender Art: Erheben, Erfassen, OrganisationOrganisieren, Ordnen, SpeicherungSpeichern, Anpassung Anpassen oder VeränderungVerändern, Auslesen, Abfragen, VerwendungVerwenden, Offenlegung Offenlegen durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, Abgleich Abgleichen oder VerknüpfungVerknüpfen, EinschränkungEinschränken, Löschen oder Vernichtung Vernichten von Daten. 

4.2 Der Auftragnehmer wird , als Teil der Leistungen und ohne, dass zusätzliche Kosten für den Auftraggeber anfallen, dem Auftraggeber die Standard-Supportleistungen des Auftragnehmers während der üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung stellen gemäß der zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistungen gültigen Supportrichtlinien. Weiterhin macht der Auftragnehmer dem Auftraggeber weitere Erläuterungen über die Dokumentation zugänglich gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung. Im Bereich des Service Desks werden folgende folgende Standard-Supportleistungen erbracht:

(a) Nicht-Konformität zu prüfen und Fehler in einer Folgeversion zeitnah zu beheben oder eine Umgehungslösung vorzuschlagen;

(b) Bei bei Supportanfragen den Auftraggeber durch eine webbasierte Software oder durch E-Mail oder vergleichbare Kommunikationsmittel zu kontaktieren und zu unterstützen;

(c) Gemeldete gemeldete Verbesserungsvorschläge des Auftraggebers („Enhancements“) gewissenhaft zu prüfen und bei Verträglichkeit mit der Produktstrategie und  und Anwendung nach wirtschaftlich vertretbaren Maßstäben umzusetzen;

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4.6 Sollte die Überprüfung von Nicht-Konformität gemäß dem berechtigten Ermessen von des Auftragnehmers nahelegen, dass das berichtete Problem nicht auf eine Nicht-Konformität, sondern auf andere Ursachen zurückzuführen ist, einschließlich, aber nicht begrenzt auf Eingaben, die nicht der Dokumentation entsprechen, Missbrauch oder falsche Nutzung der Anwendung durch den Auftraggeber, Abänderungen oder Ergänzungen der Online- Anwendung, die nicht durch den Auftragnehmer durchgeführt wurden, oder aufgrund von Netzwerkproblemen, führt der Auftragnehmer die Aufgabe nicht aus und macht dem Auftraggeber ein Angebot über diese kostenpflichtige Zusatzleistung, das er annehmen oder ablehnen kann.

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4.8 Der Auftragnehmer kann die Erbringung der Leistungen ganz oder teilweise an einen Subunternehmer vergeben, ohne zuvor die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Die Vergabe ist jedoch nur zulässig, wenn dem Subunternehmer vertraglich mindestens Datenschutzpflichten auferlegt wurden, die mit den in dieser Vereinbarung genannten vergleichbar sind. Die Rechte des Auftraggebers müssen auch gegenüber dem Subunternehmer wirksam ausgeübt werden können. Der Auftragnehmer wählt den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der vom Subunternehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sorgfältig aus. Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der Pflichten des Subunternehmers regelmäßig zu überprüfen. Die Prüfung und ihr Ergebnis sind so aussagekräftig zu dokumentieren, dass sie für einen fachkundigen Dritten nachvollziehbar sind.

4.9 Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Vereinbarung sind nur solche Leistungen, die einen direkten Zusammenhang mit der Erbringung der Hauptleistung aufweisen. Nebenleistungen, wie beispielsweise Transport, Wartung und Reinigung sowie die Inanspruchnahme von Telekommunikationsdienstleistungen oder Benutzerservice sind nicht erfasst. Die Pflicht des AuftragnehmerAuftragnehmers, auch in diesen Fällen die Beachtung von Datenschutz und Datensicherheit sicherzustellen, bleibt unberührt.

4.10 Tochter- und Schwestergesellschaften des Auftragnehmers, die alle die gleichen wirtschaftlichen Eigentümer haben und somit Teil der Gruppe sind und welche in der EU oder im EWR ansässig sind, können als Subunternehmer mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in dem in dieser Vereinbarung genannten Umfang beschäftigt sein. Die hier niedergelegten sonstigen Pflichten des Auftranehmers gegenüber Subunternehmern bleiben davon unberührt.

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5.1 Sofern der Betrieb der Software im Rahmen eines SaaS-Konzeptes oder in der Cloud  Cloud durch den Auftragnehmer erfolgt, werden folgende Auftraggeberdaten verarbeitet, sofern der Auftraggeber diese in die Onlineanwendung Anwendung eingibt oder importiert hat:

(a) ) Persönliche persönliche Daten;

(b) Ausbildung, Weiterbildung, Kenntnisse;

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Von der Verarbeitung betroffen sind alle Angestellten, Praktikanten und sonstigen Mitarbeiter, Geschäftsführer, Freiberufler des Auftraggebers, sofern er diese in die Onlineanwendung Anwendung eingibt oder importiert hat.  Der Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergeben und vereitelt den Zugriff unbefugter Dritter in auswertbarer oder lesbarer Form auf die personenbezogenen Daten, es sei denn, gesetzliche oder behördliche Vorgaben, gleich welcher Art, erfordern einen Zugriff. Der Auftraggeber hat alle Rechte, Titel und Interessen in und an allen Auftraggeberdaten und ist allein verantwortlich für die Gesetzmäßigkeit, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit, Genauigkeit und Qualität seiner Daten.

5.1.1 Bei Verlust oder Beschädigung der Auftraggeberdaten wird der Auftragnehmer auf angemessene wirtschaftliche Anstrengungen unternehmen, um die verlorenen oder beschädigten Auftraggeberdaten wieder herzustellen mit Hilfe wiederherzustellen mitmilfe der letzten Sicherung dieser Auftraggeberdaten, die vom Auftragnehmergemäß ihres seines Vorgehens zur Archivierung vorgehalten werdenwird. Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für den Verlust, die Zerstörung, Abänderung oder Offenlegung von Auftraggeberdaten durch einen Dritten (ausgenommen jene Dritten, die er als Subunternehmer zur Erbringung von Leistungen in Zusammenhang mit der Wartung und Sicherung der Auftraggeberdaten beauftragt hat).

5.2 Bei der Erbringung der Leistungen befolgt der Auftragnehmer alle gesetzlichen Datenschutz- und Sicherheitsrichtlinien hinsichtlich des Schutzes und der Sicherheit der Auftraggeberdaten.

5.6 3 Sofern der Betrieb der Software im Rahmen eines SaaS-Konzeptes oder in der Cloud  Cloud durch den Auftragnehmer erfolgt und sollte sofern der Auftragnehmer bei der Durchführung seine seiner vertraglichen Pflichten personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitenverarbeitet, erklären die Parteien ihre Absicht, dass der Auftraggeber die Daten kontrolliert und der Auftragnehmer die Daten verarbeitet und in jedem Fall:

(a) dass der Auftraggeber anerkennt und zustimmt, dass personenbezogene Daten zum Zwecke der Erbringung der Leistungen und des Auftragnehmers , sowie anderer Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung so gespeichert werden, wie der Auftraggeber es bei der Bestellung angegeben hat;

(b) dass der Auftraggeber sicherstellt, dass die Person beim Auftraggeber dieser berechtigt ist, die betreffenden personenbezogenen Daten anden an den Auftragnehmer zu übertragen, so dass dieser sodass der Auftragnehmer die personenbezogenen Daten rechtmäßig nutzen, verarbeiten und übertragen kann in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung und im Namen des Auftraggebers;

(c) dass der Auftraggeber sicherstellt, dass alle relevanten Dritten in Kenntnis gesetzt wurden und ihre Zustimmung gegeben haben zu dieser Nutzung, Verarbeitung und Übertragung, wie es in den anwendbaren Gesetzen zum Datenschutz vorgesehen ist;

(d) dass der Auftragnehmer verarbeitet die personenbezogenen Daten nur gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung und aller anderen gesetzesmäßigen Vorschriften verarbeitet, die der Auftraggeber gelegentlich vorgibt; und

(e) dass jede Partei ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gegen die unberechtigte und gesetzeswidrige Verarbeitung der personenbezogenen Daten oder deren versehentlichen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung ergreift.


6. Die Pflichten des Auftragnehmers Auftragnehmers

6.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich wie vertraglich vereinbart oder wie vom Auftraggeber angewiesen, es sei denn, der Auftragnehmer ist gesetzlich zu einer bestimmten Verarbeitung verpflichtet. Der Auftragnehmer verwendet darüber hinaus die zur Verarbeitung überlassenen personenbezogenen Daten für keine anderen, insbesondere nicht für eigene, Zwecke.

Sofern der Betrieb der Software im Rahmen eines SaaS-Konzeptes oder in der Cloud  Cloud durch den Auftragnehmer erfolgt, verpflichtet sich dieser, dass die Leistungen im Wesentlichen gemäß der Dokumentation und mit hinreichender Sachkenntnis und Sorgfalt ausgeführt werden.

6.2 Der Auftragnehmer übernimmt gegenüber dem Auftraggeber die Gewähr dafür, dass:

(a) im Rahmen des Auftrags verarbeitete Auftraggeberdaten nur entsprechend der getroffenen vertraglichen Vereinbarung oder nach Weisung des Auftraggebers berichtigt, gelöscht oder gesperrt werden;

(b) die bei ihr ihm zur Verarbeitung eingesetzten Personen vor Beginn der Verarbeitung mit den relevanten Bestimmungen des Datenschutzes und diese dieser Vereinbarung vertraut gemacht wurden;

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(d) alle für die Erbringung ihrer seiner Pflichten aus dieser Vereinbarung notwendigen Lizenzen, Zustimmungen und Genehmigungen ihrerseits seinerseits vorliegen;

(e) alle ihre seine Pflichten gemäß dieser diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen mit hinreichender Sachkenntnis und Sorgfalt ausgeführt werden;

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(g) ein fortwährender Zugriff auf die Online- Anwendung möglich ist unter Beachtung von Klausel 6.4 (a);

(h) im Falle einer Kündigung nach Klausel 13.1 alle seitens des Auftraggebers gespeicherten Auftraggeberdaten diesem bei Beendigung zeitnah zur Verfügung stehen, er diese selbstständig, ohne Mithilfe von der des Auftragnehmers, exportieren und in seiner IT-Umgebung lokal abspeichern kann und die Leistungen im Wesentlichen gemäß der Dokumentation (die Aktualisierungen unterliegen kann) erbracht werden. Nach dem Export sind die Auftraggeberdaten zeitnah zu vernichten bzw. zu löschen, sofern es keine streitigen Forderungen oder anderweitigen Aufbewahrungspflichten (Handelsrecht, Buchhaltung) gibt. Die Vernichtung hat so zu erfolgen, dass eine Wiederherstellung auch von Restinformationen mit vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich ist.

6.3 Auskünfte an Dritte oder den Betroffenen darf der Auftragnehmer nur nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber erteilen. Direkt an sie ihn gerichtete Anfragen wird er unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten.

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6.6 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen hindern den Auftragnehmer nicht daran, ähnliche Vereinbarungen mit Dritten abzuschließen oder davon unabhängig Dokumentation, Produkte und/oder Leistungen zu entwickeln, nutzen, verkaufen oder lizenzieren, die denen den in dieser Vereinbarung behandelten entsprechen.

6.7 Die Verpflichtung aus Klausel 6.1 gilt nicht für Nicht-Konformität, die durch die Nutzung der Leistungen entgegen der den Anweisungen der Auftragnehmer  des Auftragnehmers  entsteht, oder der die Modifizierung oder Abänderung der Leistungen durch eine andere Partei als der Auftragnehmer  oder von dem den Auftragnehmer oder vom Auftragnehmer bevollmächtigten Auftragsnehmern oder Vertretern. Entsprechen die Leistungen nicht der vorangehenden Verpflichtung, unternimmt der Auftragnehmer, auf eigene Kosten, alle wirtschaftlich angemessenen wirtschaftlichen Anstrengungen, um solch eine Nicht-Konformität unverzüglich zu korrigieren oder dem Auftraggeber alternative Mittel zur Erfüllung der gewünschten Leistung zur Verfügung zu stellen. Eine solche Korrektur oder Ersatz ist die einzige und ausschließliche Abhilfe für den Auftraggeber bei jeder Verletzung der Verpflichtung aus Klausel 6.1. Ungeachtet der vorgenannten Bestimmungen:

(a) übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr, dass die Nutzung der Leistungen durch den Auftraggeber ungestört und störungsfrei erfolgt; oder dass die Leistungen, Dokumentation und/oder die vom Auftraggeber durch die Leistungen erhaltenen Informationen den Anforderungen des Auftraggebers entsprechen; und

(b) ist der Auftragnehmer  Auftragnehmer nicht verantwortlich für Verzögerungen, Lieferfehler oder sonstige Verluste oder Schäden, die aus der Übertragung der Daten über Kommunikationsnetzwerke und -mittel erfolgen, einschließlich des Internets, und der Auftraggeber erkennt an, dass die Leistungen und Dokumentation Beschränkungen, Verzögerungen und anderen Problemen unterliegen können, die der Nutzung solcher Kommunikationssysteme inhärent sind.

6.8 Ungeachtet der Pflichten des Auftragnehmers aus Klausel 6 erkennt der Auftraggeber an, dass:

(a) eine komplexe Anwendung niemals völlig frei von Defekten, Fehlern und Bugs ist, und dass der Auftragnehmer  Auftragnehmer keine Gewähr oder Zusicherung gibt, dass die Leistungen völlig frei von solchen Defekten, Fehlern und Bugs sind;

(b) Der der Auftragnehmer gibt keine Gewähr dafür gibt, dass die Leistungen mit jeder Anwendung, jedem Programm oder jeder Software kompatibel sind;

(c) Der der Auftragnehmer gibt nicht vor vorgibt und wird nicht vorgeben wird, rechtliche, steuerliche oder buchhalterische Ratschläge innerhalb dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit den Leistungen zu geben und (sofern nicht ausdrücklich anders vorgesehen) gibt der Auftragnehmer keine Gewähr oder Zusicherung gibt, dass die Leistungen nicht Gegenstand einer zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Verantwortung von Seiten des Auftraggebers oder einer anderen Person werden können;

(d) Der der Auftragnehmer und seine Zulieferer nicht garantieren nicht, dass die Leistungen den Anforderungen des Auftraggebers entsprechen. Die Sicherheitsmechanismen, die in den Leistungen umgesetzt sind, unterliegen spezifischen Begrenzungen und es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers zu verifizieren, ob die Leistungen mit seinen Anforderungen übereinstimmen. Der Auftraggeber übernimmt die volle Verantwortung für die Auswahl der Leistungen und deren Eignung zur Erreichung der gesteckten Ziele. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass die Verwendung der Leistungen kein Ersatz für die Ausübung eines wirtschafts- oder berufsrechtlichen Urteils ist.

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(ii) den erforderlichen Zugriff auf solche Informationen, die der Auftragnehmer für die Leistungserbringung benötigen könnte;

um die Online- Anwendung und die Leistungen zur Verfügung zu stellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Auftraggeberdaten, Zugriff auf Sicherheitsinformationen und Konfigurationsleistungen;

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(c) berücksichtigt bei seinen Handlungen innerhalb dieser Vereinbarung allen alle zutreffenden Gesetze und Bestimmungen;

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(f) ist berechtigt, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarungen bei dem beim Auftragnehmer in angemessenem Umfang selbst oder durch Dritte, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme sowie sonstige Kontrollen vor Ort zu kontrollieren. Kontrollen beim Auftragnehmer haben ohne Störungen ihres seines Geschäftsbetriebs zu erfolgen. Kontrollen finden nach angemessener Vorankündigung und zu Geschäftszeiten statt sowie nicht häufiger als alle 12 Monate.

(g) erbringt alle anderen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Auftraggeberpflichten umgehend und effizient. Sollte es zu Verzögerungen bei der Erbringung solcher von den Parteien vereinbarten Unterstützungsleistungen durch den Auftraggeber kommen, kann der Auftragnehmer  Auftragnehmer vereinbarte Zeitpläne oder Lieferpläne, sofern nötig, anpassen;

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(i) erwirbt und pflegt alle Lizenzen, Zustimmungen und Genehmigungen, insbesondere die seiner Mitarbeiter bezüglich der Speicherung ihrer Daten in der Online- Anwendung, die der Auftragnehmer, ihre seine Subunternehmer und Vertreter benötigten, um ihre Pflichten gemäß dieser diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen auszuführen, einschließlich aber nicht begrenzt auf die Leistungen;

(j) stellt sicher, dass seine Netzwerke und Systeme den jeweiligen, vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Spezifikationen entsprechen; und

(k) ist allein verantwortlich für die Bereitstellung und Pflege seiner Netzwerkverbindungen und Telekommunikationsverbindungen von seinen Systemen zu den Datenzentren des Auftragnehmers  sowie für alle Probleme, Bedingungen, Verzögerungen, Lieferfehler und andere Verluste oder Schäden, die durch oder in Zusammenhang mit den Netzwerkverbindungen oder Telekommunikationsverbindungen des Auftraggebers entstehen oder durch das Internet verursacht werden.

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(b) jegliche Änderung der Gebühren der durch die Änderung;

(c) die wahrscheinlichen Auswirkungen der Änderung auf die Leistungen;

(d) andere Auswirkungen der Änderung auf die Bedingungen der Leistungen.

7.3 Sollte der Auftragnehmer  eine Auftragnehmer eine Änderung des Umfangs der Leistungen verlangen, ist der Auftraggeber nicht verpflichtet dem zuzustimmen, außer und bis die Parteien schriftlich die notwendigen Abänderungen der Gebühren und anderer relevanter Bedingungen der Vereinbarung festgelegt haben, um der Änderung Rechnung zu tragen.

7.4 Sollte der Auftraggeber wünschen, dass der Auftragnehmer die Änderung vorantreibt, ist er  er nicht verpflichtet dies zu tun, außer und bis die Parteien schriftlich die notwendigen Abänderungen der Gebühren und anderer relevanter Bedingungen der Vereinbarung festgelegt haben, um der Änderung Rechnung zu tragen.

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8.3 Am Datum des Inkrafttretens dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen soll der Auftraggeber dem Auftragnehmer gültige, aktuelle, vollständige, genehmigte und in einer annehmbaren Form vorliegende Informationen zum Auftrag zur Verfügung stellen sowie alle anderen relevanten, gültigen und vollständigen Kontakt- und Fakturierungsangaben.

8.4 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Abonnement-Gebühren laut Bestellung in Rechnung. Wird Erfolgt die Bezahlung per SEPA-Basislastschrift oder per SEPA-Firmenlastschrift, ermächtigt der Auftraggeber dem den Auftragnehmer durch Erteilung eines entsprechenden SEPA-Mandats, den Rechnungsbetrag vom angegebenen Konto einzuziehen.
Der Einzug der Lastschrift erfolgt innerhalb von einigen Tagen nach Vertragsschluss.
Die Frist für die Übermittlung der Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf einen Tag vor dem Fälligkeitsdatum verkürzt. Der Auftraggeber Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die ausreichende Deckung des Kontos zum Fälligkeitsdatum zu sorgen. Der Auftraggeber kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung der belasteteten Abonnement-Gebühren verlangen. Es gelten dabei die mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Im Falle einer Rücklastschrift aufgrund Verschuldens des Auftraggebers des Auftraggebers hat dieser die anfallenden Bankgebühren zu tragen.

8.5 Wenn der Auftragbehmer keine fristgemäße Zahlung nach dem Zahlungstermin erhalten hat, der Bankeinzug, egal aus welchen Gründen, nicht durchgeführt werden kann, oder begleicht der Auftraggeber die Rechnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist begleicht, und unbeschadet aller anderen weiteren Rechte und Rechtsmittel des Auftragnehmers, gilt Folgendes:

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(c) verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer anwendbaren Steuern, die auf die Rechnungssumme zum geltenden Steuersatz angerechnet werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle mit diesen Leistungen zusammenhängenden Steuern gemäß dieser Vereinbarung zu zahlen. Wenn der Auftragnehmer  gesetzlich verpflichtet ist, Steuern zu zahlen oder einzutreiben, die der Auftraggeber zu vertreten hat, wird der Auftragnehmer  Auftragnehmer dem Auftraggeber diese Beträge zwecks Zahlung in Rechnung stellen, es sei denn, der Auftraggeber verweist auf ein gültiges und von der zuständigen Steuerbehörde ausgestelltes Steuerbefreiungszertifikat, dass er beim Auftragnehmer einreicht.

8.7 Der Auftragnehmer  Auftragnehmer darf die Abonnement-Gebühren nach vorheriger Benachrichtigung des Auftraggebers innerhalb von 60 Tagen erhöhen. Die Abonnement-Gebühren gelten als entsprechend geändert. Ungeachtet dessen darf der Auftragnehmer nach vorheriger Benachrichtigung des Auftraggebers die Abonnement-Gebühren und etwaige sonstige Gebühren im selben Verhältnis zu jedem durchschnittlichen Anstieg des Einzelhandelspreisindexes über einen Zeitraum von 12 Monaten vor dem Zeitpunkt der Benachrichtigung erhöhen. Eine solche Erhöhung wird 30 Tage nach dem Tag des Inkrafttretens erfolgen, nachdem der Auftraggeber davon in Kenntnis gesetzt wurde.

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9.1 Der Auftraggeber erkennt an und stimmt zu, dass, vorbehaltlich der beschränkten und in dieser Vereinbarung gewährten Nutzungsrechte, der Auftragnehmer und/oder seine Lizenzgeber alle geistigen Eigentumsrechte bezüglich der Leistungen und Dokumentation, einschließlich, aber nicht beschränkt, auf die Benutzeroberfläche, Marken und zugrunde liegende Technologie hält (oder halten). Sofern nicht ausdrücklich in diesem Vertrag festgelegt, werden dem Auftraggeber keine Rechte an Patenten, Urheberrechten, Datenbankrechten, Betriebsgeheimnissen, Warenzeichen, Markenzeichen (ob eingetragen oder nicht) oder sonstige sonstigen Rechte oder Lizenzen bezüglich der Leistungen oder Dokumentation gewährt.

9.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Handlungen durchzuführen oder zuzulassen, die das Eigentum oder die Rechte von Danielle Software & Service des Auftragnehmers an den Leistungen, der Online- Anwendung und verbundenen Dokumentationen Dokumentation verletzen, beschränken oder in diese eingreifen. Der Auftraggeber informiert Danielle Software & Service den Autragnehmer innerhalb von fünf (5) Geschäftstagen, falls dem Auftraggeber die unautorisierte Nutzung des gesamten oder von Teilen der Anwendung oder der Leistungen durch eine Person zur Kenntnis gelangt, und er kooperiert uneingeschränkt mit dem Auftragnehmer bei Handlungen, die zur Verhinderung solch unautorisierter Nutzung notwendig sind.

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10.2 Eine Partei darf der anderen Partei Zugang zu ihren vertraulichen Informationen gewähren, um die Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung zu erfüllen. Die Information einer Partei gilt nicht als vertraulich, wenn sie Information enthält, die:

(a) ohne eine Handlung oder Unterlassung des Empfängers öffentlich bekannt ist oder wird;

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10.3 Jeder Informationsempfänger verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen geheim zu halten und, und wenn nicht gesetzlich vorgeschrieben, diese Informationen nicht gegenüber Dritten zu offenbaren, und die vertraulichen Informationen ausschließlich für den zugelassenen Zweck gemäß dieser Vereinbarung zu verwenden.

10.4 Jeder Informationsempfänger unternimmt alle notwendigen Schritte, um zu gewährleisten, dass die offengelegte vertrauliche Information , nicht durch seine Angestellten oder Vertreter offengelegt oder verteilt wird, im Widerspruch zu den Bedingungen dieser Vereinbarung.

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10.6 Der Auftraggeber erkennt an, dass Information Informationen bezüglich der Leistungen und der Ergebnisse aller Leistungsprüfungen , als vertrauliche Information von Danielle Software & Service giltInformationen des Auftragnehmers gelten.

10.7 Der Auftragnehmer erkennt an, dass die Auftraggeberdaten als vertrauliche Information Informationen des Auftraggebers gelten.

10.8 Ohne Beschränkung der Vertraulichkeitsbestimmungen in dieser Vereinbarung kommen die Parteien überein, dass jede Partei in angemessenem Maße die nicht-vertraulichen Inhalte dieser Vereinbarung für gewöhnliche Marketing-Zwecke nutzen darf und dass jede Partei Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Logos und Handelsnamen der anderen Partei für diesen Zweck entsprechend den üblichen Richtlinien und Grundsätze Grundsätzen der anderen Partei für die Nutzung von Warenzeichen nutzen darf. Mit Ausnahme der Bestimmungen dieser Klausel erkennen die Parteien an und sind damit einverstanden, dass keine Bestimmung dieser Vereinbarung einer Partei eine Lizenz, ein Recht, einen Anspruch oder einen Anteil an den Warenzeichen der anderen Partei überträgt.

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11.1 Der Auftraggeber willigt ein, den Auftragnehmer  Auftragnehmer gegen alle Ansprüche, Klagen, Gerichtsverfahren, Verluste, Schäden, Aufwände und Kosten zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltsgebühren und -kosten), die bei oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen durch den Auftraggeber entstehen, vorausgesetzt, dass:

(a) Der der Auftraggeber umgehend von einem solchen Anspruch benachrichtigt wird;

(b) der Auftragnehmer  Auftragnehmer einwilligt, dem Auftraggeber zu helfen, einen solchen Anspruch zu Lasten des Auftraggebers anzufechten oder zu befriedigen; und

(c) Der der Auftraggeber das alleinige Recht hat, einen solchen Anspruch anzufechten oder zu befriedigen.

11.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber, seine Angestellten, Direktoren und Mitarbeiter gegen alle Ansprüche zu verteidigen, die aus einer Verletzung eines Patents, mit Wirkung vom Tag des Inkrafttretens, eines Urheberrechts, Markenrechts, Datenbankrechts oder einer Geheimhaltungsverpflichtung durch die Leistungen und Dokumentation entstehen, und den Auftraggeber für alle Beträge zu entschädigen, vorausgesetzt, dass:

(a) Der der Auftragnehmer umgehend von einem solchen Anspruch benachrichtigt wird;

(b) Der der Auftraggeber einwilligt, dem Auftragnehmer zu helfen, einen solchen Anspruch anzufechten oder zu befriedigen; und

(c) Der der Auftragnehmer das alleinige Recht hat, einen solchen Anspruch anzufechten oder zu befriedigen.

11.3 Bei der Abwehr oder Beilegung eines Anspruchs darf der Auftragnehmer dem Auftraggeber das Recht verschaffen, die Leistungen weiter zu benutzen, zu ersetzen oder zu ändern, damit die Leistungen die Rechte Dritter nicht mehr verletzen oder, wenn solche Rechtsmittel nicht möglich sind, darf der Auftragnehmer diese Vereinbarung dem Auftraggeber gegenüber innerhalb von 7 Geschäftstagen kündigen, ohne selbst zur Leistung von Schadenersatz oder anderer zusätzlicher anderen zusätzlichen Kosten dem Auftraggeber gegenüber verpflichtet zu sein, außer die Rückzahlung der vorausbezahlten Abonnement-Gebühren.

11.4 Auf keinen Fall wird der Auftragnehmer, ihre seine Angestellten, Vertreter oder Subunternehmer dem Auftraggeber gegenüber haften, wenn die angebliche Verletzung beruht auf:

(a) einer Änderung der Leistungen oder Dokumentation durch eine andere Partei als der den Auftragnehmer; oder

(b) einer Nutzung der Leistungen oder Dokumentation durch den Auftraggeber in einer Art, die den Anweisungen des Auftragnehmers nicht entspricht; oder

(c) einer Nutzung der Leistungen oder Dokumentation durch den Auftraggeber, nachdem der Auftagnehmer der oder eine entsprechende Behörde dem den Auftraggeber über eine angebliche oder wirkliche Rechtsverletzung benachrichtigt hat.

11.5 In der vorherigen Klausel und in Klausel 12.4(b) sind die alleinigen und ausschließlichen Rechte und Rechtsmittel des Auftraggebers und all die alle Verpflichtungen zur Haftung des Auftragnehmer Auftragnehmers (einschließlich der Angestellten, Vertreter und Subunternehmer) bezüglich einer Verletzung eines Patents, Urheberrechts, Markenrechts, Datenbankrechts oder einer Geheimhaltungspflicht festgelegt.

...

12.1 In dieser Klausel 12 ist die Haftung des Auftragnehmers (einschließlich einer Haftung bei einer Handlung oder Unterlassung seitens ihrer seiner Angestellten, Vertreter und Subunternehmer) gegenüber dem Auftraggeber ausschließlich festgelegt:

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(a) übernimmt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung für die Ergebnisse, die aus der Nutzung der Leistungen und Dokumentation durch den Auftraggeber entstehen sowie die Schlussfolgerungen, die daraus gezogen werden. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden , die durch Fehler oder Auslassungen in Informationen, Anweisungen oder Skripten bezüglich der Leistungen, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer übergibt, oder für Handlungen des Auftragnehmers auf Anweisung des Auftraggebers;

(b) alle Gewährleistungen, Zusicherungen, Konditionen oder andere Bedingungen gemäß allgemeinem Recht oder Gewohnheitsrecht werden in dem gesetzlich maximal zulässigen Umfang für dieser diese Vereinbarung ausgeschlossen; und

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12.3 Die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen wirken weder als Ausschluss oder noch Beschränkung der Haftung des Auftragnehmers für:

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(b) beschränkt sich die gesamte Haftung des Auftragnehmers für Schäden auf €55.000,00 (fünftausend Euro) gemäß dieser Vereinbarung (einschließlich Schadensersatz abhängig von Klausel 12.2), unerlaubte Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen), falsche Angaben, Rückerstattung oder anderweitig, die in Verbindung mit der Durchführung oder beabsichtigter Durchführung dieser Vereinbarung stehen.

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Der Auftraggeber kann diese Vereinbarung jederzeit kündigen. Der Vertrag endet dann, frühestens nach 21 Tagen, mit Ablauf des Monats zum jeweiligen Monatsende, sofern die Vereinbarung nicht anderweitig und in Abhängigkeit mit diesen Nutzungsbedingungen gekündigt wurde;.

13.2 Ohne Beschränkung sonstiger Rechte und Rechtsmittel der beiden Parteien , darf eine Partei die Vereinbarung ohne Haftung gegenüber der anderen Partei kündigen, wenn:

(a) die andere Partei einen erheblichen Verstoß gegen eine ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung begeht und versäumt, diesen Verstoß innerhalb von 30 Tagen zu beheben (sofern Abhilfemaßnahmen ergriffen werden können), nachdem diese Partei über den Verstoß schriftlich informiert wurde; oder

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(a) liefert der Auftragnehmer dem Auftraggeber die aktuellste Sicherung der Auftraggeberdaten, die sich in ihrem seinem Besitz befinden, bei Vertragsende als Excel-Datei, sofern in der Anwendung keine Möglichkeit besteht, dass sich der Auftraggeber die gespeicherten Auftraggeberdaten herunterlädt und in seiner eigenen IT-Umgebung speichert. Der Auftragnehmer unternimmt angemessene wirtschaftliche Anstrengungen, um dem Auftraggeber die Sicherung innerhalb von 50 Tagen nach Kündigung der Vereinbarung zur Verfügung zu stellen, vorausgesetzt, der Auftraggeber hat zu diesem Zeitpunkt alle zur Kündigung ausstehenden oder daraus resultierenden Gebühren gezahlt. Der Auftragnehmer löscht danach die Auftraggeberdaten.

(b) treten alle Bestimmungen der Vereinbarung sofort außer Kraft, außer den folgenden Bestimmungen dieser VereinbarungenVereinbarung, die weiter bestehen und in Kraft bleiben (gemäß ihrer Definition oder andernfalls unbegrenzt): Klauseln 1, 10, 11, 12, 13, 21.

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13.4 Bei Kündigung der Vereinbarung erbringt der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers alle angemessenen Leistungen, um den Auftraggeber bei der ordnungsgemäßen Übermittlung aller Auftraggeberdaten, Funktionen und Geschäfte der Leistungen zurück zum Auftraggeber oder zu einem vom Auftraggeber genannten Dritten , zu unterstützen. Der Zeitraum für die Umsetzung der Reversion der Leistungen wird als „Übergang“ bezeichnet. Die Übergangsleistungen werden vom Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber erbracht und zwar zu den Tagessätzen des Auftragnehmers pro Personentag.

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Der Auftragnehmer ist gegenüber dem Auftraggeber nicht haftbar, wenn die Ausübung ihrer seiner vertraglichen Pflichten oder die Ausübung der Geschäftstätigkeit verhindert oder verzögert wird durch Handlungen, Ereignisse, Unterlassungen oder Unfälle außerhalb ihrer seiner angemessenen Kontrolle, einschließlich, ohne Einschränkung, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, , Ausfall von Versorgungsdienstleistern oder des Transport- oder Telekommunikationsnetzwerks, höhere Gewalt, Krieg, Aufstände, innere Unruhen, böswillige Sachbeschädigung, Regeln, Vorschriften oder Weisungen, Unfälle, Zerstörung von Anlagen oder Maschinen, Feuer, Überschwemmung, Sturm oder Ausfall von Zulieferern oder Subunternehmern, vorausgesetzt der Auftraggeber wird von solch einem Ereignis und seiner voraussichtlichen Dauer in Kenntnis gesetzt.

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18.1 Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers seine Rechte oder Pflichten gemäß diesen Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise abzutreten, zu übertragen, in Auftrag zu geben, weiter zu veräußern oder in sonstiger Weise damit zu handeln.

18.2 Danielle Software & Service kann Der Auftragnehmer kann jederzeit seine Rechte oder Pflichten gemäß diesen Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise abtreten, übertragen, in Auftrag geben, weiter veräußern oder in sonstiger Weise damit handeln.

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Keine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen zielt darauf ab oder darf benutzt werden, um eine Partnerschaft zwischen den Parteien zu begründen oder eine Partei dazu zu befähigen, als Vertreter der anderen Partei zu handeln. Darüber hinaus hat keine Partei das Recht, im Namen oder im Auftrag der anderen Partei zu handeln, noch diese anderweitig zu binden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen und Zusicherungen, die Annahme einer Pflicht oder Haftung oder die Ausübung eines Rechts oder einer Befugnis).

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21.2 Die Parteien bemühen sich nach besten Kräften, alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen nach Treu und Glauben zu verhandeln und gütlich beizulegen.

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21.4 Wenn von den Parteien nicht anders vereinbart, wird der Mediator von der DIS benannt. Die Mediation wird von einer Partei durch Eingabe einer schriftlichen Mediationsaufforderung an die DIS, Beethovenstr. 5 -13, 50674 Köln, Deutschland, und die andere Partei initiiert. Die Mediation beginnt spätestens vierzehn (14) Tage nach dem Datum der jeweiligen Benachrichtigung über die Einleitung eines Mediationsverfahrens.

21.5 Keine Partei darf ein Gerichtsverfahren in Bezug auf Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen beginnen, wenn nicht zuvor versucht wurde, den Konflikt durch Mediation beizulegen, sofern das Recht ein Verfahren einzuleiten, nicht durch eine Verzögerung beeinträchtigt ist.

21.6 Falls der Konflikt nicht mittels dem genannten DIS-Mediationsverfahren gelöst werden kann, vereinbaren die Parteien, dass der Konflikt von einer Partei an die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland gegeben wird, die die letzte, exklusive und unwiderrufliche Instanz sind bei der Anhörung und Entscheidung über jedwede Klagen oder Verfahren und/oder zur Lösung aller Konflikte, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen oder ihrer Entstehung und Gültigkeit (einschließlich nicht vertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) ergeben kann, und zu diesem Zweck unterwirft sich jede der Parteien unwiderruflich der Gerichtsbarkeit der Gerichte der Bundesrepublik Deutschland.

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Diese Anlage über die Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten regelt die Rechte und Pflichten des Auftraggebers und des Auftragnehmers in Verbindung mit personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Allgemeinen allgemeinen Geschäftsbedingungen von dem vom Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers und seiner Verbundenen verbundenen Unternehmen verarbeitet werden. Diese Anlage ist ein fester Bestandteil der Allgemeinen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle Begriffe, die in den Allgemeinen allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert worden sind und auf die in der vorliegenden Anlage Bezug genommen wird, haben die gleiche Bedeutung wie in den Allgemeinen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Pflichten des Auftraggebers

1.1 Der Auftraggeber bestätigt hiermit, dass die Nutzung des Abonnements eine Auftragsdatenverarbeitung von personenbezogenen Daten darstellt, die der Auftragnehmer im Rahmen der angebotenen Funktionalität für den Auftraggeber erbringt.

1.2 Der Auftraggeber Der Auftraggeber erkennt an, dass der Auftraggeber der Auftraggeber und seine jeweiligen Verbundenen verbundenen Unternehmen (jeweils Data Controller (für die Verarbeitung Verantwortlicher)) die alleinige Verantwortung für die Zulässigkeit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten sowie für die Wahrung der Rechte Betroffener tragen.

1.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass seine Verbundenen verbundenen Unternehmen, soweit gesetzlich erforderlich, ihre Aufträge oder Informationen dem Kunden schriftlich, per E-Mail übermitteln, um den Auftragnehmer und seine Verbundenen verbundenen Unternehmen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Vereinbarung zu autorisieren.

1.4 Der Auftraggeber stellt sicher, dass der dem Auftragnehmer die personenbezogenen Daten zur Verarbeitung zur Verfügung stehen. Die Ergebnisse der Datenverarbeitung werden von dem vom Auftragnehmer gemäß den im Abonnement implementierten Funktionen dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

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1.6 Der Auftraggeber stellt sicher, dass seine Verbundenen verbundenen Unternehmen ihn bevollmächtigen, den Auftragnehmer als seinen Subunternehmer für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu autorisieren.

1.7 Der Auftraggeber versichert, dass auf Seiten des Auftraggebers keine gesetzlichen Bestimmungen bestehen, die den Auftragnehmer daran hindern, ihre seine Vertragspflichten gemäß dieser Vereinbarung in Übereinstimmung mit geltendem Recht zu erfüllen. Hierzu zählt unter anderem die Zusicherung, dass alle betroffenen Personen zuvor ihre Zustimmung zu einer möglichen Verarbeitung personenbezogener Daten erklärt haben.

2. Pflichten des AuftragnehmerAuftragnehmers

2.1 Der Auftragnehmer verarbeitet die personenbezogenen Daten und andere Betriebsdaten ausschließlich gemäß den Weisungen des Data Controllers, der die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden; dies kann (uneingeschränkt) die Korrektur, Löschung und/oder Sperrung dieser Daten beinhalten, wenn , und soweit die Funktionalität des Service es dem Auftraggeber unmöglich macht, dies durchzuführen. Die personenbezogenen Daten werden von Auftragnehmer für keinen anderen Zweck außer zur Bereitstellung des in der Vereinbarung geregelten Abonnements genutzt. Der Auftragnehmer bewahrt diese personenbezogenen Daten nur für den vom Auftraggeber bestimmten Zeitraum auf. Die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungszeiträume bleiben hiervon unberührt.

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f. Jobkontrolle: Der Auftragnehmer definiert Kontrollmechanismen, die die strikte Einhaltung der Weisungen des Data Controllers, wie sie vom Auftraggeber übermittelt, von dem Auftragnehmer akzeptiert und in den Allgemeinen allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegt werden, bei der Datenverarbeitung sicherstellen, und setzt diese Mechanismen um.

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i. Wenn der Auftragnehmer das Abonnement des allen Auftraggebern auf einer einheitlichen über eine einheitliche, gehostete, webgestützte Anwendung bereitstellt, gelten alle geeigneten und jeweils aktuellen technischen und organisatorischen Maßnahmen für alle Kunden des AuftragnehmerAuftragnehmers, für die das Abonnement vom gleichen Rechenzentrum gehostet wird und die den gleichen Service abonniert haben. Der Auftraggeber ist sich bewusst und erklärt sich damit einverstanden, dass die technischen und organisatorischen Maßnahmen vom technischen Fortschritt und der technischen Entwicklung abhängig sind. Im Hinblick darauf ist der Auftragnehmer insbesondere berechtigt, adäquate Alternativmaßnahmen zu implementieren, sofern der Sicherheitslevel der Maßnahmen dabei aufrechterhalten wird. Im Falle von wesentlichen Änderungen übermittelt der Auftragnehmer dem Auftraggeber per E-Mail oder durch Veröffentlichung auf der Website für das Abonnement oder einer alternativen, für den Auftraggeber leicht zugänglichen Website eine entsprechende Benachrichtigung zusammen mit ggf. erforderlicher Dokumentation.

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2.8 Nach Ablauf oder Kündigung des Abonnements muss der Auftragnehmer gemäß den Bedingungen der Allgemeinen allgemeinen Geschäftsbedingungen (oder einer anderen relevanten Vertragsbestimmung) und den Weisungen des Auftraggebers entweder (i) dem Auftraggeber alle Daten des Auftraggebers und alle Kopien oder Reproduktionen dieser Daten (ausgenommen Sicherungsmedien, die für mehrere Kunden verwendet und regelmäßig überschrieben werden) zurückgeben oder (ii) diese personenbezogenen Daten und Medien in Produktionssystemen löschen und/oder vernichten und die Löschung und/oder Vernichtung dem Auftraggeber schriftlich belegen..

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