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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wurden zuletzt am 18. April 2017 aktualisiertAuftragnehmer:

Danielle Software & Service GmbH

An der Welle 4
60322 Frankfurt/Main

Danielle Software ist ein Webdienst des Auftragnehmers.

AGB-Highlights

  • Mit Service Desk für alle Support-Anfragen des Kunden und Auskünfte von FERNBACHAuftraggebers und Auskünften des Auftragnehmers.
  • Nutzer-Abonnements für alle internen Geschäftsoperationen des KundenAuftraggebers.
  • Die Nutzungsrechte gelten auch für eine Tochtergesellschaft und Niederlassungen.
  • Die Anzahl der Nutzer-Abonnements ergibt sich automatisch durch die in der Online-Anwendung gespeicherte Anzahl von Mitarbeitern.
  • Die Abonnement-Gebühren für die Nutzer-Abonnements werden jedem Kunden monatlich per Bankeinzug in Rechnung gestelltvon dem Auftragnehmer automatisch eingezogen. Eine Kündigung ist jederzeit möglich.
  • Die Nutzung aller Features ist sehr einfach und wird durch eine detaillierte Online-Dokumentation erklärt.
  • Bei Supportanfragen unterstützt FERNBACH der Auftragnehmer schnell und unkompliziert durch webbasierte Systeme wie Skype, Teamviewer und E-Mail oder vergleichbare Kommunikationsmittel.
  • FERNBACH Der Auftragnehmer wird personenbezogene Kundendaten Daten des Auftraggebers nicht an Dritte weitergeben und vereitelt den Zugriff unbefugter Dritter in auswertbarer oder lesbarer Form auf Ihre KundendatenDer Vertrag kann durch Sie jederzeit gekündigt werdendie Daten.
  • Im Falle einer Kündigung stehen Ihnen gespeicherte Kundendaten zeitnah dem Auftraggeber alle seine Daten auf Wunch zur Verfügung.
  • Wir pflegen mit unseren Kunden Auftraggebern gute Geschäftsbeziehungen und keinen Streit. Sollte es dennoch einmal zu Problemen kommen, sind wir bemüht, diese schnell und unbürokratisch zu lösen und bedienen uns dazu bei Bedarf eines Mediators.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

...

DES AUFTRAGNEHMERS FÜR DEN BEZUG VON SOFTWARE AS A SERVICE (SAAS)

BITTE LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH. DIESE VEREINBARUNG GILT FÜR IHREN BEZUG VON LEISTUNGEN FERNBACHSDES AUFTRAGNEHMERS. WENN SIE DIESE VEREINBARUNG AKZEPTIEREN, ENTWEDER DURCH ANKLICKEN DER RELEVANTEN BOX ODER DURCH AUSFÜHRUNG EINES BESTELLFORMULARS, DAS SICH AUF DIESE VEREINBARUNG BEZIEHT, STIMMEN SIE DAMIT DEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG ZU. WENN SIE DIESE VEREINBARUNG IM AUFTRAG EINES UNTERNEHMENS ODER EINER ANDEREN RECHTLICHEN ENTITÄT EINGEHEN, GEBEN SIE DAMIT AN, DASS SIE BERECHTIGT SIND, DIESE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN BINDEND FÜR SOLCH EINE ENTITÄT UND IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMUNGEN ABZUSCHLIESSEN. IN DIESEM FALL BEZIEHEN SICH DIE AUSDRÜCKE „SIE“ ODER „IHR“ AUF SOLCH EINE ENTITÄT UND IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMUNGEN. SOLLTEN SIE DAZU NICHT BERECHTIGT SEIN ODER SIE DIESEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, DÜRFEN SIE DIESER VEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMEN UND KÖNNEN DIE LEISTUNGEN VON FERNBACH NICHT IN ANSPRUCH NEHMEN.

...


DURCH KLICKEN AUF DIE SCHALTFLÄCHE „ICH STIMME ZU“ ODER DURCH ANGEBOTSANNAHME, UNABHÄNGIG VON IHRER FORM, ODER DURCH BESTELLUNG, UNABHÄNGIG VON IHRER FORM, BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE ALLE ABSÄTZE UND BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG GELESEN UND VERSTANDEN HABEN UND DASS SIE DIESEN ZUSTIMMEN UND GEWILLT SIND, ALLE IHNEN IM FOLGENDEN ÜBERTRAGENEN VERPFLICHTUNGEN ZU AKZEPTIEREN:


ALS DIREKTER WETTBEWERBER SIND SIE NICHT BERECHTIGT, LEISTUNGEN VON FERNBACH ZU BEZIEHEN, ES SEI DENN, ES LIEGT EINE VORHERIGE SCHRIFTLICHE ERLAUBNIS VOR. DARÜBER HINAUS DÜRFEN SIE LEISTUNGEN NICHT ZUM ZWECKE DER BEWERTUNG ODER ÜBERWACHUNG IHRER QUALITÄT ODER LEISTUNGSFÄHIGKEIT ERHALTEN ODER FÜR ANDERE ZWECKE DES BENCHMARKINGS ODER DES WETTBEWERBS. 


DIESE VEREINBARUNG wurde zuletzt aktualisiert am 18. April 201708.02.204.


Hintergrund

FERNBACH Der Auftragnehmer hat bestimmte Software-Anwendungen und -Plattformen entwickelt, die sie er Abonnenten im Internet zur Verfügung stellt. Der Betrieb der Anwendungen erfolgt kann in den von FERNBACH überwachten Rechenzentren. Der Kunde kann die bestehende Anwendung wie vorgesehen nutzen.FERNBACH verpflichtet sich die Leistungen gemäß der vom Auftragnehmer genutzten Rechenzentrum erfolgen. In diesem Fall werden alle relevanten Daten des Auftraggebers verschlüsselt und können weder vom Auftragnehmer noch von dem Rechenzentrumsbetreiber entschlüsselt werden. 


Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen gemäß den hier aufgeführten Bedingungen zur Verfügung zu stellen, und der Kunde Auftraggeber verpflichtet sich, die Leistungen gemäß der den hier aufgeführten Bedingungen in Anspruch zu nehmen und die jeweilis jeweils fällige Gebühr dafür zu zahlen. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer (im Folgenden „Parteien“ genannt) im Rahmen einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag. Diese Vereinbarung findet auf alle Tätigkeiten Anwendung, bei denen Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch ihn beauftragte Unterauftragnehmer (Subunternehmer) personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeiten.


1. Auslegung

1.1 Die Definitionen und Auslegungsbestimmungen in diesem Absatz gelten für diese Vereinbarung.

...

in dieser Vereinbarung verwendeten Begriffe sind entsprechend ihrer Definition in der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu verstehen. Darüber hinaus finden die Definitionen und Auslegungsbestimmungen in diesem Absatz auf diese Vereinbarung Anwendung.

Abonnement-Gebühren:die Nutzungsgebühren, die der Kunde Auftraggeber je Mitarbeiterakte an FERNBACH den Auftragnehmer zahlen muss, unabhängig davon, ob es sich um aktive oder bereits ausgeschiedene Mitarbeiter handelt
Auftraggeber:

eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten dem Auftragnehmer zur Verarbeitung in Auftrag gibt

Auftraggeberdaten:die von Auftraggebern, berechtigten Nutzern oder vom Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers eingegebenen personenbezogenen Daten zur Nutzung der Leistungen oder zur Vereinfachung der Nutzung der Leistungen durch den Auftraggeber
Dokumentation:

jedes Dokument, das dem

Kunden durch FERNBACH über http://confluence.personnel-department.cloud/ online zugänglich gemacht wurde

Auftraggeber durch den Auftragnehmer zugänglich gemacht wird

Geschäftstag:jeder Tag, der nicht ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag istKundendaten:die von Kunden, berechtigten Nutzern oder von FERNBACH im Auftrag des Kunden eingegebenen Daten zur Nutzung der Leistungen oder zur Vereinfachung der Nutzung der Leistungen durch den Kunden
Laufzeit des Abonnements:hat die Bedeutung aus Klausel 13.1 (d. h. die ursprüngliche Laufzeit zusammen mit allen folgenden Verlängerungszeiträumen)
Leistungen:die Abonnement-Dienste, die FERNBACH der Auftragnehmer dem Kunden Auftraggeber im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung stellt via www.personalabteilung.cloud oder einer anderen Website, die dem Kunden gelegentlich von FERNBACH mitgeteilt wird, so wie besonders und die in der Dokumentation beschrieben sind
Nicht-Konformität:jeder Defekt, Fehler oder Bug, der eine wesentlich nachteilige Auswirkung auf das Aussehen, die Handhabung oder die Funktionalität der Leistungen hat, aber ausschließlich aller Defekte, Fehler oder Bugs, die entstehen durch oder als Folge:
(a) einer Handlung oder Unterlassung des KundenAuftraggebers, oder einer Handlung oder Unterlassung eines der Angestellten, Führungskräfte, Vertreter, Zulieferer oder Subunternehmer des KundenAuftraggebers; oder
(b) einer Inkompatibiliät zwischen den Leistungen und anderen Systemen, Anwendungen, Programmen oder Software, die von FERNBACH nicht als kompatibel spezifiziert wurden.
Nutzer-Abonnements:die vom Kunden Auftraggeber gemäß Klausel 8.1 erworbenen Nutzer-Abonnements, die es den berechtigten Nutzern erlauben, auf die Leistungen und die Dokumentation gemäß dieser Vereinbarung zuzugreifen und diese zu nutzen
Online-Anwendung: die SaaS-Anwendung, die FERNBACH als Teil der Software- (On-premise-) oder Cloud- oder SaaS-Anwendung des Auftragnehmers, mit der die Leistungen zur Verfügung stelltgestellt werden
Service Desk: die obligatorische Plattform von FERNBACH des Auftragnehmers für Support-Anfragen des Kunden Auftraggebers und Auskünfte von FERNBACH, die die Zuordnung (Verantwortlichkeit) von Tickets regelt, die Nachvollziehbarkeit sicherstellt und deren Auszüge für die Parteien bindend sind
Supportleistungen: FERNBACHs Bestimmungen des Auftragnehmers für Supportleistungen im Hinblick auf die diese Leistungen, wie im Detail beschrieben und verfügbar auf www.personalabteilung.cloud oder einer anderen dem Kunden gelegentlich mitgeteilten Websitein der Dokumentation beschrieben
Virus:eine Sache oder Vorrichtung (einschließlich Software, Code, Dateien oder Programmen), die die Nutzung von Computer-Software, -Hardware oder -Netzwerken, Telekommunikationsservices, -ausstattungen oder 
oder -netzwerken behindern, beeinträchtigen oder anderweitig negativ beeinflussen könnenkann; die den Zugriff auf oder die Nutzung von Programmen oder Daten, einschließlich der Zuverlässigkeit von Programmen oder Daten (sei es durch vollständige oder teilweise Neuanordnung, Abänderung oder Löschung des Programms oder der Daten) verhindern, beeinträchtigen oder anderweitig negativ beeinflussen kann; oder die Nutzererfahrung negativ beeinflussen kann, einschließlich WürmerWürmern, TrojanerTrojanern, Viren und anderer ähnlichen , ähnlicher Sachen oder Vorrichtungen.


1.2 Die Überschriften von Klauseln, Tabellen (sofern vorhanden) und Absätzen beeinflussen nicht die Auslegung dieser Vereinbarung.

1.3 Person Der Begriff „Person“ umfasst natürliche Personen, juristische Personen oder Gesellschaften (ob mit oder ohne separate Rechtspersönlichkeit).

1.4 Der Begriff Firma „Firma“ bezieht sich auf alle FirmenUnternehmen, Gesellschaften oder Körperschaften, unabhängig davon, wo und wie sie eingetragen oder gegründet wurden.

...

1.7 Die Nennung eines Gesetzes oder einer Rechtsvorschrift bezieht sich auf den aktuell gültigen Stand, unter Berücksichtigung aller Zusätze, Erweiterungen oder Neufassungen, und umfasst aktuell gültige untergeordnete Rechtsvorschriften.

1.8 Die Bezeichnung „schriftlich“ oder „in Schriftform“ umfasst Faxe, aber keine ; E-Mails jedoch nur, wenn ausdrücklich darauf hingewiesen ist.

1.9 „Klauseln“ bezeichnen die Klauseln dieser Vereinbarung.

...

2.1 Vorbehaltlich des Erwerbs des Nutzer-Abonnements durch den Kunden Auftraggeber gemäß Klausel 3 und Klausel 8.1, den Beschränkungen in Klausel 2 sowie den anderen Bedingungen dieser Vereinbarung , gewährt FERNBACH der Auftragnehmer dem Kunden Auftraggeber ein nicht exklusives, nicht übertragbares Recht, dass es den berechtigten Nutzern erlaubt, die Online- Anwendung, die Leistungen und die Dokumentation während der Laufzeit des Abonnements einzig für die internen Geschäftsoperationen des Kunden Auftraggebers zu nutzen.

2.2 Die Nutzer-Abonnements und das Recht der berechtigten Nutzer, die Software, Leistungen und Dokumentation während der Laufzeit des Abonnements zu nutzen, unterliegen den in diesem Dokument diesen Bedingungen und der Dokumentation definierten Beschränkungen.

2.3 Im Hinblick auf die berechtigten Nutzer verpflichtet sich der KundeAuftraggeber, dass

(a) er nicht erlauben oder zulassen wird, dass Nutzer-Abonnements von mehr als einem berechtigten Nutzer benutzt werden, außer sie wurden gänzlich einem anderen einzelnen berechtigten Nutzer neu zugeordnet;

(b) jeder berechtigte Nutzer ein sicheres Passwort für die Nutzung der Leistungen und Dokumentation vorhalten sollvorhält, dass ein solches Passwort mindestens jeden Monat regelmäßig geändert wird und dass jeder berechtigte Nutzer sein Passwort geheim halten sollhält.

2.4 Während der Nutzung der Leistungen speichert, verteilt oder überträgt der Kunde Auftraggeber keine Viren oder Materialien, die:

...

(f) in einer Art und Weise, die anderweitig rechtswidrig ist, zur Schädigung oder Verletzung von Personen oder Eigentum führt; 

außerdem behält FERNBACH sich der Auftragnehmer das Recht vor, unbeschadet ihrer der anderen Pflichten und Rechte gegenüber dem KundenAuftraggeber, den Zugriff des Kunden Auftraggebers auf jegliche Materialien, die gegen die Bestimmungen dieser Klausel verstoßen, zu unterbinden.

2.5 Die Nutzer-Abonnements sind personenbezogen für den KundenAuftraggeber, der gemäß der Vereinbarung , Folgendes unterlassen muss:

...

(b) gemäß Klausel 18.1 die Leistungen und/oder Dokumentation zu lizenzieren, verkaufen, vermieten, verpachten, übertragen, übermitteln, vertreiben, darzustellen, offenzulegen oder in anderer Weise anderen Dritten außer den berechtigten Nutzern zugänglich zu machen; oder

(c) die Online- Anwendung weiterzuvertreiben, zu übertragen, zu übermitteln, zu verkaufen, zu vermieten, zu verpachten, weiterzulizenzieren, Gebühren zu erheben, zu verpfänden, als Sicherheit zu hinterlegen oder anderweitig die Online-Anwendung zu belasten oder die Online-Anwendung im Auftrag eines Dritten zu nutzen oder sie einem Dritten zugänglich zu machen (außer den berechtigten Nutzern), einschließlich, aber nicht begrenzt auf Timesharing oder Vereinbarungen mit Serviceunternehmen; oder

(d) Markenzeichen, Logos, Copyrights und andere Eigentumsrechte, Legenden, Symbole oder Labels in einem Teil der Online-Anwendung oder durch die Online-Anwendung im Ergebnis hervorgebracht, zu entfernen oder abzuändern;

(e) zu versuchen, Zugriff auf die Leistungen zu erlangen oder Dritten dabei zu helfen, Zugriff auf die Leistungen zu erlangen, außerhalb der Bestimmungen der vorliegenden Klausel 2.

2.6 Der Kunde Auftraggeber unternimmt alle angemessenen Anstrengungen, um unberechtigte Zugriffe auf die oder die Nutzung der Online- Anwendung sowie Leistungen zu verhindern und verständigt im Falle eines solchen unberechtigten Zugriffs oder einer solchen unberechtigten Nutzung unverzüglich FERNBACHden Auftragnehmer.

2.7 Die im Rahmen dieser Klausel 2 spezifizierten Rechte werden nur dem Kunden Auftraggeber gewährt und , aber gelten auch für eine Tochtergesellschaft Tochtergesellschaften und Niederlassungen des Kunden, jedoch nicht für den MutterkonzernAuftraggebers.


3. Nutzer-Abonnements

3.1 Vorbehaltlich Klausel 3.2 und Klausel 3.3 kann der Kunde Auftraggeber während der Laufzeit des Abonnements zusätzliche Nutzer-Abonnements erwerben oder bestehende reduzieren. FERNBACH Der Auftragnehmer gewährt zusätzlichen berechtigten Nutzern Zugriff auf die Online- Anwendung, die Leistungen und die Dokumentation gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung. Unabhängig davon ergibt sich die Anzahl der Nutzer-Abonnements automatisch durch die in der Online-Anwendung gespeicherte Anzahl von Mitarbeitern.3.2 FERNBACH zählt die Nutzer-Abonnements und stellt diese dem Kunden monatlich per Bankeinzug in Rechnung. Der Kunde gibt zum Bankeinzug seine widerrufliche Einwilligung. 

3.2 Der Auftragnehmer zählt die Nutzer-Abonnements und stellt diese dem Auftraggeber entsprechend seinem gewählten Zahlungsweg in Rechnung.

3.3 Wenn der Kunde zusätzliche Mitarbeiter in der Online-Anwendung speichertAuftraggeber zusätzliche oder weniger Nutzer-Abonnements nutzt, zahlt der Kunde Auftraggeber, innerhalb der vorgesehenen Frist nach dem Erhalt der Rechnung von FERNBACH die entsprechenden Gebühren für diese neuen Nutzer-Abonnements an FERNBACH, die angepassten neuen Gebühren.


4.

...

Anwendung & Leistungen

4.1 Während der Laufzeit des Abonnements stellt FERNBACH derAuftragnehmer dem Kunden Auftraggeber die Online- Anwendung und Leistungen zur Verfügung und macht dem Kunden weitere Erläuterungen über die Dokumentation zugänglich gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung.4.2 FERNBACH wird, .

Dabei erfolgt eine Verarbeitung folgender Art: Erheben, Erfassen, Organisieren, Ordnen, Speichern, Anpassen oder Verändern, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Offenlegen durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, Abgleichen oder Verknüpfen, Einschränken, Löschen oder Vernichten von Daten. 

4.2 Der Auftragnehmer wird als Teil der Leistungen und ohne, dass zusätzliche Kosten für den Kunden Auftraggeber anfallen, dem Kunden Auftraggeber die Standard-Supportleistungen von FERNBACH des Auftragnehmers während der üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung stellen gemäß der zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistungen gültigen Supportrichtlinien von FERNBACH. Weiterhin macht der Auftragnehmer dem Auftraggeber weitere Erläuterungen über die Dokumentation zugänglich gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung. Im Bereich des Service Desks erbringt FERNBACH werden folgende folgende Standard-Supportleistungen erbracht:

(a) Nicht-Konformität zu prüfen und Fehler in einer Folgeversion zeitnah zu beheben oder eine Umgehungslösung vorzuschlagen;

(b) Bei bei Supportanfragen den Kunden durch ein webbasiertes System wie Skype oder Teamviewer, Auftraggeber durch eine webbasierte Software oder durch E-Mail oder vergleichbare Kommunikationsmittel zu kontaktieren und zu unterstützen. Für ein 360°-Feedback maximal zweimal pro Umfrage, für alle anderen Supportanfragen maximal viermal pro Jahr;

(c) Gemeldete gemeldete Verbesserungsvorschläge des Kunden Auftraggebers („Enhancements“) gewissenhaft zu prüfen und bei Verträglichkeit mit der Produktstrategie und Online- Anwendung diese nach wirtschaftlich vertretbaren Maßstäben auch umzusetzen;

(d) Für für Supportanfragen ein faires Angebot zu unterbreiten, sofern die Leistungen nicht Bestandteil der Standard-Supportleistungen sind; und

(e) Den Kunden den Auftraggeber über Neuerungen in der Online- Anwendung zu informieren.

4.3 FERNBACH Der Auftragnehmer kann die Supportrichtlinien nach alleinigem und eigenem Ermessen gelegentlich ergänzen oder ändern. Der Kunde Auftraggeber kann unabhängig erweiterte Supportleistungen zu den aktuell gültigen Sätzen von FERNBACH Honorarsätzen erwerben.

4.4 Für Support via Internet nutzt der Kunde Auftraggeber den Service Desk von FERNBACHdes Auftragnehmers.

4.5 FERNBACH Der Auftragnehmer wird die Dokumentation zur Nutzung des Service Desks zur Verfügung stellen.

4.6 Sollte die Überprüfung von Nicht-Konformität durch FERNBACH nahelegen, gemäß dem berechtigten Ermessen von FERNBACHdes Auftragnehmers nahelegen, dass das berichtete Problem nicht auf eine Nicht-Konformität, sondern auf andere Ursachen zurückzuführen ist, einschließlich, aber nicht begrenzt auf Eingaben, die nicht der Dokumentation entsprechen, Missbrauch oder falsche Nutzung der Online- Anwendung durch den KundenAuftraggeber, Abänderungen oder Ergänzungen der Online- Anwendung, die nicht durch FERNBACH den Auftragnehmer durchgeführt wurden, oder aufgrund von Netzwerkproblemen, führt FERNBACH der Auftragnehmer die Aufgabe nicht aus und macht dem Kunden Auftraggeber ein Angebot über diese kostenpflichtige Zusatzleistung, das er annehmen oder ablehnen kann.

4.7 Die Vertragslaufzeit wird beginnt mit der Bestellung des Kunden vereinbart.4.8 FERNBACH Bezahlung des Auftraggebers und gilt fort für den Zeitraum, für den die Akte bezahlt wurde, sofern nicht nach Klausel 13 oder einer anderweitig nach diesem Vertrag zulässigen Kündigung gekündigt wird.

4.8 Der Auftragnehmer kann die Erbringung der Leistungen ganz oder teilweise an einen Subunternehmer vergeben, ohne zuvor die Zustimmung des Kunden einzuholen.

5. Kundendaten

5.1 FERNBACH wird personenbezogene Kundendaten nicht an Dritte weitergeben und vereitelt den Zugriff unbefugter Dritter in auswertbarer oder lesbarer Form auf die Kundendaten, es sei denn gesetzliche oder behördliche Vorgaben, gleich welcher Art, erfordern einen Zugriff. Der Kunde hat alle Rechte, Titel und Interessen in und an allen Kundendaten und ist allein verantwortlich für die Gesetzmäßigkeit, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit, Genauigkeit und Qualität seiner Daten.

5.2 Bei Verlust oder Beschädigung der Kundendaten wird FERNBACH angemessene wirtschaftliche Anstrengungen unternehmen, um die verlorenen oder beschädigten Kundendaten wieder herzustellen mit Hilfe der letzten Sicherung dieser Kundendaten, die von FERNBACH gemäß ihres Vorgehens zur Archivierung vorgehalten werden. FERNBACH ist nicht verantwortlich für den Verlust, die Zerstörung, Abänderung oder Offenlegung von Kundendaten durch einen Dritten (ausgenommen jene Dritten, die FERNBACH als Subunternehmer zur Erbringung von Leistungen in Zusammenhang mit der Wartung und Sicherung der Kundendaten beauftragt hat).

5.3 Bei der Erbringung der Leistungen befolgt FERNBACH alle gesetzlichen Datenschutz- und Sicherheitsrichtlinien hinsichtlich des Schutzes und der Sicherheit der Kundendaten.

5.4 Sollte FERNBACH bei der Durchführung ihrer vertraglichen Pflichten personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeiten, erklären die Parteien ihre Absicht, dass der Kunde die Daten kontrolliert und FERNBACH die Daten verarbeitet und in jedem Fall:

(a) der Kunde anerkennt und zustimmt, dass personenbezogene Daten zum Zwecke der Erbringung der Leistungen und FERNBACHs anderer Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung so gespeichert werden, wie der Kunde es bei der Bestellung angegeben hat;

(b) der Kunde sicherstellt, dass der Kunde berechtigt ist, die betreffenden personenbezogenen Daten an FERNBACH zu übertragen, so dass FERNBACH die personenbezogenen Daten rechtmäßig nutzen, verarbeiten und übertragen kann in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung und im Namen des Kunden;

(c) der Kunde sicherstellt, dass alle relevanten Dritten in Kenntnis gesetzt wurden und ihre Zustimmung gegeben haben zu dieser Nutzung, Verarbeitung und Übertragung, wie es in den anwendbaren Gesetzen zum Datenschutz vorgesehen ist;

(d) FERNBACH verarbeitet die personenbezogenen Daten nur gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung und aller anderen gesetzesmäßigen Vorschriften, die der Kunde gelegentlich vorgibt; und

(e) jede Partei ergreift angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gegen die unberechtigte und gesetzeswidrige Verarbeitung der personenbezogenen Daten oder deren versehentlichen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung.

6. Die Pflichten von FERNBACH

6.1 FERNBACH verpflichtet sich, dass die Leistungen im Wesentlichen gemäß der Dokumentation und mit hinreichender Sachkenntnis und Sorgfalt ausgeführt werden.

6.2 FERNBACH übernimmt gegenüber dem Kunden Gewähr dafür, dass:

(a) alle für die Erbringung ihrer Pflichten aus dieser Vereinbarung notwendigen Lizenzen, Zustimmungen und Genehmigungen ihrerseits vorliegen;

(b) alle ihre Pflichten gemäß dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen mit hinreichender Sachkenntnis und Sorgfalt ausgeführt werden;

(c) die zu erbringende Leistung die Beschaffenheit und Funktionalität aufweist, wie sie in der Dokumentation abschließend beschrieben wird;

(d) ein fortwährender Zugriff auf die Online-Anwendung möglich ist unter Beachtung von Klausel 6.4 (a);

(e) im Falle einer Kündigung nach Klausel 13.1 alle seitens des Kunden gespeicherten Kundendaten diesem bei Beendigung zeitnah zur Verfügung stehen;
die Leistungen im Wesentlichen gemäß der Dokumentation (die Aktualisierungen unterliegen kann) erbracht werden.

6.3 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen hindern FERNBACH nicht daran Auftraggebers einzuholen. Die Vergabe ist jedoch nur zulässig, wenn dem Subunternehmer vertraglich mindestens Datenschutzpflichten auferlegt wurden, die mit den in dieser Vereinbarung genannten vergleichbar sind. Die Rechte des Auftraggebers müssen auch gegenüber dem Subunternehmer wirksam ausgeübt werden können. Der Auftragnehmer wählt den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der vom Subunternehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sorgfältig aus. Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der Pflichten des Subunternehmers regelmäßig zu überprüfen. Die Prüfung und ihr Ergebnis sind so aussagekräftig zu dokumentieren, dass sie für einen fachkundigen Dritten nachvollziehbar sind.

4.9 Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Vereinbarung sind nur solche Leistungen, die einen direkten Zusammenhang mit der Erbringung der Hauptleistung aufweisen. Nebenleistungen, wie beispielsweise Transport, Wartung und Reinigung sowie die Inanspruchnahme von Telekommunikationsdienstleistungen oder Benutzerservice sind nicht erfasst. Die Pflicht des Auftragnehmers, auch in diesen Fällen die Beachtung von Datenschutz und Datensicherheit sicherzustellen, bleibt unberührt.

4.10 Tochter- und Schwestergesellschaften des Auftragnehmers, die die gleichen wirtschaftlichen Eigentümer haben und somit Teil der Gruppe sind und welche in der EU oder im EWR ansässig sind, können als Subunternehmer mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in dem in dieser Vereinbarung genannten Umfang beschäftigt sein. Die hier niedergelegten sonstigen Pflichten des Auftranehmers gegenüber Subunternehmern bleiben davon unberührt.

5. Auftraggeberdaten

5.1 Sofern der Betrieb der Software im Rahmen eines SaaS-Konzeptes oder in der Cloud durch den Auftragnehmer erfolgt, werden folgende Auftraggeberdaten verarbeitet, sofern der Auftraggeber diese in die Anwendung eingibt oder importiert:

(a) persönliche Daten;

(b) Ausbildung, Weiterbildung, Kenntnisse;

(c) Notfall- und Urlaubsadressen;

(d) Arbeitsverträge und alle anderen;

(e) Vereinbarungen wie Spesenregelungen, Schichtarbeit u. ä.;

(f) Abteilung, Aufgabe, Organisation;

(g) Urlaubs- und Arbeitszeitvereinbarungen;

(h) Krank- und Urlaubsmeldungen;

i) weitere Dokumente und Verträge mit dem Mitarbeiter.

Von der Verarbeitung betroffen sind alle Angestellten, Praktikanten und sonstigen Mitarbeiter, Geschäftsführer, Freiberufler des Auftraggebers, sofern er diese in die Anwendung eingibt oder importiert. Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergeben und vereitelt den Zugriff unbefugter Dritter in auswertbarer oder lesbarer Form auf die personenbezogenen Daten, es sei denn, gesetzliche oder behördliche Vorgaben, gleich welcher Art, erfordern einen Zugriff. Der Auftraggeber hat alle Rechte, Titel und Interessen in und an allen Auftraggeberdaten und ist allein verantwortlich für die Gesetzmäßigkeit, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit, Genauigkeit und Qualität seiner Daten.

5.1.1 Bei Verlust oder Beschädigung der Auftraggeberdaten wird der Auftragnehmer angemessene wirtschaftliche Anstrengungen unternehmen, um die verlorenen oder beschädigten Auftraggeberdaten wiederherzustellen mitmilfe der letzten Sicherung dieser Auftraggeberdaten, die vom Auftragnehmergemäß seines Vorgehens zur Archivierung vorgehalten wird. Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für den Verlust, die Zerstörung, Abänderung oder Offenlegung von Auftraggeberdaten durch einen Dritten (ausgenommen jene Dritten, die er als Subunternehmer zur Erbringung von Leistungen in Zusammenhang mit der Wartung und Sicherung der Auftraggeberdaten beauftragt hat).

5.2 Bei der Erbringung der Leistungen befolgt der Auftragnehmer alle gesetzlichen Datenschutz- und Sicherheitsrichtlinien hinsichtlich des Schutzes und der Sicherheit der Auftraggeberdaten.

5.3 Sofern der Betrieb der Software im Rahmen eines SaaS-Konzeptes oder in der Cloud durch den Auftragnehmer erfolgt und sofern der Auftragnehmer bei der Durchführung seiner vertraglichen Pflichten personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, erklären die Parteien ihre Absicht, dass der Auftraggeber die Daten kontrolliert und der Auftragnehmer die Daten verarbeitet und in jedem Fall:

(a) dass der Auftraggeber anerkennt und zustimmt, dass personenbezogene Daten zum Zwecke der Erbringung der Leistungen des Auftragnehmers sowie anderer Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung so gespeichert werden, wie der Auftraggeber es bei der Bestellung angegeben hat;

(b) dass der Auftraggeber sicherstellt, dass dieser berechtigt ist, die betreffenden personenbezogenen Daten an den Auftragnehmer zu übertragen, sodass der Auftragnehmer die personenbezogenen Daten rechtmäßig nutzen, verarbeiten und übertragen kann in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung und im Namen des Auftraggebers;

(c) dass der Auftraggeber sicherstellt, dass alle relevanten Dritten in Kenntnis gesetzt wurden und ihre Zustimmung gegeben haben zu dieser Nutzung, Verarbeitung und Übertragung, wie es in den anwendbaren Gesetzen zum Datenschutz vorgesehen ist;

(d) dass der Auftragnehmer die personenbezogenen Daten nur gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung und aller anderen gesetzesmäßigen Vorschriften verarbeitet, die der Auftraggeber gelegentlich vorgibt; und

(e) dass jede Partei angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gegen die unberechtigte und gesetzeswidrige Verarbeitung der personenbezogenen Daten oder deren versehentlichen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung ergreift.


6. Die Pflichten des Auftragnehmers

6.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich wie vertraglich vereinbart oder wie vom Auftraggeber angewiesen, es sei denn, der Auftragnehmer ist gesetzlich zu einer bestimmten Verarbeitung verpflichtet. Der Auftragnehmer verwendet darüber hinaus die zur Verarbeitung überlassenen personenbezogenen Daten für keine anderen, insbesondere nicht für eigene, Zwecke.

Sofern der Betrieb der Software im Rahmen eines SaaS-Konzeptes oder in der Cloud durch den Auftragnehmer erfolgt, verpflichtet sich dieser, dass die Leistungen im Wesentlichen gemäß der Dokumentation und mit hinreichender Sachkenntnis und Sorgfalt ausgeführt werden.

6.2 Der Auftragnehmer übernimmt gegenüber dem Auftraggeber die Gewähr dafür, dass:

(a) im Rahmen des Auftrags verarbeitete Auftraggeberdaten nur entsprechend der getroffenen vertraglichen Vereinbarung oder nach Weisung des Auftraggebers berichtigt, gelöscht oder gesperrt werden;

(b) die bei ihm zur Verarbeitung eingesetzten Personen vor Beginn der Verarbeitung mit den relevanten Bestimmungen des Datenschutzes und dieser Vereinbarung vertraut gemacht wurden;

(c) zur Auftragsverarbeitung eingesetzte Personen hinsichtlich der Erfüllung der Datenschutzanforderungen laufend angemessen angeleitet und überwacht werden;

(d) alle für die Erbringung seiner Pflichten aus dieser Vereinbarung notwendigen Lizenzen, Zustimmungen und Genehmigungen seinerseits vorliegen;

(e) alle seine Pflichten gemäß diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen mit hinreichender Sachkenntnis und Sorgfalt ausgeführt werden;

(f) die zu erbringende Leistung die Beschaffenheit und Funktionalität aufweist, wie sie in der Dokumentation abschließend beschrieben wird;

(g) ein fortwährender Zugriff auf die Anwendung möglich ist unter Beachtung von Klausel 6.4 (a);

(h) im Falle einer Kündigung nach Klausel 13.1 alle seitens des Auftraggebers gespeicherten Auftraggeberdaten diesem bei Beendigung zeitnah zur Verfügung stehen, er diese selbstständig, ohne Mithilfe des Auftragnehmers, exportieren und in seiner IT-Umgebung lokal abspeichern kann und die Leistungen im Wesentlichen gemäß der Dokumentation (die Aktualisierungen unterliegen kann) erbracht werden. Nach dem Export sind die Auftraggeberdaten zeitnah zu vernichten bzw. zu löschen, sofern es keine streitigen Forderungen oder anderweitigen Aufbewahrungspflichten (Handelsrecht, Buchhaltung) gibt. Die Vernichtung hat so zu erfolgen, dass eine Wiederherstellung auch von Restinformationen mit vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich ist.

6.3 Auskünfte an Dritte oder den Betroffenen darf der Auftragnehmer nur nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber erteilen. Direkt an ihn gerichtete Anfragen wird er unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten.

6.4 Soweit gesetzlich verpflichtet, bestellt der Auftragnehmer eine fachkundige und zuverlässige Person als Beauftragten für den Datenschutz. In Zweifelsfällen kann sich der Auftraggeber direkt an den Datenschutzbeauftragten wenden. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber auf Nachfrage die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten mit oder begründet, weshalb kein Beauftragter bestellt wurde.

6.5 Die Auftragsverarbeitung erfolgt grundsätzlich innerhalb der EU oder des EWR.

6.6 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen hindern den Auftragnehmer nicht daran, ähnliche Vereinbarungen mit Dritten abzuschließen oder davon unabhängig Dokumentation, Produkte und/oder Leistungen zu entwickeln, nutzen, verkaufen oder lizenzieren, die denen den in dieser Vereinbarung behandelten entsprechen.

6.4 7 Die Verpflichtung aus Klausel 6.1 gilt nicht für Nicht-Konformität, die durch die Nutzung der Leistungen entgegen der den Anweisungen von FERNBACH des Auftragnehmers  entsteht, oder der die Modifizierung oder Abänderung der Leistungen durch eine andere Partei als FERNBACH oder von FERNBACH ordnungsgemäß den Auftragnehmer oder vom Auftragnehmer bevollmächtigten Auftragsnehmern oder Vertretern. Entsprechen die Leistungen nicht der vorangehenden Verpflichtung, unternimmt FERNBACHder Auftragnehmer, auf eigene Kosten, alle wirtschaftlich angemessenen wirtschaftlichen Anstrengungen, um solch eine Nicht-Konformität unverzüglich zu korrigieren oder dem Kunden Auftraggeber alternative Mittel zur Erfüllung der gewünschten Leistung zur Verfügung zu stellen. Eine solche Korrektur oder Ersatz ist die einzige und ausschließliche Abhilfe für den Kunden Auftraggeber bei jeder Verletzung der Verpflichtung aus Klausel 6.1. Ungeachtet der vorgenannten Bestimmungen:

(a) übernimmt FERNBACH der Auftragnehmer keine Gewähr, dass die Nutzung der Leistungen durch den Kunden Auftraggeber ungestört und störungsfrei erfolgt; oder dass die Leistungen, Dokumentation und/oder die vom Kunden Auftraggeber durch die Leistungen erhaltenen Informationen den Anforderungen des Kunden Auftraggebers entsprechen; und

(b) ist FERNBACH der Auftragnehmer nicht verantwortlich für Verzögerungen, Lieferfehler oder sonstige Verluste oder Schäden, die aus der Übertragung der Daten über Kommunikationsnetzwerke und -mittel erfolgen, einschließlich des Internets, und der Kunde Auftraggeber erkennt an, dass die Leistungen und Dokumentation Beschränkungen, Verzögerungen und anderen Problemen unterliegen können, die der Nutzung solcher Kommunikationssysteme inhärent sind.

6.5 8 Ungeachtet der Pflichten von FERNBACH des Auftragnehmers aus Klausel 6 , erkennt der Kunde Auftraggeber an, dass:

(a) eine komplexe Online- Anwendung niemals völlig frei von Defekten, Fehlern und Bugs ist, und dass FERNBACH der Auftragnehmer keine Gewähr oder Zusicherung gibt, dass die Leistungen völlig frei von solchen Defekten, Fehlern und Bugs sind;

(b) FERNBACH gibt der Auftragnehmer keine Gewähr dafür gibt, dass die Leistungen mit jeder Anwendung, jedem Programm oder jeder Software kompatibel sind;

(c) FERNBACH gibt der Auftragnehmer nicht vor vorgibt und wird nicht vorgeben wird, rechtliche, steuerliche oder buchhalterische Ratschläge innerhalb dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit den Leistungen zu geben und (sofern nicht ausdrücklich anders vorgesehen) gibt FERNBACH der Auftragnehmer keine Gewähr oder Zusicherung gibt, dass die Leistungen nicht Gegenstand einer zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Verantwortung von Seiten des Kunden Auftraggebers oder einer anderen Person werden können;

(d) FERNBACH der Auftragnehmer und ihre seine Zulieferer nicht garantieren nicht, dass die Leistungen den Anforderungen des Kunden Auftraggebers entsprechen. Die Sicherheitsmechanismen, die in den Leistungen umgesetzt sind, unterliegen spezifischen Begrenzungen und es liegt in der Verantwortung des Kunden Auftraggebers zu verifizieren, ob die Leistungen mit seinen Anforderungen übereinstimmen. Der Kunde übernimmt die volle Verantwortung für die Auswahl der Leistungen und deren Eignung zur Erreichung der gesteckten Ziele. Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass die Verwendung der Leistungen kein Ersatz für die Ausübung eines wirtschafts- oder berufsrechtlichen Urteils ist.

6.6 Der Kunde:

(a) gewährt FERNBACH:

(i) das nicht exklusive Recht, Daten des Kunden ausschließlich zum Zwecke der Bereitstellung der Online-Anwendung zu nutzen, soweit dieses erforderlich ist;

(ii) den erforderlichen Zugriff auf solche Informationen, die FERNBACH für die Leistungserbringung benötigen könnte;

um die Online-Anwendung und die Leistungen zur Verfügung zu stellen, einschließlich aber nicht beschränkt auf Kundendaten, Zugriff auf Sicherheitsinformationen und Konfigurationsleistungen;

(b) berücksichtigt bei seinen Handlungen innerhalb dieser Vereinbarung allen zutreffenden Gesetze und Bestimmungen;

(c) seinen Anforderungen übereinstimmen. Der Auftraggeber übernimmt die volle Verantwortung für die Auswahl der Leistungen und deren Eignung zur Erreichung der gesteckten Ziele. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass die Verwendung der Leistungen kein Ersatz für die Ausübung eines wirtschafts- oder berufsrechtlichen Urteils ist.

6.9 Der Auftraggeber:

(a) gewährt dem Auftragnehmer: 

(i) das nicht exklusive Recht, Daten des Auftraggebers ausschließlich zum Zwecke der Bereitstellung der Anwendung zu nutzen, soweit dieses erforderlich ist;

(ii) den erforderlichen Zugriff auf solche Informationen, die der Auftragnehmer für die Leistungserbringung benötigen könnte;

um die Anwendung und die Leistungen zur Verfügung zu stellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Auftraggeberdaten, Zugriff auf Sicherheitsinformationen und Konfigurationsleistungen;

(b) ist alleine für die Beurteilung der Zulässigkeit der beauftragten Verarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte von Betroffenen verantwortlich;

(c) berücksichtigt bei seinen Handlungen innerhalb dieser Vereinbarung alle zutreffenden Gesetze und Bestimmungen;

(d) erteilt alle Aufträge, Teilaufträge oder Weisungen dokumentiert. In Eilfällen können Weisungen per E-Mail erteilt werden. Solche Weisungen wird der Auftraggeber unverzüglich dokumentiert bestätigen;

(e) informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt.

(f) ist berechtigt, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarungen beim Auftragnehmer in angemessenem Umfang selbst oder durch Dritte, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme sowie sonstige Kontrollen vor Ort zu kontrollieren. Kontrollen beim Auftragnehmer haben ohne Störungen seines Geschäftsbetriebs zu erfolgen. Kontrollen finden nach angemessener Vorankündigung und zu Geschäftszeiten statt sowie nicht häufiger als alle 12 Monate.

(g) erbringt alle anderen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Kundenpflichten Auftraggeberpflichten umgehend und effizient. Sollte es zu Verzögerungen bei der Erbringung solcher von den Parteien vereinbarten Unterstützungsleistungen durch den Kunden Auftraggeber kommen, kann FERNBACH der Auftragnehmer vereinbarte Zeitpläne oder Lieferpläne, sofern nötig, anpassen;

(dh) stellt sicher, dass die berechtigten Nutzer die Leistungen und die Dokumentation in Einklang mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und Dokumentation nutzen und ist verantwortlich für jede Verletzung dieser Vereinbarung durch einen berechtigten Nutzer;

(ei) erwirbt und pflegt alle Lizenzen, Zustimmungen und Genehmigungen, insbesondere die seiner Mitarbeiter bezüglich der Speicherung ihrer Daten in der Anwendung, die FERNBACHder Auftragnehmer, ihre seine Subunternehmer und Vertreter benötigten, um ihre Pflichten gemäß dieser diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen auszuführen, einschließlich aber nicht begrenzt auf die Leistungen;

(fj) stellt sicher, dass seine Netzwerke und Systeme den jeweiligen, von FERNBACH vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Spezifikationen entsprechen; und

(gk) ist allein verantwortlich für die Bereitstellung und Pflege seiner Netzwerkverbindungen und Telekommunikationsverbindungen von seinen Systemen zu den Datenzentren von FERNBACH des Auftragnehmers  sowie für alle Probleme, Bedingungen, Verzögerungen, Lieferfehler und andere Verluste oder Schäden, die durch oder in Zusammenhang mit den Netzwerkverbindungen oder Telekommunikationsverbindungen des Kunden Auftraggebers entstehen oder durch das Internet verursacht werden.

...

7.2 Sollte eine Partei eine Änderung des Umfangs der Ausführung der Leistungen wünschen, stellt FERNBACH der Auftragnehmer dem Kunden Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Zeit eine schriftliche Schätzung zur Verfügung über:

...

(b) jegliche Änderung der Gebühren FERNBACHs durch die Änderung;

(c) die wahrscheinlichen Auswirkungen der Änderung auf die Leistungen;

(d) andere Auswirkungen der Änderung auf die Bedingungen der LeistungenAuswirkungen der Änderung auf die Bedingungen der Leistungen.

7.3 Sollte der Auftragnehmer eine Änderung des Umfangs der Leistungen verlangen, ist der Auftraggeber nicht verpflichtet dem zuzustimmen, außer und bis die Parteien schriftlich die notwendigen Abänderungen der Gebühren und anderer relevanter Bedingungen der Vereinbarung festgelegt haben, um der Änderung Rechnung zu tragen.

7.3 Sollte FERNBACH eine Änderung des Umfangs der Leistungen verlangen, ist der Kunde nicht verpflichtet dem zuzustimmen4 Sollte der Auftraggeber wünschen, dass der Auftragnehmer die Änderung vorantreibt, ist er nicht verpflichtet dies zu tun, außer und bis die Parteien schriftlich die notwendigen Abänderungen der Gebühren und anderer relevanter Bedingungen der Vereinbarung festgelegt haben, um der Änderung Rechnung zu tragen.

7.4 Sollte der Kunde wünschen, dass FERNBACH die Änderung vorantreibt, ist FERNBACH nicht verpflichtet dies zu tun, außer und bis die Parteien schriftlich die notwendigen Abänderungen der Gebühren und anderer relevanter Bedingungen der Vereinbarung festgelegt haben, um der Änderung Rechnung zu tragen.

8. Gebühren und Zahlung

8.1 Der Kunde zahlt FERNBACH Abonnement-Gebühren für die Nutzer-Abonnements gemäß dieser Klausel 8. Die Zahlung von Abonnement-Gebühren ist wesentlicher Vertragsbestandteil.

8.2 Der Kunde zahlt FERNBACH Gebühren für die Leistungen gemäß dieser Klausel 8. Die Zahlung von Gebühren für die Leistungen ist wesentlicher Vertragsbestandteil.

8.3 Am Datum des Inkrafttretens dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen soll der Kunde FERNBACH gültige, aktuelle, vollständige, genehmigte und in einer von FERNBACH annehmbaren Form Informationen zum Auftrag zur Verfügung stellen sowie alle anderen relevanten, gültigen und vollständigen Kontakt- und Fakturierungsangaben.

8.4 FERNBACH stellt dem Kunden die Abonnement-Gebühren laut Bestellung in Rechnung und führt, sofern möglich, einen Bankeinzug durch.

8.5 Wenn FERNBACH Änderung Rechnung zu tragen.


8. Gebühren und Zahlung

8.1 Der Auftraggeber zahlt dem Auftragnehmer Abonnement-Gebühren für die Nutzer-Abonnements gemäß dieser Klausel 8. Die Zahlung von Abonnement-Gebühren ist wesentlicher Vertragsbestandteil.

8.2 Der Auftraggeber zahlt dem Auftragnehmer Gebühren für die Leistungen gemäß dieser Klausel 8. Die Zahlung von Gebühren für die Leistungen ist wesentlicher Vertragsbestandteil.

8.3 Am Datum des Inkrafttretens dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen soll der Auftraggeber dem Auftragnehmer gültige, aktuelle, vollständige, genehmigte und in einer annehmbaren Form vorliegende Informationen zum Auftrag zur Verfügung stellen sowie alle anderen relevanten, gültigen und vollständigen Kontakt- und Fakturierungsangaben.

8.4 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Abonnement-Gebühren laut Bestellung in Rechnung. Erfolgt die Bezahlung per SEPA-Basislastschrift oder per SEPA-Firmenlastschrift, ermächtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer durch Erteilung eines entsprechenden SEPA-Mandats, den Rechnungsbetrag vom angegebenen Konto einzuziehen.
Der Einzug der Lastschrift erfolgt innerhalb von einigen Tagen nach Vertragsschluss.
Die Frist für die Übermittlung der Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf einen Tag vor dem Fälligkeitsdatum verkürzt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die ausreichende Deckung des Kontos zum Fälligkeitsdatum zu sorgen. Der Auftraggeber kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung der belasteteten Abonnement-Gebühren verlangen. Es gelten dabei die mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Im Falle einer Rücklastschrift aufgrund Verschuldens des Auftraggebers hat dieser die anfallenden Bankgebühren zu tragen.

8.5 Wenn der Auftragbehmer keine fristgemäße Zahlung nach dem Zahlungstermin erhalten hat, der Bankeinzug, egal aus welchen Gründen, nicht durchgeführt werden kann, oder begleicht der Kunde Auftraggeber die Rechnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist begleicht, und unbeschadet aller anderen weiteren Rechte und Rechtsmittel von FERNBACHdes Auftragnehmers, gilt Folgendes:

(a) Ohne dass FERNBACH der Auftragnehmer gegenüber dem Kunden Auftraggeber zu Schadenersatz verpflichtet ist, darf FERNBACH der Auftragnehmer den Vertrag innerhalb von 10 Tagen kündigen.

(b) Unbeschadet aller anderen weiteren Rechte und Rechtsmittel von FERNBACH des Auftragnehmes darf FERNBACH dieser die unbezahlten Gebühren des Kunden Auftraggebers im Rahmen dieser Vereinbarung fällig stellen, so dass diese sofort fällig und zahlbar sind; und

(c) Zinsen werden zum Zeitpunkt der in Rechnungstellung auf diesen fälligen Beträgen zu einem jährlichen Zinssatz von 3% über dem aktuellen Basiszinssatz der für FERNBACH zuständigen Bank in der Bundesrepublik Deutschland anlaufen, ab dem Zahlungstermin und bis zur vollständigen Bezahlung der Forderung, gleich ob vor oder nach richterlichem Urteil.

8.6 Alle Beträge oder Gebühren in Rahmen dieser Vereinbarung:

...

(c) verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer anwendbaren Steuern, die auf die Rechnungssumme von FERNBACH zum geltenden Steuersatz angerechnet werden. Der Kunde Auftraggeber verpflichtet sich, alle mit diesen Leistungen zusammenhängenden Steuern gemäß dieser Vereinbarung zu zahlen. Wenn FERNBACH der Auftragnehmer  gesetzlich verpflichtet ist, Steuern zu zahlen oder einzutreiben, die der Kunde Auftraggeber zu vertreten hat, wird FERNBACH der Auftragnehmer dem Kunden Auftraggeber diese Beträge zwecks Zahlung in Rechnung stellen, es sei denn, der Kunde Auftraggeber verweist auf ein gültiges und von der zuständigen Steuerbehörde ausgestelltes Steuerbefreiungszertifikat, dass er bei FERNBACH beim Auftragnehmer einreicht.

8.7 FERNBACH Der Auftragnehmer darf die Abonnement-Gebühren nach vorheriger Benachrichtigung des Kunden Auftraggebers innerhalb von 30 60 Tagen erhöhen. Die Abonnement-Gebühren gelten als entsprechend geändert. Ungeachtet dessen darf FERNBACH der Auftragnehmer nach vorheriger Benachrichtigung des Kunden Auftraggebers die Abonnement-Gebühren und etwaige sonstige Gebühren im selben Verhältnis zu jedem durchschnittlichen Anstieg des Einzelhandelspreisindexes über einen Zeitraum von 12 Monaten vor dem Zeitpunkt der Benachrichtigung erhöhen. Eine solche Erhöhung wird 30 Tage nach dem Tag des Inkrafttretens erfolgen, nachdem der Kunde Auftraggeber davon in Kenntnis gesetzt wurde.

...

9. Eigentumsrechte

9.1 Der Kunde Auftraggeber erkennt an und stimmt zu, dass, vorbehaltlich der beschränkten und in dieser Vereinbarung gewährten Nutzungsrechte, FERNBACH der Auftragnehmer und/oder seine Lizenzgeber alle geistigen Eigentumsrechte bezüglich der Leistungen und Dokumentation, einschließlich, aber nicht beschränkt, auf die Benutzeroberfläche, Marken und zugrunde liegende Technologie hält (oder halten). Sofern nicht ausdrücklich in diesem Vertrag festgelegt, werden dem Kunden Auftraggeber keine Rechte an Patenten, Urheberrechten, Datenbankrechten, Betriebsgeheimnissen, Warenzeichen, Markenzeichen (ob eingetragen oder nicht) oder sonstige sonstigen Rechte oder Lizenzen bezüglich der Leistungen oder Dokumentation gewährt.

9.2 Der Kunde Auftraggeber verpflichtet sich, keine Handlungen durchzuführen oder zuzulassen, die das Eigentum oder die Rechte von FERNBACH des Auftragnehmers an den Leistungen, der Online- Anwendung und verbundenen Dokumentationen Dokumentation verletzen, beschränken oder in diese eingreifen. Der Kunde Auftraggeber informiert FERNBACH den Autragnehmer innerhalb von fünf (5) Geschäftstagen, falls dem Kunden Auftraggeber die unautorisierte Nutzung des gesamten oder von Teilen der Online- Anwendung oder der Leistungen durch eine Person zur Kenntnis gelangt, und er kooperiert uneingeschränkt mit FERNBACH dem Auftragnehmer bei Handlungen, die zur Verhinderung solch unautorisierter Nutzung notwendig sind.

9.3 Das Eigentum und die Rechte an Inhalten, auf die mit Hilfe der Leistungen zugegriffen werden kann, liegen beim jeweiligen Eigentümer dieser Inhalte. Das durch den Vertrag gewährte Recht an den Leistungen beinhaltet keine Rechte bezüglich solcher Inhalte.

9.4 FERNBACH Der Auftragnehmer bestätigt, dass sie alle notwendigen Rechte bezüglich der Leistungen und Dokumentation besitzt, um alle Rechte gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung einräumen zu können.

10. Vertraulichkeit

10.1 und Dokumentation besitzt, um alle Rechte gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung einräumen zu können.


10. Vertraulichkeit

10.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Verarbeitung die Vertraulichkeit streng zu wahren. Personen, die Kenntnis von den im Auftrag verarbeiteten Auftraggeberdaten erhalten können, haben sich schriftlich zur Vertraulichkeit zu verpflichten, soweit sie nicht bereits gesetzlich einer einschlägigen Geheimhaltungspflicht unterliegen.

10.2 Eine Partei darf der anderen Partei Zugang zu ihren vertraulichen Informationen gewähren, um die Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung zu erfüllen. Die Information einer Partei gilt nicht als vertraulich, wenn sie Information enthält, die:

(a) ohne eine Handlung oder Unterlassung des Empfängers öffentlich bekannt ist oder wird;

...

(e) vom Gesetz, durch Anordnung eines Gerichts einer zuständigen Rechtsordnung oder einer Regulierungs- oder Verwaltungsstelle offengelegt werden muss.

10.2 3 Jeder Informationsempfänger verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen geheim zu halten und, und wenn nicht gesetzlich vorgeschrieben, diese Informationen nicht gegenüber Dritten zu offenbaren, und die vertraulichen Informationen ausschließlich für den zugelassenen Zweck gemäß dieser Vereinbarung zu verwenden.

10.3 4 Jeder Informationsempfänger unternimmt alle notwendigen Schritte, um zu gewährleisten, dass die offengelegte vertrauliche Information , nicht durch seine Angestellten oder Vertreter offengelegt oder verteilt wird, im Widerspruch zu den Bedingungen dieser Vereinbarung.

10.4 5 Keine der Parteien haftet für Verluste, Schäden, Zerstörung, Änderung oder Offenlegung vertraulicher Informationen, die durch Dritte verursacht werden.

10.5 6 Der Kunde Auftraggeber erkennt an, dass Information Informationen bezüglich der Leistungen und der Ergebnisse aller Leistungsprüfungen , als vertrauliche Information von FERNBACH giltInformationen des Auftragnehmers gelten.

10.6 FERNBACH 7 Der Auftragnehmer erkennt an, dass die Kundendaten Auftraggeberdaten als vertrauliche Information Informationen des Kunden Auftraggebers gelten.

10.7 8 Ohne Beschränkung der Vertraulichkeitsbestimmungen in dieser Vereinbarung kommen die Parteien überein, dass jede Partei in angemessenem Maße die nicht-vertraulichen Inhalte dieser Vereinbarung für gewöhnliche Marketing-Zwecke nutzen darf und dass jede Partei Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Logos und Handelsnamen der anderen Partei für diesen Zweck entsprechend den üblichen Richtlinien und Grundsätze Grundsätzen der anderen Partei für die Nutzung von Warenzeichen nutzen darf. Mit Ausnahme der Bestimmungen dieser Klausel erkennen die Parteien an und sind damit einverstanden, dass keine Bestimmung dieser Vereinbarung einer Partei eine Lizenz, ein Recht, einen Anspruch oder einen Anteil an den Warenzeichen der anderen Partei überträgt.

10.8 9 Diese Klausel 10 bleibt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung in Kraft.

...

11. Schadenersatz

11.1 Der Kunde Auftraggeber willigt ein, FERNBACH den Auftragnehmer gegen alle Ansprüche, Klagen, Gerichtsverfahren, Verluste, Schäden, Aufwände und Kosten zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltsgebühren und -kosten), die bei oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen durch den Kunden Auftraggeber entstehen, vorausgesetzt, dass:

(a) der Kunde Auftraggeber umgehend von einem solchen Anspruch benachrichtigt wird;

(b) FERNBACH der Auftragnehmer einwilligt, dem Kunden Auftraggeber zu helfen, einen solchen Anspruch zu Lasten des Kunden Auftraggebers anzufechten oder zu befriedigen; und

(c) der Kunde Auftraggeber das alleinige Recht hat, einen solchen Anspruch anzufechten oder zu befriedigen.

11.2 FERNBACH Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den KundenAuftraggeber, seine Angestellten, Direktoren und Mitarbeiter gegen alle Ansprüche zu verteidigen, die aus einer Verletzung eines Patents, mit Wirkung vom Tag des Inkrafttretens, eines Urheberrechts, Markenrechts, Datenbankrechts oder einer Geheimhaltungsverpflichtung durch die Leistungen und Dokumentation entstehen, und den Kunden Auftraggeber für alle Beträge zu entschädigen, vorausgesetzt, dass:

(a) FERNBACH der Auftragnehmer umgehend von einem solchen Anspruch benachrichtigt wird;

(b) der Kunde Auftraggeber einwilligt FERNBACH , dem Auftragnehmer zu helfen, einen solchen Anspruch zu Lasten FERNBACHs anzufechten oder zu befriedigen; und

(c) FERNBACH der Auftragnehmer das alleinige Recht hat, einen solchen Anspruch anzufechten oder zu befriedigen.

11.3 Bei der Abwehr oder Beilegung eines Anspruchs darf FERNBACH der Auftragnehmer dem Kunden Auftraggeber das Recht verschaffen, die Leistungen weiter zu benutzen, zu ersetzen oder zu ändern, damit die Leistungen die Rechte Dritter nicht mehr verletzen oder, wenn solche Rechtsmittel nicht möglich sind, darf FERNBACH der Auftragnehmer diese Vereinbarung dem Kunden Auftraggeber gegenüber innerhalb von 7 Geschäftstagen kündigen, ohne selbst zur Leistung von Schadenersatz oder anderer zusätzlicher anderen zusätzlichen Kosten dem Kunden Auftraggeber gegenüber verpflichtet zu sein, außer die Rückzahlung der vorausbezahlten Abonnement-Gebühren.

11.4 Auf keinen Fall werden FERNBACH, ihre wird der Auftragnehmer, seine Angestellten, Vertreter oder Subunternehmer dem Kunden Auftraggeber gegenüber haften, wenn die angebliche Verletzung beruht auf:

(a) einer Änderung der Leistungen oder Dokumentation durch eine andere Partei als FERNBACHden Auftragnehmer; oder

(b) einer Nutzung der Leistungen oder Dokumentation durch den Kunden Auftraggeber in einer Art, die den Anweisungen FERNBACHs des Auftragnehmers nicht entspricht; oder

(c) einer Nutzung der Leistungen oder Dokumentation durch den KundenAuftraggeber, nachdem FERNBACH der Auftagnehmer oder eine entsprechende Behörde dem Kunden den Auftraggeber über eine angebliche oder wirkliche Rechtsverletzung benachrichtigt hat.

11.5 In der vorherigen Klausel und in Klausel 12.4(b) sind die alleinigen und ausschließlichen Rechte und Rechtsmittel des Kunden Auftraggebers und all die alle Verpflichtungen zur Haftung von FERNBACH des Auftragnehmers (einschließlich der Angestellten, Vertreter und Subunternehmer von FERNBACH) bezüglich einer Verletzung eines Patents, Urheberrechts, Markenrechts, Datenbankrechts oder einer Geheimhaltungspflicht festgelegt.

...

12.1 In dieser Klausel 12 ist die Haftung FERNBACHs des Auftragnehmers (einschließlich einer Haftung bei einer Handlung oder Unterlassung seitens ihrer seiner Angestellten, Vertreter und Subunternehmer) gegenüber dem Kunden Auftraggeber ausschließlich festgelegt:

...

(b) bezüglich der Nutzung, ganz oder teilweise, der Leistung und Dokumentation durch den KundenAuftraggeber; und

(c) bezüglich jeglicher Zusicherung, Aussage oder unerlaubter Handlung oder Unterlassung einschließlich Fahrlässigkeit unter dieser Vereinbarung oder in Verbindung damit.

12.2 Außer es wurde ausdrücklich erwähnt und vorgesehen in dieser Vereinbarung:

(a) übernimmt der Kunde Auftraggeber die alleinige Verantwortung für die Ergebnisse, die aus der Nutzung der Leistungen und Dokumentation durch den Kunden Auftraggeber entstehen sowie die Schlussfolgerungen, die daraus gezogen werden. FERNBACH Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden , die durch Fehler oder Auslassungen in Informationen, Anweisungen oder Skripten bezüglich der Leistungen, die der Kunde FERNBACH Auftraggeber dem Auftragnehmer übergibt, oder für Handlungen durch FERNBACH des Auftragnehmers auf Anweisung des KundenAuftraggebers;

(b) alle Gewährleistungen, Zusicherungen, Konditionen oder andere Bedingungen gemäß allgemeinem Recht oder Gewohnheitsrecht werden in dem gesetzlich maximal zulässigen Umfang für dieser diese Vereinbarung ausgeschlossen; und

(c) die Leistungen und Dokumentation werden auf einer „Ist-Basis“ dem Kunden Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

12.3 Die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen wirken weder als Ausschluss oder noch Beschränkung der Haftung von FERNBACH des Auftragnehmers für:

(a) Tod oder Personenschäden, die durch Fahrlässigkeit von FERNBACH verschuldet wurden; oder

(b) Betrug oder betrügerische Falschangaben.

12.4 Abhängig von Klausel 12.2 und Klausel 12.3:

(a) haftet FERNBACH der Auftragnehmer nicht für entgangenen Gewinn, Betriebsausfälle, Verlust des Firmenwertes und/oder ähnliche Verluste oder besondere direkte oder indirekte Folgeschäden, Kosten, Schäden, Gebühren oder Aufwendungen, die im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen entstehen; und

(b) beschränkt sich die gesamte Haftung von FERNBACH des Auftragnehmers für Schäden auf €55.000,00 (fünftausend Euro) gemäß dieser Vereinbarung (einschließlich Schadensersatz abhängig von Klausel 12.2), unerlaubte Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen), falsche Angaben, Rückerstattung oder anderweitig, die in Verbindung mit der Durchführung oder beabsichtigter Durchführung dieser Vereinbarung stehen.

...

13.1 Sofern diese Vereinbarung nicht anderweitig und in Abhängigkeit mit Klausel 13 gekündigt wird, beginnt diese Vereinbarung am Datum ihres Inkrafttretens und ist unbefristet.

(a) Der Kunde Auftraggeber kann diese Vereinbarung jederzeit kündigen. Der Vertrag endet dann, frühestens nach 21 Tagen, mit Ablauf des Monats zum jeweiligen Monatsende, sofern die Vereinbarung nicht anderweitig und in Abhängigkeit mit diesen Nutzungsbedingungen gekündigt wurde;(b) Der Kunde kann das Kündigungsrecht gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB nur unter der Voraussetzung geltend machen, dass er FERNBACH zuvor schriftlich unter angemessener Fristsetzung von mindestens zwei Wochen zur Nachbesserung aufgefordert hat und die Frist erfolglos verstrichen istVereinbarung nicht anderweitig und in Abhängigkeit mit diesen Nutzungsbedingungen gekündigt wurde.

13.2 Ohne Beschränkung sonstiger Rechte und Rechtsmittel der beiden Parteien , darf eine Partei die Vereinbarung ohne Haftung gegenüber der anderen Partei kündigen, wenn:

(a) die andere Partei einen erheblichen Verstoß gegen eine ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung begeht und versäumt, diesen Verstoß innerhalb von 30 Tagen zu beheben (sofern Abhilfemaßnahmen ergriffen werden können), nachdem diese Partei über den Verstoß schriftlich informiert wurde; oder

...

13.3 Bei der Kündigung der Vereinbarung, egal aus welchen Gründen:

(a) liefert FERNBACH der Auftragnehmer dem Kunden Auftraggeber die aktuellste Sicherung der KundendatenAuftraggeberdaten, die sich in ihrem seinem Besitz befindet befinden, bei Vertragsende als Excel-Datei. FERNBACH , sofern in der Anwendung keine Möglichkeit besteht, dass der Auftraggeber die gespeicherten Auftraggeberdaten herunterlädt und in seiner eigenen IT-Umgebung speichert. Der Auftragnehmer unternimmt angemessene wirtschaftliche Anstrengungen, um dem Kunden Auftraggeber die Sicherung innerhalb von 30 50 Tagen nach Kündigung der Vereinbarung zur Verfügung zu liefernstellen, vorausgesetzt, der Kunde Auftraggeber hat zu diesem Zeitpunkt alle zur Kündigung ausstehenden oder daraus resultierenden Gebühren gezahlt. Der Kunde zahlt FERNBACH alle angemessenen durch FERNBACH bei der Rückgabe der Kundendaten entstandenen Aufwendungen. Darüber hinaus stellt FERNBACH dem Kunden bei Zurverfügungstellung der Kundendaten €12,00 je Mitarbeiterstammsatz in Rechnung. FERNBACH löscht danach die Kundendatenausstehenden oder daraus resultierenden Gebühren gezahlt. Der Auftragnehmer löscht danach die Auftraggeberdaten.

(b) treten alle Bestimmungen der Vereinbarung sofort außer Kraft, außer den folgenden Bestimmungen dieser VereinbarungenVereinbarung, die weiter bestehen und in Kraft bleiben (gemäß ihrer Definition oder andernfalls unbegrenzt): Klauseln 1, 10, 11, 12, 13, 21.

...

(d) erlöschen sofort alle Leistungen FERNBACHs, die gemäß der Vereinbarung zu erbringen sind; und

...

13.4 Bei Kündigung der Vereinbarung erbringt FERNBACH der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers alle angemessenen Leistungen, um den Kunden Auftraggeber bei der ordnungsgemäßen Übermittlung aller KundendatenAuftraggeberdaten, Funktionen und Geschäfte der Leistungen zurück zum Kunden Auftraggeber oder zu einem vom Kunden Auftraggeber genannten Dritten , zu unterstützen. Der Zeitraum für die Umsetzung der Reversion der Leistungen wird als „Übergang“ bezeichnet. Die Übergangsleistungen werden von FERNBACH vom Auftragnehmer gegenüber dem Kunden Auftraggeber erbracht und zwar zu den Tagessätzen von FERNBACH des Auftragnehmers pro Personentag.


14. Höhere Gewalt

FERNBACH Der Auftragnehmer ist gegenüber dem Kunden Auftraggeber nicht haftbar, wenn die Ausübung ihrer seiner vertraglichen Pflichten oder die Ausübung der Geschäftstätigkeit verhindert oder verzögert wird durch Handlungen, Ereignisse, Unterlassungen oder Unfälle außerhalb ihrer seiner angemessenen Kontrolle, einschließlich, ohne Einschränkung, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen (ob mit oder ohne die Teilnahme der Mitarbeiter von FERNBACH oder der anderen Partei), Ausfall von Versorgungsdienstleistern oder des Transport- oder Telekommunikationsnetzwerks, höhere Gewalt, Krieg, Aufstände, innere Unruhen, böswillige Sachbeschädigung, Regeln, Vorschriften oder Weisungen, Unfälle, Zerstörung von Anlagen oder Maschinen, Feuer, Überschwemmung, Sturm oder Ausfall von Zulieferern oder Subunternehmern, vorausgesetzt der Kunde Auftraggeber wird von solch einem Ereignis und seiner voraussichtlichen Dauer in Kenntnis gesetzt.

...

17.2 Die Parteien erkennen an und stimmen zu, dass sie mit Annahme einer Vereinbarung keine Unternehmung, Zusage, Versicherung, Aussage, Vertretung, Gewähr oder Abrede (unabhängig ob in Schriftform oder nicht) einer Person (unabhängig davon ob sie eine Vertragspartei ist oder nicht) im Hinblick auf die Inhalte dieser Vereinbarung gegenüber geltend macht, außer explizit in dieser Vereinbarung festgehalten.


18. Abtretung

18.1 Dem Kunden Auftraggeber ist es nicht gestattet, ohne vorherige schriftliche Zustimmung von FERNBACH des Auftragnehmers seine Rechte oder Pflichten gemäß diesen Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise abzutreten, zu übertragen, in Auftrag zu geben, weiter zu veräußern oder in sonstiger Weise damit zu handeln.

18.2 FERNBACH kann Der Auftragnehmer kann jederzeit seine Rechte oder Pflichten gemäß diesen Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise abtreten, übertragen, in Auftrag geben, weiter veräußern oder in sonstiger Weise damit handeln.

...

Keine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen zielt darauf ab oder darf benutzt werden, um eine Partnerschaft zwischen den Parteien zu begründen oder eine Partei dazu zu befähigen, als Vertreter der anderen Partei zu handeln. Darüber hinaus hat keine Partei das Recht, im Namen oder im Auftrag der anderen Partei zu handeln, noch diese anderweitig zu binden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen und Zusicherungen, die Annahme einer Pflicht oder Haftung oder die Ausübung eines Rechts oder einer Befugnis).

...

21.2 Die Parteien bemühen sich nach besten Kräften, alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen nach Treu und Glauben zu verhandeln und gütlich beizulegen.

...

21.4 Wenn von den Parteien nicht anders vereinbart, wird der Mediator von der DIS benannt. Die Mediation wird von einer Partei durch Eingabe einer schriftlichen Mediationsaufforderung an die DIS, Beethovenstr. 5 -13, 50674 Köln, Deutschland, und die andere Partei initiiert. Die Mediation beginnt spätestens vierzehn (14) Tage nach dem Datum der jeweiligen Benachrichtigung über die Einleitung eines Mediationsverfahrens.

21.5 Keine Partei darf ein Gerichtsverfahren in Bezug auf Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen beginnen, wenn nicht zuvor versucht wurde, den Konflikt durch Mediation beizulegen, sofern das Recht ein Verfahren einzuleiten, nicht durch eine Verzögerung beeinträchtigt ist.

21.6 Falls der Konflikt nicht mittels dem genannten DIS-Mediationsverfahren gelöst werden kann, vereinbaren die Parteien, dass der Konflikt von einer Partei an die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland gegeben wird, die die letzte, exklusive und unwiderrufliche Instanz sind bei der Anhörung und Entscheidung über jedwede Klagen oder Verfahren und/oder zur Lösung aller Konflikte, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen oder ihrer Entstehung und Gültigkeit (einschließlich nicht vertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) ergeben kann, und zu diesem Zweck unterwirft sich jede der Parteien unwiderruflich der Gerichtsbarkeit der Gerichte der Bundesrepublik Deutschland.

...

Diese Anlage über die Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten regelt die Rechte und Pflichten des Kunden Auftraggebers und von FERNBACH des Auftragnehmers in Verbindung mit personenbezogenen Daten, die im Rahmen der Allgemeinen allgemeinen Geschäftsbedingungen von FERNBACH vom Auftragnehmer im Auftrag des Kunden Auftraggebers und seiner Verbundenen verbundenen Unternehmen verarbeitet werden. Diese Anlage ist ein fester Bestandteil der Allgemeinen allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle Begriffe, die in den Allgemeinen allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert worden sind und auf die in der vorliegenden Anlage Bezug genommen wird, haben die gleiche Bedeutung wie in den Allgemeinen allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Pflichten des Kundendes Auftraggebers

1.1 Der Kunde Auftraggeber bestätigt hiermit, dass die Nutzung des Abonnements eine Auftragsdatenverarbeitung von personenbezogenen Daten darstellt, die FERNBACH der Auftragnehmer im Rahmen der angebotenen Funktionalität für den Kunden Auftraggeber erbringt.

1.2 Der Kunde Auftraggeber erkennt an, dass der Kunde Auftraggeber und seine jeweiligen Verbundenen verbundenen Unternehmen (jeweils Data Controller (für die Verarbeitung Verantwortlicher)) die alleinige Verantwortung für die Zulässigkeit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten sowie für die Wahrung der Rechte Betroffener tragen.

1.3 Der Kunde Auftraggeber stellt sicher, dass seine Verbundenen verbundenen Unternehmen, soweit gesetzlich erforderlich, ihre Aufträge oder Informationen dem Kunden schriftlich, per E-Mail übermitteln, um FERNBACH den Auftragnehmer und seine Verbundenen verbundenen Unternehmen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Vereinbarung zu autorisieren.

1.4 Der Kunde Auftraggeber stellt sicher, dass FERNBACH dem Auftragnehmer die personenbezogenen Daten zur Verarbeitung zur Verfügung stehen. Die Ergebnisse der Datenverarbeitung werden von FERNBACH vom Auftragnehmer gemäß den im Abonnement implementierten Funktionen dem Kunden Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

1.5 Der Kunde Auftraggeber informiert FERNBACH den Auftragnehmer unverzüglich, wenn Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten festgestellt werden.

1.6 Der Kunde Auftraggeber stellt sicher, dass seine Verbundenen verbundenen Unternehmen ihn bevollmächtigen, FERNBACH den Auftragnehmer als seinen Subunternehmer für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu autorisieren.

1.7 Der Kunde Auftraggeber versichert, dass auf Seiten des Kunden Auftraggebers keine gesetzlichen Bestimmungen bestehen, die FERNBACH den Auftragnehmer daran hindern, ihre seine Vertragspflichten gemäß dieser Vereinbarung in Übereinstimmung mit geltendem Recht zu erfüllen. Hierzu zählt unter anderem die Zusicherung, dass alle betroffenen Personen zuvor ihre Zustimmung zu einer möglichen Verarbeitung personenbezogener Daten erklärt haben.

2. Pflichten von FERNBACHdes Auftragnehmers

2.1 FERNBACH Der Auftragnehmer verarbeitet die personenbezogenen Daten und andere Betriebsdaten ausschließlich gemäß den Weisungen des Data Controllers, die FERNBACH dem Auftragnehmer vom Kunden Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden; dies kann (uneingeschränkt) die Korrektur, Löschung und/oder Sperrung dieser Daten beinhalten, wenn , und soweit die Funktionalität des Service es dem Kunden Auftraggeber unmöglich macht, dies durchzuführen. Die personenbezogenen Daten werden von FERNBACH Auftragnehmer für keinen anderen Zweck außer zur Bereitstellung des in der Vereinbarung geregelten Abonnements genutzt. FERNBACH Der Auftragnehmer bewahrt diese personenbezogenen Daten nur für den vom Kunden Auftraggeber bestimmten Zeitraum auf. Die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungszeiträume bleiben hiervon unberührt.

2.2 Zur Verarbeitung personenbezogener Daten setzt FERNBACH Auftragnehmer ausschließlich Personal ein, das sich nachweislich zur Einhaltung des Datengeheimnisses gemäß den einschlägigen Datenschutzgesetzen verpflichtet hat.

2.3 FERNBACH . Der Auftragnehmer setzt alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen gemäß den anwendbaren Datenschutzgesetzen um. FERNBACH Der Auftragnehmer wird alle geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen ergreifen und kontinuierlich umsetzen, um personenbezogene Daten zu schützen und vor unbefugter oder widerrechtlicher Verarbeitung und unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder versehentlicher Beschädigung zu schützen. Insbesondere unternimmt FERNBACH Auftragnehmer die folgenden Maßnahmen zum Zwecke des Datenschutzes und überprüft deren Durchführung regelmäßig:

a. Zutrittskontrolle: FERNBACH betreibt ein Zutrittskontrollsystem.b. Zugriffskontrolle: FERNBACH Der Auftragnehmer kontrolliert und protokolliert den Zugriff auf die Datenverarbeitungssysteme.

c. Kontrolle der Zugriffsbeschränkung: FERNBACH Der Auftragnehmer definiert, implementiert und überwacht ein Konzept für Benutzerrechte, Kennwortregeln und Anmeldeverfahren für den Remote- oder physischen Zugriff auf den Service durch sein Personal zum Zwecke des Betriebs, der Wartung, des Supports oder der Sicherung des Service.

d. Übertragungskontrolle: FERNBACH Der Auftragnehmer sichert die Übertragung personenbezogener Daten in verschlüsselter Form oder durch ein sicheres Alternativverfahren. Übertragungen müssen protokolliert werden.

e. Eingabekontrolle: FERNBACH Der Auftragnehmer implementiert ein detailliertes Protokollierungssystem für die Eingabe, Änderung und Löschung oder Sperrung personenbezogener Daten im größtmöglichen Umfang, der von dem Abonnement unterstützt wird.

f. Jobkontrolle: FERNBACH Der Auftragnehmer definiert Kontrollmechanismen, die die strikte Einhaltung der Weisungen des Data Controllers, wie sie vom Kunden an FERNBACH Auftraggeber übermittelt, von FERNBACH dem Auftragnehmer akzeptiert und in den Allgemeinen allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegt werden, bei der Datenverarbeitung sicherstellen, und setzt diese Mechanismen um.

g. Verfügbarkeitskontrolle: FERNBACH Der Auftragnehmer betreibt ein Sicherungssystem nach dem Stand der Technik und definiert ein Wiederherstellungsverfahren zum Schutz personenbezogener Daten vor versehentlicher Vernichtung und vor Verlust.

h. Datentrennung: FERNBACH Der Auftragnehmer gewährleistet auf technischem Wege und mittels definierter organisatorischer Verfahren, dass personenbezogene Daten, die für unterschiedliche Zwecke erfasst wurden (beispielsweise verschiedene Kundenverschiedenen Auftraggebern), getrennt verarbeitet werden können. Technische Mittel können dabei getrennte Computersysteme oder eine nachweislich logische Trennung in einer Mehrmandanten-Architektur sein. Der Zugriff eines FERNBACH- Kunden auf Daten anderer FERNBACH- Kunden ist zu verhindern.

i. Da FERNBACH Wenn der Auftragnehmer das Abonnement allen Kunden einheitlich Auftraggebern über eine einheitliche, gehostete, webgestützte Anwendung bereitstellt, gelten alle geeigneten und jeweils aktuellen technischen und organisatorischen Maßnahmen für alle FERNBACH- Kunden des Auftragnehmers, für die das Abonnement vom gleichen Rechenzentrum gehostet wird und die den gleichen Service abonniert haben. Der Kunde Auftraggeber ist sich bewusst und erklärt sich damit einverstanden, dass die technischen und organisatorischen Maßnahmen vom technischen Fortschritt und der technischen Entwicklung abhängig sind. Im Hinblick darauf ist FERNBACH der Auftragnehmer insbesondere berechtigt, adäquate Alternativmaßnahmen zu implementieren, sofern der Sicherheitslevel der Maßnahmen dabei aufrechterhalten wird. Im Falle von wesentlichen Änderungen übermittelt FERNBACH der Auftragnehmer dem Kunden Auftraggeber per E-Mail oder durch Veröffentlichung auf der Website für das Abonnement oder einer alternativen, für den Kunden Auftraggeber leicht zugänglichen Website eine entsprechende Benachrichtigung zusammen mit ggf. erforderlicher Dokumentation.

2.4 Genügen die von FERNBACH vom Auftragnehmer getroffenen Sicherheitsmaßnahmen nicht den gesetzlichen Bestimmungen, benachrichtigt FERNBACH der Auftragnehmer den Kunden Auftraggeber unverzüglich.

2.5 FERNBACH Der Auftragnehmer benachrichtigt den KundenAuftraggeber, wenn eine vom Kunden Auftraggeber im Auftrag des Data Controllers Auftraggebers gegebene Weisung nach Meinung von FERNBACH des Auftragnehmers gegen Datenschutzgesetze verstößt. FERNBACH ist Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, umfassende rechtliche Prüfungen durchzuführen.

2.6 Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich im Falle gravierender Unterbrechungen des Betriebsprozesses, mutmaßlicher Verstöße gegen Datenschutzvorschriften und anderer Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung der Daten. 2.6 FERNBACH informiert den Kunden unverzüglich im Falle gravierender Unterbrechungen des Betriebsprozesses, mutmaßlicher Verstöße gegen Datenschutzvorschriften und anderer Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung der DatenDie Mitteilung hat spätestens innerhalb von 24 Stunden ab Kenntnis vom relevanten Ereignis an eine vom Auftraggeber benannte Adresse zu erfolgen. Sie muss mindestens folgende Angaben enthalten:

(a) eine Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, soweit möglich mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen, der betroffenen Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze;

(b) den Namen und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder einer sonstigen Anlaufstelle für weitere Informationen;

(c) eine Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten;

(d) eine Beschreibung der von Auftragnehmer ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Auftraggeberdaten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.

2.7 Auf schriftlichen Antrag und auf Kosten des Kunden Auftraggebers unterstützt FERNBACH der Auftragnehmer den Kunden Auftraggeber in angemessener Weise bei dessen Pflichten nach Art. 33 und 34 Datenschutz-Grundverordnung sowie bei der Behandlung von Anträgen einzelner Betroffener und/oder einer Aufsichtsbehörde im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, die vom Kunden Auftraggeber kontrolliert werden.

2.8 Nach Ablauf oder Kündigung des Abonnements muss FERNBACH der Auftragnehmer gemäß den Bedingungen der Allgemeinen allgemeinen Geschäftsbedingungen (oder einer anderen relevanten Vertragsbestimmung) und den Weisungen des Kunden Auftraggebers entweder (i) dem Kunden Auftraggeber alle Daten des Kunden Auftraggebers und alle Kopien oder Reproduktionen dieser Daten (ausgenommen Sicherungsmedien, die für mehrere FERNBACH-Kunden verwendet und regelmäßig überschrieben werden) zurückgeben oder (ii) diese personenbezogenen Daten und Medien in Produktionssystemen löschen und/oder vernichten und die Löschung und/oder Vernichtung dem Kunden Auftraggeber schriftlich belegen..

2.9 Die zwingenden Bestimmungen der anwendbaren Datenschutzgesetze und -vorschriften gelten zusätzlich und haben Vorrang, wenn und soweit sie im Widerspruch zu den Bedingungen dieser Anlage stehen.

3. Subunternehmen

FERNBACH Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmen mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu beauftragen („Unterauftragsverarbeiter“), wobei FERNBACH der Auftragnehmer für alle Handlungen oder Unterlassungen seiner Unterauftragsverarbeiter verantwortlich bleibt, wie für seine eigenen Handlungen oder Unterlassungen. FERNBACH Der Auftragnehmer überträgt seine Pflichten gegenüber dem Kunden Auftraggeber gemäß vorliegendem Dokument auf die Unterauftragsverarbeiter und verpflichtet diese, alle relevanten Datenschutzbestimmungen einzuhalten. FERNBACH Der Auftragnehmer teilt dem Kunden Auftraggeber auf Verlangen per E-Mail oder über die Website oder auf anderem Wege den Namen, die Adresse und die Rolle jedes betreffenden Unterauftragsverarbeiters mit. FERNBACH Der Auftragnehmer stellt sicher, dass jeder Unterauftragsverarbeiter Datenschutz in ausreichendem Maße gewährleistet, entweder per Gesetz oder durch einen Vertrag mit FERNBACHdem Auftragnehmer, der im Wesentlichen nicht weniger Schutz bietet als die Verpflichtungen, die FERNBACH der Auftragnehmer im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeht.

4. Kontrollrechte des KundenAuftraggebers

4.1 Der Kunde Auftraggeber verfügt über alle erforderlichen Rechte, um zu verifizieren, dass FERNBACH der Auftragnehmer die personenbezogenen Daten ordnungsgemäß in Übereinstimmung mit der Vereinbarung verarbeitet. Diese Kontrollrechte sind in Abstimmung mit FERNBACH dem Auftragnehmer wahrzunehmen.

4.2 FERNBACH Der Auftragnehmer sichert die Verfügungsbefugnis und Kontrollrechte des Kunden Auftraggebers aus dieser Anlage gegenüber Unterauftragsverarbeitern von FERNBACHdes Auftragnehmers, die ggf. in Kontakt mit den personenbezogenen Daten gelangen, vertraglich. Soweit geltendes Datenschutzrecht erfordert, dass ein Data Controller ein direktes Vertragsverhältnis mit FERNBACH Auftragnehmer eingeht, autorisiert und bevollmächtigt FERNBACH der Auftragnehmer den Kunden Auftraggeber hiermit, die notwendige Vereinbarung mit dem Data Controller im Auftrag von FERNBACH des Auftragnehmer zu schließen, jedoch nur auf der Grundlage einer Vertragsvorlage, die FERNBACH der Auftragnehmer dem Kunden Auftraggeber auf Verlangen zur Verfügung stellt.

4.3 Von FERNBACH Die vom Auftragnehmer in Verbindung mit den Kontrollrechten des Kunden Auftraggebers erbrachte Leistungen gehen auf Kosten des KundenAuftraggebers.

5. Besondere Geheimhaltungsverpflichtung

FERNBACH Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die FERNBACH vom Auftragnehmer bekannt gewordenen personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Datenverarbeitung in Verbindung mit der Bereitstellung des Service, wie in der Vereinbarung vorgesehen, zu verwenden. FERNBACH Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern, die ggf. Kenntnis von personenbezogenen Daten erlangen, dieselben Geheimhaltungspflichten wie oben von FERNBACH vom Auftragnehmer eingegangen aufzuerlegen. FERNBACH Der Auftragnehmer unternimmt die wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen, damit die Mitarbeiter, denen Zugriff auf die personenbezogenen Daten erteilt wird, regelmäßige Schulungen zu IT-Sicherheit und Datenschutz erhalten.

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