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DIESE VEREINBARUNG wurde zuletzt aktualisiert am 1508.0102.23204.


Hintergrund

Der Auftragnehmer hat bestimmte Software-Anwendungen entwickelt, die er Abonnenten im Internet zur Verfügung stellt. Der Betrieb der Anwendungen kann in den vom Auftragnehmer genutzten Rechenzentrum erfolgen. In diesem Fall werden alle relevanten Daten des Auftraggebers verschlüsselt und können weder vom Auftragnehmer noch von dem Rechenzentrumsbetreiber entschlüsselt werden. 

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(j) stellt sicher, dass seine Netzwerke und Systeme den jeweiligen, vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Spezifikationen entsprechen; und

(k) ist allein verantwortlich für die Bereitstellung und Pflege seiner Netzwerkverbindungen und Telekommunikationsverbindungen von seinen Systemen zu den Datenzentren des Auftragnehmers  sowie für alle Probleme, Bedingungen, Verzögerungen, Lieferfehler und andere Verluste oder Schäden, die durch oder in Zusammenhang mit den Netzwerkverbindungen oder Telekommunikationsverbindungen des Auftraggebers entstehen oder durch das Internet verursacht werden.

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1.7 Der Auftraggeber versichert, dass auf Seiten des Auftraggebers keine gesetzlichen Bestimmungen bestehen, die den Auftragnehmer daran hindern, seine Vertragspflichten gemäß dieser Vereinbarung in Übereinstimmung mit geltendem Recht zu erfüllen. Hierzu zählt unter anderem die Zusicherung, dass alle betroffenen Personen zuvor ihre Zustimmung zu einer möglichen Verarbeitung personenbezogener Daten erklärt haben.

2. Pflichten des AuftragnehmerAuftragnehmers

2.1 Der Auftragnehmer verarbeitet die personenbezogenen Daten und andere Betriebsdaten ausschließlich gemäß den Weisungen des Data Controllers, die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden; dies kann (uneingeschränkt) die Korrektur, Löschung und/oder Sperrung dieser Daten beinhalten, wenn und soweit die Funktionalität des Service es dem Auftraggeber unmöglich macht, dies durchzuführen. Die personenbezogenen Daten werden von Auftragnehmer für keinen anderen Zweck außer zur Bereitstellung des in der Vereinbarung geregelten Abonnements genutzt. Der Auftragnehmer bewahrt diese personenbezogenen Daten nur für den vom Auftraggeber bestimmten Zeitraum auf. Die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungszeiträume bleiben hiervon unberührt.

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