Eine Freistellung erfolgt in der Regel bei einem Arbeitsvertragsende, wenn der Mitarbeiter seine verbleibende Arbeitszeit nicht mehr erbringen muss und davon vom Arbeitgeber freigestellt wird. Voraussetzung für die Freistellung ist also die Kündigung. Der Mitarbeiter hat in dem Fall den Status In Kündigung.

Die Freistellung hier im System ist als bezahlte Freistellung zu verstehen. Beachten Sie bitte, dass der Resturlaub nicht der Freistellungsdauer angerechnet wird.