Auftragnehmer:

Danielle Software & Service GmbH

Neue Mainzer Str. 52-58 
60311 Frankfurt am Main  

Danielle Software ist ein Webdienst des Auftragnehmers.

AGB-Highlights

  • Service Desk für alle Support-Anfragen des Auftraggebers und Auskünften des Auftragnehmers.
  • Nutzer-Abonnements für alle internen Geschäftsoperationen des Auftraggebers.
  • Die Nutzungsrechte gelten auch für eine Tochtergesellschaft und Niederlassungen.
  • Die Anzahl der Nutzer-Abonnements ergibt sich automatisch durch die in der Online-Anwendung gespeicherte Anzahl von Mitarbeitern.
  • Die Abonnement-Gebühren für die Nutzer-Abonnements werden von dem Auftragnehmer automatisch eingezogen. Eine Kündigung ist jederzeit möglich.
  • Die Nutzung aller Features wird durch eine detaillierte Online-Dokumentation erklärt.
  • Bei Supportanfragen unterstützt der Auftragnehmer schnell und unkompliziert durch webbasierte Systeme oder vergleichbare Kommunikationsmittel.
  • Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten des Auftraggebers nicht an Dritte weitergeben und vereitelt den Zugriff unbefugter Dritter in auswertbarer oder lesbarer Form auf die Daten.
  • Im Falle einer Kündigung stehen dem Auftraggeber alle seine Daten auf Wunch zur Verfügung.
  • Wir pflegen mit unseren Auftraggebern gute Geschäftsbeziehungen und keinen Streit. Sollte es dennoch einmal zu Problemen kommen, sind wir bemüht, diese schnell und unbürokratisch zu lösen und bedienen uns dazu bei Bedarf eines Mediators.

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS FÜR DEN BEZUG VON SOFTWARE AS A SERVICE (SAAS)

BITTE LESEN SIE DIESE VEREINBARUNG SORGFÄLTIG DURCH. DIESE VEREINBARUNG GILT FÜR IHREN BEZUG VON LEISTUNGEN DES AUFTRAGNEHMERS. WENN SIE DIESE VEREINBARUNG AKZEPTIEREN, ENTWEDER DURCH ANKLICKEN DER RELEVANTEN BOX ODER DURCH AUSFÜHRUNG EINES BESTELLFORMULARS, DAS SICH AUF DIESE VEREINBARUNG BEZIEHT, STIMMEN SIE DAMIT DEN BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG ZU. WENN SIE DIESE VEREINBARUNG IM AUFTRAG EINES UNTERNEHMENS ODER EINER ANDEREN RECHTLICHEN ENTITÄT EINGEHEN, GEBEN SIE DAMIT AN, DASS SIE BERECHTIGT SIND, DIESE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN BINDEND FÜR SOLCH EINE ENTITÄT UND IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMUNGEN ABZUSCHLIESSEN. IN DIESEM FALL BEZIEHEN SICH DIE AUSDRÜCKE „SIE“ ODER „IHR“ AUF SOLCH EINE ENTITÄT UND IHRE VERBUNDENEN UNTERNEHMUNGEN. SOLLTEN SIE DAZU NICHT BERECHTIGT SEIN ODER SIE DIESEN ALLGEMEINEN GESCHÄFTSBEDINGUNGEN NICHT ZUSTIMMEN, DÜRFEN SIE DIESER VEREINBARUNG NICHT ZUSTIMMEN UND KÖNNEN DIE LEISTUNGEN NICHT IN ANSPRUCH NEHMEN.


DURCH DAS HERUNTERLADEN UND/ODER ANSEHEN ALLER ODER EINES TEILS DES MATERIALS (WIE HIER DEFINIERT), AKZEPTIEREN SIE ALLE BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG, BESONDERS EINSCHLIESSLICH DER BESCHRÄNKUNGEN BEZÜGLICH: DER NUTZUNG IN KLAUSEL 2-4; DER ÜBERTRAGBARKEIT IN KLAUSEL 18; DER GEWÄHRLEISTUNG IN KLAUSEL 6; DER ENTSCHÄDIGUNG IN KLAUSEL 11; UND DER BEGRENZUNG DER HAFTUNG IN ABSATZ 12. SIE BESTÄTIGEN, DASS DIESER VERTRAG EBENSO EINKLAGBAR IST WIE JEDER ANDERE SCHRIFTLICH, AUSGEHANDELTE UND VON IHNEN UNTERZEICHNETE VERTRAG. DIESE VEREINBARUNG IST IHNEN GEGENÜBER UND JEDER JURISTISCHEN PERSON GEGENÜBER, DIE DIE LEISTUNGEN ERHALTEN HAT UND IN DEREN NAMEN SIE HERUNTERGELADEN ODER GENUTZT WERDEN, ODER DIE LEISTUNGEN GENUTZT HAT ODER DIREKT VON IHNEN PROFITIERT HAT, EINKLAGBAR. SOLLTEN SIE NICHT EINVERSTANDEN SEIN, SEHEN SIE BITTE VOM HERUNTERLADEN, DER ANSICHT ODER DER NUTZUNG DER MATERIALIEN AB.


DURCH KLICKEN AUF DIE SCHALTFLÄCHE „ICH STIMME ZU“ ODER DURCH ANGEBOTSANNAHME, UNABHÄNGIG VON IHRER FORM, ODER DURCH BESTELLUNG, UNABHÄNGIG VON IHRER FORM, BESTÄTIGEN SIE, DASS SIE ALLE ABSÄTZE UND BESTIMMUNGEN DIESER VEREINBARUNG GELESEN UND VERSTANDEN HABEN UND DASS SIE DIESEN ZUSTIMMEN UND GEWILLT SIND, ALLE IHNEN IM FOLGENDEN ÜBERTRAGENEN VERPFLICHTUNGEN ZU AKZEPTIEREN:


ALS DIREKTER WETTBEWERBER SIND SIE NICHT BERECHTIGT, LEISTUNGEN ZU BEZIEHEN, ES SEI DENN, ES LIEGT EINE VORHERIGE SCHRIFTLICHE ERLAUBNIS VOR. DARÜBER HINAUS DÜRFEN SIE LEISTUNGEN NICHT ZUM ZWECKE DER BEWERTUNG ODER ÜBERWACHUNG IHRER QUALITÄT ODER LEISTUNGSFÄHIGKEIT ERHALTEN ODER FÜR ANDERE ZWECKE DES BENCHMARKINGS ODER DES WETTBEWERBS.


DIESE VEREINBARUNG wurde zuletzt aktualisiert am 08.02.204.


Hintergrund

Der Auftragnehmer hat bestimmte Software-Anwendungen entwickelt, die er Abonnenten im Internet zur Verfügung stellt. Der Betrieb der Anwendungen kann in den vom Auftragnehmer genutzten Rechenzentrum erfolgen. In diesem Fall werden alle relevanten Daten des Auftraggebers verschlüsselt und können weder vom Auftragnehmer noch von dem Rechenzentrumsbetreiber entschlüsselt werden. 


Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die Leistungen gemäß den hier aufgeführten Bedingungen zur Verfügung zu stellen, und der Auftraggeber verpflichtet sich, die Leistungen gemäß den hier aufgeführten Bedingungen in Anspruch zu nehmen und die jeweils fällige Gebühr dafür zu zahlen. Diese Vereinbarung regelt die Rechte und Pflichten von Auftraggeber und Auftragnehmer (im Folgenden „Parteien“ genannt) im Rahmen einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Auftrag. Diese Vereinbarung findet auf alle Tätigkeiten Anwendung, bei denen Mitarbeiter des Auftragnehmers oder durch ihn beauftragte Unterauftragnehmer (Subunternehmer) personenbezogene Daten des Auftraggebers verarbeiten.


1. Auslegung

1.1 Die in dieser Vereinbarung verwendeten Begriffe sind entsprechend ihrer Definition in der EU-Datenschutz-Grundverordnung zu verstehen. Darüber hinaus finden die Definitionen und Auslegungsbestimmungen in diesem Absatz auf diese Vereinbarung Anwendung.

Abonnement-Gebühren:die Nutzungsgebühren, die der Auftraggeber je Mitarbeiterakte an den Auftragnehmer zahlen muss
Auftraggeber:

eine natürliche oder juristische Person, Behörde, Einrichtung oder andere Stelle, die personenbezogene Daten dem Auftragnehmer zur Verarbeitung in Auftrag gibt

Auftraggeberdaten:die von Auftraggebern, berechtigten Nutzern oder vom Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers eingegebenen personenbezogenen Daten zur Nutzung der Leistungen oder zur Vereinfachung der Nutzung der Leistungen durch den Auftraggeber
Dokumentation:

jedes Dokument, das dem Auftraggeber durch den Auftragnehmer zugänglich gemacht wird

Geschäftstag:jeder Tag, der nicht ein Samstag, Sonntag oder gesetzlicher Feiertag ist
Laufzeit des Abonnements:hat die Bedeutung aus Klausel 13.1 (d. h. die ursprüngliche Laufzeit zusammen mit allen folgenden Verlängerungszeiträumen)
Leistungen:die Abonnement-Dienste, die der Auftragnehmer dem Auftraggeber im Rahmen dieser Vereinbarung zur Verfügung stellt und die in der Dokumentation beschrieben sind
Nicht-Konformität:jeder Defekt, Fehler oder Bug, der eine wesentlich nachteilige Auswirkung auf das Aussehen, die Handhabung oder die Funktionalität der Leistungen hat, aber ausschließlich aller Defekte, Fehler oder Bugs, die entstehen durch oder als Folge:
(a) einer Handlung oder Unterlassung des Auftraggebers, oder einer Handlung oder Unterlassung eines der Angestellten, Führungskräfte, Vertreter, Zulieferer oder Subunternehmer des Auftraggebers; oder
(b) einer Inkompatibiliät zwischen den Leistungen und anderen Systemen, Anwendungen, Programmen oder Software
Nutzer-Abonnements:die vom Auftraggeber gemäß Klausel 8.1 erworbenen Nutzer-Abonnements, die es den berechtigten Nutzern erlauben, auf die Leistungen und die Dokumentation gemäß dieser Vereinbarung zuzugreifen und diese zu nutzen
Anwendung: die Software- (On-premise-) oder Cloud- oder SaaS-Anwendung des Auftragnehmers, mit der die Leistungen zur Verfügung gestellt werden
Service Desk: die obligatorische Plattform des Auftragnehmers für Support-Anfragen des Auftraggebers und Auskünfte, die die Zuordnung (Verantwortlichkeit) von Tickets regelt, die Nachvollziehbarkeit sicherstellt und deren Auszüge für die Parteien bindend sind
Supportleistungen: Bestimmungen des Auftragnehmers für Supportleistungen im Hinblick auf diese Leistungen, wie im Detail in der Dokumentation beschrieben
Virus:eine Sache oder Vorrichtung (einschließlich Software, Code, Dateien oder Programmen), die die Nutzung von Computer-Software, -Hardware oder -Netzwerken, Telekommunikationsservices, -ausstattungen oder -netzwerken behindern, beeinträchtigen oder anderweitig negativ beeinflussen kann; die den Zugriff auf oder die Nutzung von Programmen oder Daten, einschließlich der Zuverlässigkeit von Programmen oder Daten (sei es durch vollständige oder teilweise Neuanordnung, Abänderung oder Löschung des Programms oder der Daten) verhindern, beeinträchtigen oder anderweitig negativ beeinflussen kann; oder die Nutzererfahrung negativ beeinflussen kann, einschließlich Würmern, Trojanern, Viren und anderer, ähnlicher Sachen oder Vorrichtungen


1.2 Die Überschriften von Klauseln, Tabellen (sofern vorhanden) und Absätzen beeinflussen nicht die Auslegung dieser Vereinbarung.

1.3 Der Begriff „Person“ umfasst natürliche Personen, juristische Personen oder Gesellschaften (ob mit oder ohne separate Rechtspersönlichkeit).

1.4 Der Begriff „Firma“ bezieht sich auf alle Unternehmen, Gesellschaften oder Körperschaften, unabhängig davon, wo und wie sie eingetragen oder gegründet wurden.

1.5 Wörter, die den Singular bezeichnen, umfassen auch den Plural und umgekehrt.

1.6 Der Bezug auf ein Geschlecht umfasst auch die Referenz auf andere Geschlechter.

1.7 Die Nennung eines Gesetzes oder einer Rechtsvorschrift bezieht sich auf den aktuell gültigen Stand, unter Berücksichtigung aller Zusätze, Erweiterungen oder Neufassungen, und umfasst aktuell gültige untergeordnete Rechtsvorschriften.

1.8 Die Bezeichnung „schriftlich“ oder „in Schriftform“ umfasst Faxe; E-Mails jedoch nur, wenn ausdrücklich darauf hingewiesen ist.

1.9 „Klauseln“ bezeichnen die Klauseln dieser Vereinbarung.


2. Nutzer-Abonnements

2.1 Vorbehaltlich des Erwerbs des Nutzer-Abonnements durch den Auftraggeber gemäß Klausel 3 und Klausel 8.1, den Beschränkungen in Klausel 2 sowie den anderen Bedingungen dieser Vereinbarung gewährt der Auftragnehmer dem Auftraggeber ein nicht exklusives, nicht übertragbares Recht, dass es den berechtigten Nutzern erlaubt, die Anwendung, die Leistungen und die Dokumentation während der Laufzeit des Abonnements einzig für die internen Geschäftsoperationen des Auftraggebers zu nutzen.

2.2 Die Nutzer-Abonnements und das Recht der berechtigten Nutzer, die Software, Leistungen und Dokumentation während der Laufzeit des Abonnements zu nutzen, unterliegen den in diesen Bedingungen und der Dokumentation definierten Beschränkungen.

2.3 Im Hinblick auf die berechtigten Nutzer verpflichtet sich der Auftraggeber, dass

(a) er nicht erlauben oder zulassen wird, dass Nutzer-Abonnements von mehr als einem berechtigten Nutzer benutzt werden, außer sie wurden gänzlich einem anderen einzelnen berechtigten Nutzer neu zugeordnet;

(b) jeder berechtigte Nutzer ein sicheres Passwort für die Nutzung der Leistungen und Dokumentation vorhält, dass ein solches Passwort regelmäßig geändert wird und dass jeder berechtigte Nutzer sein Passwort geheim hält.

2.4 Während der Nutzung der Leistungen speichert, verteilt oder überträgt der Auftraggeber keine Viren oder Materialien, die:

(a) rechtswidrig, schädigend, bedrohlich, verleumderisch, obszön, verletzend, ausfallend, rassistisch oder ethnisch beleidigend sind;

(b) illegalen Aktivitäten Vorschub leisten;

(c) eindeutig sexuelle Inhalte darstellen;

(d) rechtswidrige Gewalt fördern;

(e) aufgrund von Rasse, Geschlecht, Hautfarbe, Religion, sexueller Orientierung oder einer Behinderung diskriminierend sind; oder

(f) in einer Art und Weise, die anderweitig rechtswidrig ist, zur Schädigung oder Verletzung von Personen oder Eigentum führt; 

außerdem behält sich der Auftragnehmer das Recht vor, unbeschadet der anderen Pflichten und Rechte gegenüber dem Auftraggeber, den Zugriff des Auftraggebers auf jegliche Materialien, die gegen die Bestimmungen dieser Klausel verstoßen, zu unterbinden.

2.5 Die Nutzer-Abonnements sind personenbezogen für den Auftraggeber, der gemäß der Vereinbarung Folgendes unterlassen muss:

(a) ganz oder teilweise auf die Leistungen und die Dokumentation zuzugreifen, um ein Produkt oder eine Leistung zu erstellen, die in Konkurrenz steht zu den Leistungen und/oder der Dokumentation; oder

(b) gemäß Klausel 18.1 die Leistungen und/oder Dokumentation zu lizenzieren, verkaufen, vermieten, verpachten, übertragen, übermitteln, vertreiben, darzustellen, offenzulegen oder in anderer Weise anderen Dritten außer den berechtigten Nutzern zugänglich zu machen; oder

(c) die Anwendung weiterzuvertreiben, zu übertragen, zu übermitteln, zu verkaufen, zu vermieten, zu verpachten, weiterzulizenzieren, Gebühren zu erheben, zu verpfänden, als Sicherheit zu hinterlegen oder anderweitig die Online-Anwendung zu belasten oder die Online-Anwendung im Auftrag eines Dritten zu nutzen oder sie einem Dritten zugänglich zu machen (außer den berechtigten Nutzern), einschließlich, aber nicht begrenzt auf Timesharing oder Vereinbarungen mit Serviceunternehmen; oder

(d) Markenzeichen, Logos, Copyrights und andere Eigentumsrechte, Legenden, Symbole oder Labels in einem Teil der Online-Anwendung oder durch die Online-Anwendung im Ergebnis hervorgebracht, zu entfernen oder abzuändern;

(e) zu versuchen, Zugriff auf die Leistungen zu erlangen oder Dritten dabei zu helfen, Zugriff auf die Leistungen zu erlangen, außerhalb der Bestimmungen der vorliegenden Klausel 2.

2.6 Der Auftraggeber unternimmt alle angemessenen Anstrengungen, um unberechtigte Zugriffe auf die oder die Nutzung der Anwendung sowie Leistungen zu verhindern und verständigt im Falle eines solchen unberechtigten Zugriffs oder einer solchen unberechtigten Nutzung unverzüglich den Auftragnehmer.

2.7 Die im Rahmen dieser Klausel 2 spezifizierten Rechte werden nur dem Auftraggeber gewährt, aber gelten auch für Tochtergesellschaften und Niederlassungen des Auftraggebers.


3. Nutzer-Abonnements

3.1 Vorbehaltlich Klausel 3.2 und Klausel 3.3 kann der Auftraggeber während der Laufzeit des Abonnements zusätzliche Nutzer-Abonnements erwerben oder bestehende reduzieren. Der Auftragnehmer gewährt zusätzlichen berechtigten Nutzern Zugriff auf die Anwendung, die Leistungen und die Dokumentation gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung. 

3.2 Der Auftragnehmer zählt die Nutzer-Abonnements und stellt diese dem Auftraggeber entsprechend seinem gewählten Zahlungsweg in Rechnung.

3.3 Wenn der Auftraggeber zusätzliche oder weniger Nutzer-Abonnements nutzt, zahlt der Auftraggeber, innerhalb der vorgesehenen Frist, die angepassten neuen Gebühren.


4. Anwendung & Leistungen

4.1 Während der Laufzeit des Abonnements stellt derAuftragnehmer dem Auftraggeber die Anwendung und Leistungen zur Verfügung.

Dabei erfolgt eine Verarbeitung folgender Art: Erheben, Erfassen, Organisieren, Ordnen, Speichern, Anpassen oder Verändern, Auslesen, Abfragen, Verwenden, Offenlegen durch Übermittlung, Verbreitung oder eine andere Form der Bereitstellung, Abgleichen oder Verknüpfen, Einschränken, Löschen oder Vernichten von Daten. 

4.2 Der Auftragnehmer wird als Teil der Leistungen und ohne, dass zusätzliche Kosten für den Auftraggeber anfallen, dem Auftraggeber die Standard-Supportleistungen des Auftragnehmers während der üblichen Geschäftszeiten zur Verfügung stellen gemäß der zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistungen gültigen Supportrichtlinien. Weiterhin macht der Auftragnehmer dem Auftraggeber weitere Erläuterungen über die Dokumentation zugänglich gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung. Im Bereich des Service Desks werden folgende folgende Standard-Supportleistungen erbracht:

(a) Nicht-Konformität zu prüfen und Fehler in einer Folgeversion zeitnah zu beheben oder eine Umgehungslösung vorzuschlagen;

(b) bei Supportanfragen den Auftraggeber durch eine webbasierte Software oder durch E-Mail oder vergleichbare Kommunikationsmittel zu kontaktieren und zu unterstützen;

(c) gemeldete Verbesserungsvorschläge des Auftraggebers („Enhancements“) gewissenhaft zu prüfen und bei Verträglichkeit mit der Produktstrategie und Anwendung nach wirtschaftlich vertretbaren Maßstäben umzusetzen;

(d) für Supportanfragen ein faires Angebot zu unterbreiten, sofern die Leistungen nicht Bestandteil der Standard-Supportleistungen sind; und

(e) den Auftraggeber über Neuerungen in der Anwendung zu informieren.

4.3 Der Auftragnehmer kann die Supportrichtlinien nach alleinigem und eigenem Ermessen gelegentlich ergänzen oder ändern. Der Auftraggeber kann unabhängig erweiterte Supportleistungen zu den aktuell gültigen Honorarsätzen erwerben.

4.4 Für Support via Internet nutzt der Auftraggeber den Service Desk des Auftragnehmers.

4.5 Der Auftragnehmer wird die Dokumentation zur Nutzung des Service Desks zur Verfügung stellen.

4.6 Sollte die Überprüfung von Nicht-Konformität gemäß dem berechtigten Ermessen des Auftragnehmers nahelegen, dass das berichtete Problem nicht auf eine Nicht-Konformität, sondern auf andere Ursachen zurückzuführen ist, einschließlich, aber nicht begrenzt auf Eingaben, die nicht der Dokumentation entsprechen, Missbrauch oder falsche Nutzung der Anwendung durch den Auftraggeber, Abänderungen oder Ergänzungen der Anwendung, die nicht durch den Auftragnehmer durchgeführt wurden, oder aufgrund von Netzwerkproblemen, führt der Auftragnehmer die Aufgabe nicht aus und macht dem Auftraggeber ein Angebot über diese kostenpflichtige Zusatzleistung, das er annehmen oder ablehnen kann.

4.7 Die Vertragslaufzeit beginnt mit der Bezahlung des Auftraggebers und gilt fort für den Zeitraum, für den die Akte bezahlt wurde, sofern nicht nach Klausel 13 oder einer anderweitig nach diesem Vertrag zulässigen Kündigung gekündigt wird.

4.8 Der Auftragnehmer kann die Erbringung der Leistungen ganz oder teilweise an einen Subunternehmer vergeben, ohne zuvor die Zustimmung des Auftraggebers einzuholen. Die Vergabe ist jedoch nur zulässig, wenn dem Subunternehmer vertraglich mindestens Datenschutzpflichten auferlegt wurden, die mit den in dieser Vereinbarung genannten vergleichbar sind. Die Rechte des Auftraggebers müssen auch gegenüber dem Subunternehmer wirksam ausgeübt werden können. Der Auftragnehmer wählt den Subunternehmer unter besonderer Berücksichtigung der Eignung der vom Subunternehmer getroffenen technischen und organisatorischen Maßnahmen sorgfältig aus. Der Auftragnehmer hat die Einhaltung der Pflichten des Subunternehmers regelmäßig zu überprüfen. Die Prüfung und ihr Ergebnis sind so aussagekräftig zu dokumentieren, dass sie für einen fachkundigen Dritten nachvollziehbar sind.

4.9 Unterauftragsverhältnisse im Sinne dieser Vereinbarung sind nur solche Leistungen, die einen direkten Zusammenhang mit der Erbringung der Hauptleistung aufweisen. Nebenleistungen, wie beispielsweise Transport, Wartung und Reinigung sowie die Inanspruchnahme von Telekommunikationsdienstleistungen oder Benutzerservice sind nicht erfasst. Die Pflicht des Auftragnehmers, auch in diesen Fällen die Beachtung von Datenschutz und Datensicherheit sicherzustellen, bleibt unberührt.

4.10 Tochter- und Schwestergesellschaften des Auftragnehmers, die die gleichen wirtschaftlichen Eigentümer haben und somit Teil der Gruppe sind und welche in der EU oder im EWR ansässig sind, können als Subunternehmer mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten in dem in dieser Vereinbarung genannten Umfang beschäftigt sein. Die hier niedergelegten sonstigen Pflichten des Auftranehmers gegenüber Subunternehmern bleiben davon unberührt.

5. Auftraggeberdaten

5.1 Sofern der Betrieb der Software im Rahmen eines SaaS-Konzeptes oder in der Cloud durch den Auftragnehmer erfolgt, werden folgende Auftraggeberdaten verarbeitet, sofern der Auftraggeber diese in die Anwendung eingibt oder importiert:

(a) persönliche Daten;

(b) Ausbildung, Weiterbildung, Kenntnisse;

(c) Notfall- und Urlaubsadressen;

(d) Arbeitsverträge und alle anderen;

(e) Vereinbarungen wie Spesenregelungen, Schichtarbeit u. ä.;

(f) Abteilung, Aufgabe, Organisation;

(g) Urlaubs- und Arbeitszeitvereinbarungen;

(h) Krank- und Urlaubsmeldungen;

i) weitere Dokumente und Verträge mit dem Mitarbeiter.

Von der Verarbeitung betroffen sind alle Angestellten, Praktikanten und sonstigen Mitarbeiter, Geschäftsführer, Freiberufler des Auftraggebers, sofern er diese in die Anwendung eingibt oder importiert. Der Auftragnehmer wird personenbezogene Daten nicht an Dritte weitergeben und vereitelt den Zugriff unbefugter Dritter in auswertbarer oder lesbarer Form auf die personenbezogenen Daten, es sei denn, gesetzliche oder behördliche Vorgaben, gleich welcher Art, erfordern einen Zugriff. Der Auftraggeber hat alle Rechte, Titel und Interessen in und an allen Auftraggeberdaten und ist allein verantwortlich für die Gesetzmäßigkeit, Zuverlässigkeit, Vollständigkeit, Genauigkeit und Qualität seiner Daten.

5.1.1 Bei Verlust oder Beschädigung der Auftraggeberdaten wird der Auftragnehmer angemessene wirtschaftliche Anstrengungen unternehmen, um die verlorenen oder beschädigten Auftraggeberdaten wiederherzustellen mitmilfe der letzten Sicherung dieser Auftraggeberdaten, die vom Auftragnehmer gemäß seines Vorgehens zur Archivierung vorgehalten wird. Der Auftragnehmer ist nicht verantwortlich für den Verlust, die Zerstörung, Abänderung oder Offenlegung von Auftraggeberdaten durch einen Dritten (ausgenommen jene Dritten, die er als Subunternehmer zur Erbringung von Leistungen in Zusammenhang mit der Wartung und Sicherung der Auftraggeberdaten beauftragt hat).

5.2 Bei der Erbringung der Leistungen befolgt der Auftragnehmer alle gesetzlichen Datenschutz- und Sicherheitsrichtlinien hinsichtlich des Schutzes und der Sicherheit der Auftraggeberdaten.

5.3 Sofern der Betrieb der Software im Rahmen eines SaaS-Konzeptes oder in der Cloud durch den Auftragnehmer erfolgt und sofern der Auftragnehmer bei der Durchführung seiner vertraglichen Pflichten personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet, erklären die Parteien ihre Absicht, dass der Auftraggeber die Daten kontrolliert und der Auftragnehmer die Daten verarbeitet und in jedem Fall:

(a) dass der Auftraggeber anerkennt und zustimmt, dass personenbezogene Daten zum Zwecke der Erbringung der Leistungen des Auftragnehmers sowie anderer Verpflichtungen gemäß dieser Vereinbarung so gespeichert werden, wie der Auftraggeber es bei der Bestellung angegeben hat;

(b) dass der Auftraggeber sicherstellt, dass dieser berechtigt ist, die betreffenden personenbezogenen Daten an den Auftragnehmer zu übertragen, sodass der Auftragnehmer die personenbezogenen Daten rechtmäßig nutzen, verarbeiten und übertragen kann in Übereinstimmung mit dieser Vereinbarung und im Namen des Auftraggebers;

(c) dass der Auftraggeber sicherstellt, dass alle relevanten Dritten in Kenntnis gesetzt wurden und ihre Zustimmung gegeben haben zu dieser Nutzung, Verarbeitung und Übertragung, wie es in den anwendbaren Gesetzen zum Datenschutz vorgesehen ist;

(d) dass der Auftragnehmer die personenbezogenen Daten nur gemäß den Bestimmungen dieser Vereinbarung und aller anderen gesetzesmäßigen Vorschriften verarbeitet, die der Auftraggeber gelegentlich vorgibt; und

(e) dass jede Partei angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gegen die unberechtigte und gesetzeswidrige Verarbeitung der personenbezogenen Daten oder deren versehentlichen Verlust, Zerstörung oder Beschädigung ergreift.


6. Die Pflichten des Auftragnehmers

6.1 Der Auftragnehmer verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich wie vertraglich vereinbart oder wie vom Auftraggeber angewiesen, es sei denn, der Auftragnehmer ist gesetzlich zu einer bestimmten Verarbeitung verpflichtet. Der Auftragnehmer verwendet darüber hinaus die zur Verarbeitung überlassenen personenbezogenen Daten für keine anderen, insbesondere nicht für eigene, Zwecke.

Sofern der Betrieb der Software im Rahmen eines SaaS-Konzeptes oder in der Cloud durch den Auftragnehmer erfolgt, verpflichtet sich dieser, dass die Leistungen im Wesentlichen gemäß der Dokumentation und mit hinreichender Sachkenntnis und Sorgfalt ausgeführt werden.

6.2 Der Auftragnehmer übernimmt gegenüber dem Auftraggeber die Gewähr dafür, dass:

(a) im Rahmen des Auftrags verarbeitete Auftraggeberdaten nur entsprechend der getroffenen vertraglichen Vereinbarung oder nach Weisung des Auftraggebers berichtigt, gelöscht oder gesperrt werden;

(b) die bei ihm zur Verarbeitung eingesetzten Personen vor Beginn der Verarbeitung mit den relevanten Bestimmungen des Datenschutzes und dieser Vereinbarung vertraut gemacht wurden;

(c) zur Auftragsverarbeitung eingesetzte Personen hinsichtlich der Erfüllung der Datenschutzanforderungen laufend angemessen angeleitet und überwacht werden;

(d) alle für die Erbringung seiner Pflichten aus dieser Vereinbarung notwendigen Lizenzen, Zustimmungen und Genehmigungen seinerseits vorliegen;

(e) alle seine Pflichten gemäß diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen mit hinreichender Sachkenntnis und Sorgfalt ausgeführt werden;

(f) die zu erbringende Leistung die Beschaffenheit und Funktionalität aufweist, wie sie in der Dokumentation abschließend beschrieben wird;

(g) ein fortwährender Zugriff auf die Anwendung möglich ist unter Beachtung von Klausel 6.4 (a);

(h) im Falle einer Kündigung nach Klausel 13.1 alle seitens des Auftraggebers gespeicherten Auftraggeberdaten diesem bei Beendigung zeitnah zur Verfügung stehen, er diese selbstständig, ohne Mithilfe des Auftragnehmers, exportieren und in seiner IT-Umgebung lokal abspeichern kann und die Leistungen im Wesentlichen gemäß der Dokumentation (die Aktualisierungen unterliegen kann) erbracht werden. Nach dem Export sind die Auftraggeberdaten zeitnah zu vernichten bzw. zu löschen, sofern es keine streitigen Forderungen oder anderweitigen Aufbewahrungspflichten (Handelsrecht, Buchhaltung) gibt. Die Vernichtung hat so zu erfolgen, dass eine Wiederherstellung auch von Restinformationen mit vertretbarem Aufwand nicht mehr möglich ist.

6.3 Auskünfte an Dritte oder den Betroffenen darf der Auftragnehmer nur nach vorheriger Zustimmung durch den Auftraggeber erteilen. Direkt an ihn gerichtete Anfragen wird er unverzüglich an den Auftraggeber weiterleiten.

6.4 Soweit gesetzlich verpflichtet, bestellt der Auftragnehmer eine fachkundige und zuverlässige Person als Beauftragten für den Datenschutz. In Zweifelsfällen kann sich der Auftraggeber direkt an den Datenschutzbeauftragten wenden. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber auf Nachfrage die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten mit oder begründet, weshalb kein Beauftragter bestellt wurde.

6.5 Die Auftragsverarbeitung erfolgt grundsätzlich innerhalb der EU oder des EWR.

6.6 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen hindern den Auftragnehmer nicht daran, ähnliche Vereinbarungen mit Dritten abzuschließen oder davon unabhängig Dokumentation, Produkte und/oder Leistungen zu entwickeln, nutzen, verkaufen oder lizenzieren, die den in dieser Vereinbarung behandelten entsprechen.

6.7 Die Verpflichtung aus Klausel 6.1 gilt nicht für Nicht-Konformität, die durch die Nutzung der Leistungen entgegen den Anweisungen des Auftragnehmers  entsteht, oder die Modifizierung oder Abänderung der Leistungen durch eine andere Partei als den Auftragnehmer oder vom Auftragnehmer bevollmächtigten Auftragsnehmern oder Vertretern. Entsprechen die Leistungen nicht der vorangehenden Verpflichtung, unternimmt der Auftragnehmer, auf eigene Kosten, alle wirtschaftlich angemessenen Anstrengungen, um solch eine Nicht-Konformität unverzüglich zu korrigieren oder dem Auftraggeber alternative Mittel zur Erfüllung der gewünschten Leistung zur Verfügung zu stellen. Eine solche Korrektur oder Ersatz ist die einzige und ausschließliche Abhilfe für den Auftraggeber bei jeder Verletzung der Verpflichtung aus Klausel 6.1. Ungeachtet der vorgenannten Bestimmungen:

(a) übernimmt der Auftragnehmer keine Gewähr, dass die Nutzung der Leistungen durch den Auftraggeber ungestört und störungsfrei erfolgt; oder dass die Leistungen, Dokumentation und/oder die vom Auftraggeber durch die Leistungen erhaltenen Informationen den Anforderungen des Auftraggebers entsprechen; und

(b) ist der Auftragnehmer nicht verantwortlich für Verzögerungen, Lieferfehler oder sonstige Verluste oder Schäden, die aus der Übertragung der Daten über Kommunikationsnetzwerke und -mittel erfolgen, einschließlich des Internets, und der Auftraggeber erkennt an, dass die Leistungen und Dokumentation Beschränkungen, Verzögerungen und anderen Problemen unterliegen können, die der Nutzung solcher Kommunikationssysteme inhärent sind.

6.8 Ungeachtet der Pflichten des Auftragnehmers aus Klausel 6 erkennt der Auftraggeber an, dass:

(a) eine komplexe Anwendung niemals völlig frei von Defekten, Fehlern und Bugs ist, und dass der Auftragnehmer keine Gewähr oder Zusicherung gibt, dass die Leistungen völlig frei von solchen Defekten, Fehlern und Bugs sind;

(b) der Auftragnehmer keine Gewähr dafür gibt, dass die Leistungen mit jeder Anwendung, jedem Programm oder jeder Software kompatibel sind;

(c) der Auftragnehmer nicht vorgibt und nicht vorgeben wird, rechtliche, steuerliche oder buchhalterische Ratschläge innerhalb dieser Vereinbarung oder in Zusammenhang mit den Leistungen zu geben und (sofern nicht ausdrücklich anders vorgesehen) der Auftragnehmer keine Gewähr oder Zusicherung gibt, dass die Leistungen nicht Gegenstand einer zivilrechtlichen oder strafrechtlichen Verantwortung von Seiten des Auftraggebers oder einer anderen Person werden können;

(d) der Auftragnehmer und seine Zulieferer nicht garantieren, dass die Leistungen den Anforderungen des Auftraggebers entsprechen. Die Sicherheitsmechanismen, die in den Leistungen umgesetzt sind, unterliegen spezifischen Begrenzungen und es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers zu verifizieren, ob die Leistungen mit seinen Anforderungen übereinstimmen. Der Auftraggeber übernimmt die volle Verantwortung für die Auswahl der Leistungen und deren Eignung zur Erreichung der gesteckten Ziele. Der Auftraggeber erklärt sich einverstanden, dass die Verwendung der Leistungen kein Ersatz für die Ausübung eines wirtschafts- oder berufsrechtlichen Urteils ist.

6.9 Der Auftraggeber:

(a) gewährt dem Auftragnehmer: 

(i) das nicht exklusive Recht, Daten des Auftraggebers ausschließlich zum Zwecke der Bereitstellung der Anwendung zu nutzen, soweit dieses erforderlich ist;

(ii) den erforderlichen Zugriff auf solche Informationen, die der Auftragnehmer für die Leistungserbringung benötigen könnte;

um die Anwendung und die Leistungen zur Verfügung zu stellen, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Auftraggeberdaten, Zugriff auf Sicherheitsinformationen und Konfigurationsleistungen;

(b) ist alleine für die Beurteilung der Zulässigkeit der beauftragten Verarbeitung sowie für die Wahrung der Rechte von Betroffenen verantwortlich;

(c) berücksichtigt bei seinen Handlungen innerhalb dieser Vereinbarung alle zutreffenden Gesetze und Bestimmungen;

(d) erteilt alle Aufträge, Teilaufträge oder Weisungen dokumentiert. In Eilfällen können Weisungen per E-Mail erteilt werden. Solche Weisungen wird der Auftraggeber unverzüglich dokumentiert bestätigen;

(e) informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn er Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Prüfung der Auftragsergebnisse feststellt.

(f) ist berechtigt, die Einhaltung der Vorschriften über den Datenschutz und der vertraglichen Vereinbarungen beim Auftragnehmer in angemessenem Umfang selbst oder durch Dritte, insbesondere durch die Einholung von Auskünften und die Einsichtnahme in die gespeicherten Daten und die Datenverarbeitungsprogramme sowie sonstige Kontrollen vor Ort zu kontrollieren. Kontrollen beim Auftragnehmer haben ohne Störungen seines Geschäftsbetriebs zu erfolgen. Kontrollen finden nach angemessener Vorankündigung und zu Geschäftszeiten statt sowie nicht häufiger als alle 12 Monate.

(g) erbringt alle anderen in diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Auftraggeberpflichten umgehend und effizient. Sollte es zu Verzögerungen bei der Erbringung solcher von den Parteien vereinbarten Unterstützungsleistungen durch den Auftraggeber kommen, kann der Auftragnehmer vereinbarte Zeitpläne oder Lieferpläne, sofern nötig, anpassen;

(h) stellt sicher, dass die berechtigten Nutzer die Leistungen und die Dokumentation in Einklang mit diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und Dokumentation nutzen und ist verantwortlich für jede Verletzung dieser Vereinbarung durch einen berechtigten Nutzer;

(i) erwirbt und pflegt alle Lizenzen, Zustimmungen und Genehmigungen, insbesondere die seiner Mitarbeiter bezüglich der Speicherung ihrer Daten in der Anwendung, die der Auftragnehmer, seine Subunternehmer und Vertreter benötigten, um ihre Pflichten gemäß diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen auszuführen, einschließlich aber nicht begrenzt auf die Leistungen;

(j) stellt sicher, dass seine Netzwerke und Systeme den jeweiligen, vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellten Spezifikationen entsprechen; und

(k) ist allein verantwortlich für die Bereitstellung und Pflege seiner Netzwerkverbindungen und Telekommunikationsverbindungen von seinen Systemen zu den Datenzentren des Auftragnehmers  sowie für alle Probleme, Bedingungen, Verzögerungen, Lieferfehler und andere Verluste oder Schäden, die durch oder in Zusammenhang mit den Netzwerkverbindungen oder Telekommunikationsverbindungen des Auftraggebers entstehen oder durch das Internet verursacht werden.


7. Änderungen

7.1 Sollte eine Partei eine Änderung des Umfangs der Leistungen wünschen, muss sie die Einzelheiten der verlangten Änderungen der anderen Partei schriftlich mitteilen.

7.2 Sollte eine Partei eine Änderung des Umfangs der Ausführung der Leistungen wünschen, stellt der Auftragnehmer dem Auftraggeber innerhalb einer angemessenen Zeit eine schriftliche Schätzung zur Verfügung über:

(a) die Zeit, die vermutlich erforderlich ist, um die Änderungen umzusetzen;

(b) jegliche Änderung der Gebühren durch die Änderung;

(c) die wahrscheinlichen Auswirkungen der Änderung auf die Leistungen;

(d) andere Auswirkungen der Änderung auf die Bedingungen der Leistungen.

7.3 Sollte der Auftragnehmer eine Änderung des Umfangs der Leistungen verlangen, ist der Auftraggeber nicht verpflichtet dem zuzustimmen, außer und bis die Parteien schriftlich die notwendigen Abänderungen der Gebühren und anderer relevanter Bedingungen der Vereinbarung festgelegt haben, um der Änderung Rechnung zu tragen.

7.4 Sollte der Auftraggeber wünschen, dass der Auftragnehmer die Änderung vorantreibt, ist er nicht verpflichtet dies zu tun, außer und bis die Parteien schriftlich die notwendigen Abänderungen der Gebühren und anderer relevanter Bedingungen der Vereinbarung festgelegt haben, um der Änderung Rechnung zu tragen.


8. Gebühren und Zahlung

8.1 Der Auftraggeber zahlt dem Auftragnehmer Abonnement-Gebühren für die Nutzer-Abonnements gemäß dieser Klausel 8. Die Zahlung von Abonnement-Gebühren ist wesentlicher Vertragsbestandteil.

8.2 Der Auftraggeber zahlt dem Auftragnehmer Gebühren für die Leistungen gemäß dieser Klausel 8. Die Zahlung von Gebühren für die Leistungen ist wesentlicher Vertragsbestandteil.

8.3 Am Datum des Inkrafttretens dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen soll der Auftraggeber dem Auftragnehmer gültige, aktuelle, vollständige, genehmigte und in einer annehmbaren Form vorliegende Informationen zum Auftrag zur Verfügung stellen sowie alle anderen relevanten, gültigen und vollständigen Kontakt- und Fakturierungsangaben.

8.4 Der Auftragnehmer stellt dem Auftraggeber die Abonnement-Gebühren laut Bestellung in Rechnung. Erfolgt die Bezahlung per SEPA-Basislastschrift oder per SEPA-Firmenlastschrift, ermächtigt der Auftraggeber den Auftragnehmer durch Erteilung eines entsprechenden SEPA-Mandats, den Rechnungsbetrag vom angegebenen Konto einzuziehen.
Der Einzug der Lastschrift erfolgt innerhalb von einigen Tagen nach Vertragsschluss.
Die Frist für die Übermittlung der Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf einen Tag vor dem Fälligkeitsdatum verkürzt. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für die ausreichende Deckung des Kontos zum Fälligkeitsdatum zu sorgen. Der Auftraggeber kann innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung der belasteteten Abonnement-Gebühren verlangen. Es gelten dabei die mit seinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. Im Falle einer Rücklastschrift aufgrund Verschuldens des Auftraggebers hat dieser die anfallenden Bankgebühren zu tragen.

8.5 Wenn der Auftragbehmer keine fristgemäße Zahlung nach dem Zahlungstermin erhalten hat, der Bankeinzug, egal aus welchen Gründen, nicht durchgeführt werden kann, oder der Auftraggeber die Rechnung nicht innerhalb einer angemessenen Frist begleicht, und unbeschadet aller anderen weiteren Rechte und Rechtsmittel des Auftragnehmers, gilt Folgendes:

(a) Ohne dass der Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber zu Schadenersatz verpflichtet ist, darf der Auftragnehmer den Vertrag innerhalb von 10 Tagen kündigen.

(b) Unbeschadet aller anderen weiteren Rechte und Rechtsmittel des Auftragnehmes darf dieser die unbezahlten Gebühren des Auftraggebers im Rahmen dieser Vereinbarung fällig stellen, so dass diese sofort fällig und zahlbar sind;

8.6 Alle Beträge oder Gebühren in Rahmen dieser Vereinbarung:

(a) sind in Euro zu bezahlen;

(b) unterliegen Klausel 12.4(b), sind nicht kündbar und nicht rückerstattungsfähig, sofern nichts anderes in dieser Vereinbarung vereinbart wird;

(c) verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und anderer anwendbaren Steuern, die auf die Rechnungssumme zum geltenden Steuersatz angerechnet werden. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle mit diesen Leistungen zusammenhängenden Steuern gemäß dieser Vereinbarung zu zahlen. Wenn der Auftragnehmer  gesetzlich verpflichtet ist, Steuern zu zahlen oder einzutreiben, die der Auftraggeber zu vertreten hat, wird der Auftragnehmer dem Auftraggeber diese Beträge zwecks Zahlung in Rechnung stellen, es sei denn, der Auftraggeber verweist auf ein gültiges und von der zuständigen Steuerbehörde ausgestelltes Steuerbefreiungszertifikat, dass er beim Auftragnehmer einreicht.

8.7 Der Auftragnehmer darf die Abonnement-Gebühren nach vorheriger Benachrichtigung des Auftraggebers innerhalb von 60 Tagen erhöhen. Die Abonnement-Gebühren gelten als entsprechend geändert. Ungeachtet dessen darf der Auftragnehmer nach vorheriger Benachrichtigung des Auftraggebers die Abonnement-Gebühren und etwaige sonstige Gebühren im selben Verhältnis zu jedem durchschnittlichen Anstieg des Einzelhandelspreisindexes über einen Zeitraum von 12 Monaten vor dem Zeitpunkt der Benachrichtigung erhöhen. Eine solche Erhöhung wird 30 Tage nach dem Tag des Inkrafttretens erfolgen, nachdem der Auftraggeber davon in Kenntnis gesetzt wurde.


9. Eigentumsrechte

9.1 Der Auftraggeber erkennt an und stimmt zu, dass, vorbehaltlich der beschränkten und in dieser Vereinbarung gewährten Nutzungsrechte, der Auftragnehmer und/oder seine Lizenzgeber alle geistigen Eigentumsrechte bezüglich der Leistungen und Dokumentation, einschließlich, aber nicht beschränkt, auf die Benutzeroberfläche, Marken und zugrunde liegende Technologie hält (oder halten). Sofern nicht ausdrücklich in diesem Vertrag festgelegt, werden dem Auftraggeber keine Rechte an Patenten, Urheberrechten, Datenbankrechten, Betriebsgeheimnissen, Warenzeichen, Markenzeichen (ob eingetragen oder nicht) oder sonstigen Rechte oder Lizenzen bezüglich der Leistungen oder Dokumentation gewährt.

9.2 Der Auftraggeber verpflichtet sich, keine Handlungen durchzuführen oder zuzulassen, die das Eigentum oder die Rechte des Auftragnehmers an den Leistungen, der Anwendung und verbundenen Dokumentation verletzen, beschränken oder in diese eingreifen. Der Auftraggeber informiert den Autragnehmer innerhalb von fünf (5) Geschäftstagen, falls dem Auftraggeber die unautorisierte Nutzung des gesamten oder von Teilen der Anwendung oder der Leistungen durch eine Person zur Kenntnis gelangt, und er kooperiert uneingeschränkt mit dem Auftragnehmer bei Handlungen, die zur Verhinderung solch unautorisierter Nutzung notwendig sind.

9.3 Das Eigentum und die Rechte an Inhalten, auf die mit Hilfe der Leistungen zugegriffen werden kann, liegen beim jeweiligen Eigentümer dieser Inhalte. Das durch den Vertrag gewährte Recht an den Leistungen beinhaltet keine Rechte bezüglich solcher Inhalte.

9.4 Der Auftragnehmer bestätigt, dass sie alle notwendigen Rechte bezüglich der Leistungen und Dokumentation besitzt, um alle Rechte gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung einräumen zu können.


10. Vertraulichkeit

10.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, bei der Verarbeitung die Vertraulichkeit streng zu wahren. Personen, die Kenntnis von den im Auftrag verarbeiteten Auftraggeberdaten erhalten können, haben sich schriftlich zur Vertraulichkeit zu verpflichten, soweit sie nicht bereits gesetzlich einer einschlägigen Geheimhaltungspflicht unterliegen.

10.2 Eine Partei darf der anderen Partei Zugang zu ihren vertraulichen Informationen gewähren, um die Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung zu erfüllen. Die Information einer Partei gilt nicht als vertraulich, wenn sie:

(a) ohne eine Handlung oder Unterlassung des Empfängers öffentlich bekannt ist oder wird;

(b) sich vor der Offenlegung im rechtlichen Besitz des Empfängers befand;

(c) dem Empfänger von einer anderen Quelle als der offen legenden Partei zur Verfügung gestellt wird, ohne Einschränkung bezüglich der Offenlegung;

(d) vom Empfänger unabhängig entwickelt wird und diese unabhängige Entwicklung durch schriftliche Dokumente bewiesen werden kann; oder

(e) vom Gesetz, durch Anordnung eines Gerichts einer zuständigen Rechtsordnung oder einer Regulierungs- oder Verwaltungsstelle offengelegt werden muss.

10.3 Jeder Informationsempfänger verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen geheim zu halten und, wenn nicht gesetzlich vorgeschrieben, diese Informationen nicht gegenüber Dritten zu offenbaren, und die vertraulichen Informationen ausschließlich für den zugelassenen Zweck gemäß dieser Vereinbarung zu verwenden.

10.4 Jeder Informationsempfänger unternimmt alle notwendigen Schritte, um zu gewährleisten, dass die offengelegte vertrauliche Information nicht durch seine Angestellten oder Vertreter offengelegt oder verteilt wird, im Widerspruch zu den Bedingungen dieser Vereinbarung.

10.5 Keine der Parteien haftet für Verluste, Schäden, Zerstörung, Änderung oder Offenlegung vertraulicher Informationen, die durch Dritte verursacht werden.

10.6 Der Auftraggeber erkennt an, dass Informationen bezüglich der Leistungen und der Ergebnisse aller Leistungsprüfungen als vertrauliche Informationen des Auftragnehmers gelten.

10.7 Der Auftragnehmer erkennt an, dass die Auftraggeberdaten als vertrauliche Informationen des Auftraggebers gelten.

10.8 Ohne Beschränkung der Vertraulichkeitsbestimmungen in dieser Vereinbarung kommen die Parteien überein, dass jede Partei in angemessenem Maße die nicht-vertraulichen Inhalte dieser Vereinbarung für gewöhnliche Marketing-Zwecke nutzen darf und dass jede Partei Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Logos und Handelsnamen der anderen Partei für diesen Zweck entsprechend den üblichen Richtlinien und Grundsätzen der anderen Partei für die Nutzung von Warenzeichen nutzen darf. Mit Ausnahme der Bestimmungen dieser Klausel erkennen die Parteien an und sind damit einverstanden, dass keine Bestimmung dieser Vereinbarung einer Partei eine Lizenz, ein Recht, einen Anspruch oder einen Anteil an den Warenzeichen der anderen Partei überträgt.

10.9 Diese Klausel 10 bleibt auch nach Beendigung dieser Vereinbarung in Kraft.


11. Schadenersatz

11.1 Der Auftraggeber willigt ein, den Auftragnehmer gegen alle Ansprüche, Klagen, Gerichtsverfahren, Verluste, Schäden, Aufwände und Kosten zu verteidigen, zu entschädigen und schadlos zu halten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltsgebühren und -kosten), die bei oder im Zusammenhang mit der Nutzung der Dienstleistungen durch den Auftraggeber entstehen, vorausgesetzt, dass:

(a) der Auftraggeber umgehend von einem solchen Anspruch benachrichtigt wird;

(b) der Auftragnehmer einwilligt, dem Auftraggeber zu helfen, einen solchen Anspruch zu Lasten des Auftraggebers anzufechten oder zu befriedigen; und

(c) der Auftraggeber das alleinige Recht hat, einen solchen Anspruch anzufechten oder zu befriedigen.

11.2 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, den Auftraggeber, seine Angestellten, Direktoren und Mitarbeiter gegen alle Ansprüche zu verteidigen, die aus einer Verletzung eines Patents, mit Wirkung vom Tag des Inkrafttretens, eines Urheberrechts, Markenrechts, Datenbankrechts oder einer Geheimhaltungsverpflichtung durch die Leistungen und Dokumentation entstehen, und den Auftraggeber für alle Beträge zu entschädigen, vorausgesetzt, dass:

(a) der Auftragnehmer umgehend von einem solchen Anspruch benachrichtigt wird;

(b) der Auftraggeber einwilligt, dem Auftragnehmer zu helfen, einen solchen Anspruch anzufechten oder zu befriedigen; und

(c) der Auftragnehmer das alleinige Recht hat, einen solchen Anspruch anzufechten oder zu befriedigen.

11.3 Bei der Abwehr oder Beilegung eines Anspruchs darf der Auftragnehmer dem Auftraggeber das Recht verschaffen, die Leistungen weiter zu benutzen, zu ersetzen oder zu ändern, damit die Leistungen die Rechte Dritter nicht mehr verletzen oder, wenn solche Rechtsmittel nicht möglich sind, darf der Auftragnehmer diese Vereinbarung dem Auftraggeber gegenüber innerhalb von 7 Geschäftstagen kündigen, ohne selbst zur Leistung von Schadenersatz oder anderen zusätzlichen Kosten dem Auftraggeber gegenüber verpflichtet zu sein, außer die Rückzahlung der vorausbezahlten Abonnement-Gebühren.

11.4 Auf keinen Fall wird der Auftragnehmer, seine Angestellten, Vertreter oder Subunternehmer dem Auftraggeber gegenüber haften, wenn die angebliche Verletzung beruht auf:

(a) einer Änderung der Leistungen oder Dokumentation durch eine andere Partei als den Auftragnehmer; oder

(b) einer Nutzung der Leistungen oder Dokumentation durch den Auftraggeber in einer Art, die den Anweisungen des Auftragnehmers nicht entspricht; oder

(c) einer Nutzung der Leistungen oder Dokumentation durch den Auftraggeber, nachdem der Auftagnehmer oder eine entsprechende Behörde den Auftraggeber über eine angebliche oder wirkliche Rechtsverletzung benachrichtigt hat.

11.5 In der vorherigen Klausel und in Klausel 12.4(b) sind die alleinigen und ausschließlichen Rechte und Rechtsmittel des Auftraggebers und alle Verpflichtungen zur Haftung des Auftragnehmers (einschließlich der Angestellten, Vertreter und Subunternehmer) bezüglich einer Verletzung eines Patents, Urheberrechts, Markenrechts, Datenbankrechts oder einer Geheimhaltungspflicht festgelegt.


12. Haftungsbeschränkung

12.1 In dieser Klausel 12 ist die Haftung des Auftragnehmers (einschließlich einer Haftung bei einer Handlung oder Unterlassung seitens seiner Angestellten, Vertreter und Subunternehmer) gegenüber dem Auftraggeber ausschließlich festgelegt:

(a) im Rahmen oder im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung;

(b) bezüglich der Nutzung, ganz oder teilweise, der Leistung und Dokumentation durch den Auftraggeber; und

(c) bezüglich jeglicher Zusicherung, Aussage oder unerlaubter Handlung oder Unterlassung einschließlich Fahrlässigkeit unter dieser Vereinbarung oder in Verbindung damit.

12.2 Außer es wurde ausdrücklich erwähnt und vorgesehen in dieser Vereinbarung:

(a) übernimmt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung für die Ergebnisse, die aus der Nutzung der Leistungen und Dokumentation durch den Auftraggeber entstehen sowie die Schlussfolgerungen, die daraus gezogen werden. Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden durch Fehler oder Auslassungen in Informationen, Anweisungen oder Skripten bezüglich der Leistungen, die der Auftraggeber dem Auftragnehmer übergibt, oder für Handlungen des Auftragnehmers auf Anweisung des Auftraggebers;

(b) alle Gewährleistungen, Zusicherungen, Konditionen oder andere Bedingungen gemäß allgemeinem Recht oder Gewohnheitsrecht werden in dem gesetzlich maximal zulässigen Umfang für diese Vereinbarung ausgeschlossen; und

(c) die Leistungen und Dokumentation werden auf einer „Ist-Basis“ dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

12.3 Die Bestimmungen dieser Nutzungsbedingungen wirken weder als Ausschluss noch Beschränkung der Haftung des Auftragnehmers für:

(a) Tod oder Personenschäden, die durch Fahrlässigkeit verschuldet wurden; oder

(b) Betrug oder betrügerische Falschangaben.

12.4 Abhängig von Klausel 12.2 und Klausel 12.3:

(a) haftet der Auftragnehmer nicht für entgangenen Gewinn, Betriebsausfälle, Verlust des Firmenwertes und/oder ähnliche Verluste oder besondere direkte oder indirekte Folgeschäden, Kosten, Schäden, Gebühren oder Aufwendungen, die im Rahmen dieser Nutzungsbedingungen entstehen; und

(b) beschränkt sich die gesamte Haftung des Auftragnehmers für Schäden auf 5.000,00 € (fünftausend Euro) gemäß dieser Vereinbarung (einschließlich Schadensersatz abhängig von Klausel 12.2), unerlaubte Handlungen (einschließlich Fahrlässigkeit oder Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen), falsche Angaben, Rückerstattung oder anderweitig, die in Verbindung mit der Durchführung oder beabsichtigter Durchführung dieser Vereinbarung stehen.


13. Laufzeit und Kündigung

13.1 Sofern diese Vereinbarung nicht anderweitig und in Abhängigkeit mit Klausel 13 gekündigt wird, beginnt diese Vereinbarung am Datum ihres Inkrafttretens und ist unbefristet.

Der Auftraggeber kann diese Vereinbarung jederzeit kündigen. Der Vertrag endet dann, frühestens nach 21 Tagen, mit Ablauf des Monats zum jeweiligen Monatsende, sofern die Vereinbarung nicht anderweitig und in Abhängigkeit mit diesen Nutzungsbedingungen gekündigt wurde.

13.2 Ohne Beschränkung sonstiger Rechte und Rechtsmittel der beiden Parteien darf eine Partei die Vereinbarung ohne Haftung gegenüber der anderen Partei kündigen, wenn:

(a) die andere Partei einen erheblichen Verstoß gegen eine ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung begeht und versäumt, diesen Verstoß innerhalb von 30 Tagen zu beheben (sofern Abhilfemaßnahmen ergriffen werden können), nachdem diese Partei über den Verstoß schriftlich informiert wurde; oder

(b) eine Anordnung oder ein Beschluss zur Liquidation der anderen Partei gefasst wurde oder eine Situation entsteht, die ein Gericht berechtigt, ein solches Urteil im Bezug auf die andere Partei zu fällen; oder

(c) ein Antrag auf Bestellung eines Insolvenzverwalters vorliegt, um die Angelegenheiten, Geschäfte und das Eigentum der anderen Partei zu verwalten oder ein Antrag auf Einsetzung eines Insolvenzverwalters im Bezug auf die andere Partei bei einem zuständigen Gericht vorliegt oder eine Absichtserklärung zur Einsetzung eines Insolvenzverwalters durch die andere Partei, ihre Direktoren oder eine zu diesem Zweck berechtigte Person eingereicht wurde; oder

(d) ein Zwangsverwalter für das Vermögen oder den Betrieb der anderen Partei genannt wurde oder eine Situation entsteht, die ein zuständiges Gericht oder einen Gläubiger berechtigt, einen Zwangsverwalter oder Verwalter der anderen Partei zu ernennen, oder eine andere Person das Vermögen der anderen Partei in Besitz nimmt oder verkauft; oder

(e) die andere Partei eine Vereinbarung oder einen Vergleich mit ihren Gläubigern trifft oder einen Antrag bei einem zuständigen Gericht zum Schutz seiner Gläubiger einreicht; oder

(f) die andere Partei ihr Gewerbe einstellt oder droht ihr Gewerbe einzustellen; oder

(g) es einen Gesellschafterwechsel bei der anderen Partei gibt; oder

(h) ähnliche oder analoge Handlungen gegen die andere Partei in irgendeiner Gerichtsbarkeit als Folge eines Verschuldens vorgenommen werden.

13.3 Bei der Kündigung der Vereinbarung, egal aus welchen Gründen:

(a) liefert der Auftragnehmer dem Auftraggeber die aktuellste Sicherung der Auftraggeberdaten, die sich in seinem Besitz befinden, bei Vertragsende als Excel-Datei, sofern in der Anwendung keine Möglichkeit besteht, dass der Auftraggeber die gespeicherten Auftraggeberdaten herunterlädt und in seiner eigenen IT-Umgebung speichert. Der Auftragnehmer unternimmt angemessene wirtschaftliche Anstrengungen, um dem Auftraggeber die Sicherung innerhalb von 50 Tagen nach Kündigung der Vereinbarung zur Verfügung zu stellen, vorausgesetzt, der Auftraggeber hat zu diesem Zeitpunkt alle zur Kündigung ausstehenden oder daraus resultierenden Gebühren gezahlt. Der Auftragnehmer löscht danach die Auftraggeberdaten.

(b) treten alle Bestimmungen der Vereinbarung sofort außer Kraft, außer den folgenden Bestimmungen dieser Vereinbarung, die weiter bestehen und in Kraft bleiben (gemäß ihrer Definition oder andernfalls unbegrenzt): Klauseln 1, 10, 11, 12, 13, 21.

(c) gibt jede Partei jegliche Beistellungen, Eigentum, Dokumentation und andere Dinge (sowie Kopien davon) zurück, die der anderen Partei gehören;

(d) erlöschen sofort alle Leistungen, die gemäß der Vereinbarung zu erbringen sind; und

(e) werden die angelaufenen Rechte der Parteien zum Kündigungszeitpunkt oder das Weiterbestehen von Bestimmungen nach der Kündigung, die explizit auch als nach einer Kündigung weiterbestehend definiert wurden oder implizit weiterbestehen, davon nicht berührt oder eingeschränkt.

13.4 Bei Kündigung der Vereinbarung erbringt der Auftragnehmer auf Wunsch des Auftraggebers alle angemessenen Leistungen, um den Auftraggeber bei der ordnungsgemäßen Übermittlung aller Auftraggeberdaten, Funktionen und Geschäfte der Leistungen zurück zum Auftraggeber oder zu einem vom Auftraggeber genannten Dritten zu unterstützen. Der Zeitraum für die Umsetzung der Reversion der Leistungen wird als „Übergang“ bezeichnet. Die Übergangsleistungen werden vom Auftragnehmer gegenüber dem Auftraggeber erbracht und zwar zu den Tagessätzen des Auftragnehmers pro Personentag.


14. Höhere Gewalt

Der Auftragnehmer ist gegenüber dem Auftraggeber nicht haftbar, wenn die Ausübung seiner vertraglichen Pflichten oder die Ausübung der Geschäftstätigkeit verhindert oder verzögert wird durch Handlungen, Ereignisse, Unterlassungen oder Unfälle außerhalb seiner angemessenen Kontrolle, einschließlich, ohne Einschränkung, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskampfmaßnahmen, Ausfall von Versorgungsdienstleistern oder des Transport- oder Telekommunikationsnetzwerks, höhere Gewalt, Krieg, Aufstände, innere Unruhen, böswillige Sachbeschädigung, Regeln, Vorschriften oder Weisungen, Unfälle, Zerstörung von Anlagen oder Maschinen, Feuer, Überschwemmung, Sturm oder Ausfall von Zulieferern oder Subunternehmern, vorausgesetzt der Auftraggeber wird von solch einem Ereignis und seiner voraussichtlichen Dauer in Kenntnis gesetzt.

15. Verzichtserklärung

15.1 Ein Verzicht auf ein Recht im Rahmen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ist nur wirksam, wenn er schriftlich erfolgt und er gilt nur für die Partei, an die der Verzicht gerichtet ist, und die Umstände, für die er erfolgt.

15.2 Soweit nicht anders lautend ausgeführt, sind die sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Rechte kumulativ und schließen Rechte auf der Basis gesetzlicher Regelungen nicht aus.


16. Salvatorische Klausel

16.1 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen (oder ein Teil einer Bestimmung) von einem Gericht, einer Verwaltungsbehörde oder einer zuständigen Gerichtsbarkeit für ungültig oder nicht durchsetzbar oder rechtswidrig befunden werden, wird die Bestimmung so geändert, dass sie so gut wie eben möglich denselben wirtschaftlichen Effekt hat, wie die ersetzte Originalbestimmung und die Gesetzmäßigkeit, Gültigkeit und Ausführbarkeit der übrigen Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen davon nicht berührt oder eingeschränkt wird.

16.2 Sollten ungültige, nicht ausführbare oder ungesetzliche Bestimmungen durch Löschung eines Teils oder der gesamten Bestimmung gültig, ausführbar und rechtlich verbindlich werden, gilt die Bestimmung mit allen notwendigen Änderungen, die erforderlich sind, um das ursprüngliche Anliegen der Parteien zu verwirklichen.


17. Vollständigkeitsklausel

17.1 Diese Nutzungsbedingungen sowie alle hierin referenzierten Dokumente stellen (sofern kein Fall von Betrug vorliegt), die abschließende und vollständige Vereinbarung zwischen den Vertragspartnern dar und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen, Verständigungen oder Verträge zwischen ihnen in diesem Zusammenhang. Jede Abänderung dieser Vereinbarung muss schriftlich erfolgen und von den Parteien oder in ihrem Auftrag unterzeichnet werden.

17.2 Die Parteien erkennen an und stimmen zu, dass sie mit Annahme einer Vereinbarung keine Unternehmung, Zusage, Versicherung, Aussage, Vertretung, Gewähr oder Abrede (unabhängig ob in Schriftform oder nicht) einer Person (unabhängig davon ob sie eine Vertragspartei ist oder nicht) im Hinblick auf die Inhalte dieser Vereinbarung gegenüber geltend macht, außer explizit in dieser Vereinbarung festgehalten.


18. Abtretung

18.1 Dem Auftraggeber ist es nicht gestattet, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers seine Rechte oder Pflichten gemäß diesen Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise abzutreten, zu übertragen, in Auftrag zu geben, weiter zu veräußern oder in sonstiger Weise damit zu handeln.

18.2 Der Auftragnehmer kann jederzeit seine Rechte oder Pflichten gemäß diesen Nutzungsbedingungen ganz oder teilweise abtreten, übertragen, in Auftrag geben, weiter veräußern oder in sonstiger Weise damit handeln.


19. Keine Partnerschaft

Keine Bestimmung dieser Nutzungsbedingungen zielt darauf ab oder darf benutzt werden, um eine Partnerschaft zwischen den Parteien zu begründen oder eine Partei dazu zu befähigen, als Vertreter der anderen Partei zu handeln. Darüber hinaus hat keine Partei das Recht, im Namen oder im Auftrag der anderen Partei zu handeln, noch diese anderweitig zu binden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Gewährleistungen und Zusicherungen, die Annahme einer Pflicht oder Haftung oder die Ausübung eines Rechts oder einer Befugnis).

20. Rechte von Dritten

Diese Nutzungsbedingungen übertragen keine Rechte an andere Personen oder Parteien (außer an die Parteien, die die Vereinbarung schließen und, sofern zutreffend, deren Nachfolger oder zugelassene Zessionäre).

21. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

21.1 Die Vereinbarung und alle Streitigkeiten oder Ansprüche aus oder im Zusammenhang mit ihrem Gegenstand unterliegt und wird ausgelegt in Übereinstimmung mit den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Anwendung kollisionsrechtlicher Vorschriften, einschließlich der UN-Konvention über den internationalen Warenkauf, ausgeschlossen wird.

21.2 Die Parteien bemühen sich nach besten Kräften, alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen nach Treu und Glauben zu verhandeln und gütlich beizulegen.

21.3 Falls Streitigkeiten nicht gütlich beigelegt werden können, versuchen die Parteien, jegliche Konflikte, die aus diesen Nutzungsbedingungen entstehen oder diese betreffen, gemäß der jeweils aktuellen Streitbeilegungsordnung der „Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit“ (DIS) in einer Mediation beizulegen.

21.4 Wenn von den Parteien nicht anders vereinbart, wird der Mediator von der DIS benannt. Die Mediation wird von einer Partei durch Eingabe einer schriftlichen Mediationsaufforderung an die DIS, Beethovenstr. 5-13, 50674 Köln, Deutschland, und die andere Partei initiiert. Die Mediation beginnt spätestens vierzehn (14) Tage nach dem Datum der jeweiligen Benachrichtigung über die Einleitung eines Mediationsverfahrens.

21.5 Keine Partei darf ein Gerichtsverfahren in Bezug auf Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen beginnen, wenn nicht zuvor versucht wurde, den Konflikt durch Mediation beizulegen, sofern das Recht ein Verfahren einzuleiten, nicht durch eine Verzögerung beeinträchtigt ist.

21.6 Falls der Konflikt nicht mittels dem genannten DIS-Mediationsverfahren gelöst werden kann, vereinbaren die Parteien, dass der Konflikt von einer Partei an die Gerichte der Bundesrepublik Deutschland gegeben wird, die die letzte, exklusive und unwiderrufliche Instanz sind bei der Anhörung und Entscheidung über jedwede Klagen oder Verfahren und/oder zur Lösung aller Konflikte, die sich aus oder im Zusammenhang mit diesen Nutzungsbedingungen oder ihrer Entstehung und Gültigkeit (einschließlich nicht vertraglicher Streitigkeiten oder Ansprüche) ergeben kann, und zu diesem Zweck unterwirft sich jede der Parteien unwiderruflich der Gerichtsbarkeit der Gerichte der Bundesrepublik Deutschland.


22. Sonstiges

22.1 Jede Partei unterhält auf eigene Kosten, für die Laufzeit dieser Vereinbarung, gemäß ihren Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung angemessene Versicherungen, einschließlich und insoweit zutreffend, gewerbliche Haftpflichtversicherung, Haftung für Fehler und Unterlassungen, Arbeitgeberhaftpflicht sowie Arbeitnehmerunfallversicherung, wie gesetzlich vorgeschrieben.

22.2 Jegliche Versicherung oder Vereinbarung wurde zum Beginn der Leistungen abgeschlossen.


ANLAGE 1

ANLAGE ÜBER DIE DATENVERARBEITUNG VON PERSONENBEZOGENEN DATEN

Diese Anlage über die Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten regelt die Rechte und Pflichten des Auftraggebers und des Auftragnehmers in Verbindung mit personenbezogenen Daten, die im Rahmen der allgemeinen Geschäftsbedingungen vom Auftragnehmer im Auftrag des Auftraggebers und seiner verbundenen Unternehmen verarbeitet werden. Diese Anlage ist ein fester Bestandteil der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Alle Begriffe, die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen definiert worden sind und auf die in der vorliegenden Anlage Bezug genommen wird, haben die gleiche Bedeutung wie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen.

1. Pflichten des Auftraggebers

1.1 Der Auftraggeber bestätigt hiermit, dass die Nutzung des Abonnements eine Auftragsdatenverarbeitung von personenbezogenen Daten darstellt, die der Auftragnehmer im Rahmen der angebotenen Funktionalität für den Auftraggeber erbringt.

1.2 Der Auftraggeber erkennt an, dass der Auftraggeber und seine jeweiligen verbundenen Unternehmen (jeweils Data Controller (für die Verarbeitung Verantwortlicher)) die alleinige Verantwortung für die Zulässigkeit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten sowie für die Wahrung der Rechte Betroffener tragen.

1.3 Der Auftraggeber stellt sicher, dass seine verbundenen Unternehmen, soweit gesetzlich erforderlich, ihre Aufträge oder Informationen dem Kunden schriftlich, per E-Mail übermitteln, um den Auftragnehmer und seine verbundenen Unternehmen zur Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Vereinbarung zu autorisieren.

1.4 Der Auftraggeber stellt sicher, dass dem Auftragnehmer die personenbezogenen Daten zur Verarbeitung zur Verfügung stehen. Die Ergebnisse der Datenverarbeitung werden vom Auftragnehmer gemäß den im Abonnement implementierten Funktionen dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt.

1.5 Der Auftraggeber informiert den Auftragnehmer unverzüglich, wenn Fehler oder Unregelmäßigkeiten bei der Verarbeitung personenbezogener Daten festgestellt werden.

1.6 Der Auftraggeber stellt sicher, dass seine verbundenen Unternehmen ihn bevollmächtigen, den Auftragnehmer als seinen Subunternehmer für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu autorisieren.

1.7 Der Auftraggeber versichert, dass auf Seiten des Auftraggebers keine gesetzlichen Bestimmungen bestehen, die den Auftragnehmer daran hindern, seine Vertragspflichten gemäß dieser Vereinbarung in Übereinstimmung mit geltendem Recht zu erfüllen. Hierzu zählt unter anderem die Zusicherung, dass alle betroffenen Personen zuvor ihre Zustimmung zu einer möglichen Verarbeitung personenbezogener Daten erklärt haben.

2. Pflichten des Auftragnehmers

2.1 Der Auftragnehmer verarbeitet die personenbezogenen Daten und andere Betriebsdaten ausschließlich gemäß den Weisungen des Data Controllers, die dem Auftragnehmer vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt wurden; dies kann (uneingeschränkt) die Korrektur, Löschung und/oder Sperrung dieser Daten beinhalten, wenn und soweit die Funktionalität des Service es dem Auftraggeber unmöglich macht, dies durchzuführen. Die personenbezogenen Daten werden von Auftragnehmer für keinen anderen Zweck außer zur Bereitstellung des in der Vereinbarung geregelten Abonnements genutzt. Der Auftragnehmer bewahrt diese personenbezogenen Daten nur für den vom Auftraggeber bestimmten Zeitraum auf. Die gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungszeiträume bleiben hiervon unberührt.

2.2 Zur Verarbeitung personenbezogener Daten setzt Auftragnehmer ausschließlich Personal ein, das sich nachweislich zur Einhaltung des Datengeheimnisses gemäß den einschlägigen Datenschutzgesetzen verpflichtet hat.

2.3. Der Auftragnehmer setzt alle technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen gemäß den anwendbaren Datenschutzgesetzen um. Der Auftragnehmer wird alle geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen ergreifen und kontinuierlich umsetzen, um personenbezogene Daten zu schützen und vor unbefugter oder widerrechtlicher Verarbeitung und unbeabsichtigtem Verlust, unbeabsichtigter Zerstörung oder versehentlicher Beschädigung zu schützen. Insbesondere unternimmt Auftragnehmer die folgenden Maßnahmen zum Zwecke des Datenschutzes und überprüft deren Durchführung regelmäßig:

a. Zugriffskontrolle: Der Auftragnehmer kontrolliert und protokolliert den Zugriff auf die Datenverarbeitungssysteme.

c. Kontrolle der Zugriffsbeschränkung: Der Auftragnehmer definiert, implementiert und überwacht ein Konzept für Benutzerrechte, Kennwortregeln und Anmeldeverfahren für den Remote- oder physischen Zugriff auf den Service durch sein Personal zum Zwecke des Betriebs, der Wartung, des Supports oder der Sicherung des Service.

d. Übertragungskontrolle: Der Auftragnehmer sichert die Übertragung personenbezogener Daten in verschlüsselter Form oder durch ein sicheres Alternativverfahren. Übertragungen müssen protokolliert werden.

e. Eingabekontrolle: Der Auftragnehmer implementiert ein detailliertes Protokollierungssystem für die Eingabe, Änderung und Löschung oder Sperrung personenbezogener Daten im größtmöglichen Umfang, der von dem Abonnement unterstützt wird.

f. Jobkontrolle: Der Auftragnehmer definiert Kontrollmechanismen, die die strikte Einhaltung der Weisungen des Data Controllers, wie sie vom Auftraggeber übermittelt, von dem Auftragnehmer akzeptiert und in den allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegt werden, bei der Datenverarbeitung sicherstellen, und setzt diese Mechanismen um.

g. Verfügbarkeitskontrolle: Der Auftragnehmer betreibt ein Sicherungssystem nach dem Stand der Technik und definiert ein Wiederherstellungsverfahren zum Schutz personenbezogener Daten vor versehentlicher Vernichtung und vor Verlust.

h. Datentrennung: Der Auftragnehmer gewährleistet auf technischem Wege und mittels definierter organisatorischer Verfahren, dass personenbezogene Daten, die für unterschiedliche Zwecke erfasst wurden (beispielsweise verschiedenen Auftraggebern), getrennt verarbeitet werden können. Technische Mittel können dabei getrennte Computersysteme oder eine nachweislich logische Trennung in einer Mehrmandanten-Architektur sein. Der Zugriff eines Kunden auf Daten anderer Kunden ist zu verhindern.

i. Wenn der Auftragnehmer das Abonnement allen Auftraggebern über eine einheitliche, gehostete, webgestützte Anwendung bereitstellt, gelten alle geeigneten und jeweils aktuellen technischen und organisatorischen Maßnahmen für alle Kunden des Auftragnehmers, für die das Abonnement vom gleichen Rechenzentrum gehostet wird und die den gleichen Service abonniert haben. Der Auftraggeber ist sich bewusst und erklärt sich damit einverstanden, dass die technischen und organisatorischen Maßnahmen vom technischen Fortschritt und der technischen Entwicklung abhängig sind. Im Hinblick darauf ist der Auftragnehmer insbesondere berechtigt, adäquate Alternativmaßnahmen zu implementieren, sofern der Sicherheitslevel der Maßnahmen dabei aufrechterhalten wird. Im Falle von wesentlichen Änderungen übermittelt der Auftragnehmer dem Auftraggeber per E-Mail oder durch Veröffentlichung auf der Website für das Abonnement oder einer alternativen, für den Auftraggeber leicht zugänglichen Website eine entsprechende Benachrichtigung zusammen mit ggf. erforderlicher Dokumentation.

2.4 Genügen die vom Auftragnehmer getroffenen Sicherheitsmaßnahmen nicht den gesetzlichen Bestimmungen, benachrichtigt der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich.

2.5 Der Auftragnehmer benachrichtigt den Auftraggeber, wenn eine vom Auftraggeber im Auftrag des Auftraggebers gegebene Weisung nach Meinung des Auftragnehmers gegen Datenschutzgesetze verstößt. Der Auftragnehmer ist nicht verpflichtet, umfassende rechtliche Prüfungen durchzuführen.

2.6 Der Auftragnehmer informiert den Auftraggeber unverzüglich im Falle gravierender Unterbrechungen des Betriebsprozesses, mutmaßlicher Verstöße gegen Datenschutzvorschriften und anderer Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Verarbeitung der Daten. Die Mitteilung hat spätestens innerhalb von 24 Stunden ab Kenntnis vom relevanten Ereignis an eine vom Auftraggeber benannte Adresse zu erfolgen. Sie muss mindestens folgende Angaben enthalten:

(a) eine Beschreibung der Art der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten, soweit möglich mit Angabe der Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen Personen, der betroffenen Kategorien und der ungefähren Zahl der betroffenen personenbezogenen Datensätze;

(b) den Namen und die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder einer sonstigen Anlaufstelle für weitere Informationen;

(c) eine Beschreibung der wahrscheinlichen Folgen der Verletzung des Schutzes personenbezogener Daten;

(d) eine Beschreibung der von Auftragnehmer ergriffenen oder vorgeschlagenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung des Schutzes personenbezogener Auftraggeberdaten und gegebenenfalls Maßnahmen zur Abmilderung ihrer möglichen nachteiligen Auswirkungen.

2.7 Auf schriftlichen Antrag und auf Kosten des Auftraggebers unterstützt der Auftragnehmer den Auftraggeber in angemessener Weise bei dessen Pflichten nach Art. 33 und 34 Datenschutz-Grundverordnung sowie bei der Behandlung von Anträgen einzelner Betroffener und/oder einer Aufsichtsbehörde im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten, die vom Auftraggeber kontrolliert werden.

2.8 Nach Ablauf oder Kündigung des Abonnements muss der Auftragnehmer gemäß den Bedingungen der allgemeinen Geschäftsbedingungen (oder einer anderen relevanten Vertragsbestimmung) und den Weisungen des Auftraggebers entweder (i) dem Auftraggeber alle Daten des Auftraggebers und alle Kopien oder Reproduktionen dieser Daten (ausgenommen Sicherungsmedien, die für mehrere Kunden verwendet und regelmäßig überschrieben werden) zurückgeben oder (ii) diese personenbezogenen Daten und Medien in Produktionssystemen löschen und/oder vernichten und die Löschung und/oder Vernichtung dem Auftraggeber schriftlich belegen..

2.9 Die zwingenden Bestimmungen der anwendbaren Datenschutzgesetze und -vorschriften gelten zusätzlich und haben Vorrang, wenn und soweit sie im Widerspruch zu den Bedingungen dieser Anlage stehen.

3. Subunternehmen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, Subunternehmen mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu beauftragen („Unterauftragsverarbeiter“), wobei der Auftragnehmer für alle Handlungen oder Unterlassungen seiner Unterauftragsverarbeiter verantwortlich bleibt, wie für seine eigenen Handlungen oder Unterlassungen. Der Auftragnehmer überträgt seine Pflichten gegenüber dem Auftraggeber gemäß vorliegendem Dokument auf die Unterauftragsverarbeiter und verpflichtet diese, alle relevanten Datenschutzbestimmungen einzuhalten. Der Auftragnehmer teilt dem Auftraggeber auf Verlangen per E-Mail oder über die Website oder auf anderem Wege den Namen, die Adresse und die Rolle jedes betreffenden Unterauftragsverarbeiters mit. Der Auftragnehmer stellt sicher, dass jeder Unterauftragsverarbeiter Datenschutz in ausreichendem Maße gewährleistet, entweder per Gesetz oder durch einen Vertrag mit dem Auftragnehmer, der im Wesentlichen nicht weniger Schutz bietet als die Verpflichtungen, die der Auftragnehmer im Rahmen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeht.

4. Kontrollrechte des Auftraggebers

4.1 Der Auftraggeber verfügt über alle erforderlichen Rechte, um zu verifizieren, dass der Auftragnehmer die personenbezogenen Daten ordnungsgemäß in Übereinstimmung mit der Vereinbarung verarbeitet. Diese Kontrollrechte sind in Abstimmung mit dem Auftragnehmer wahrzunehmen.

4.2 Der Auftragnehmer sichert die Verfügungsbefugnis und Kontrollrechte des Auftraggebers aus dieser Anlage gegenüber Unterauftragsverarbeitern des Auftragnehmers, die ggf. in Kontakt mit den personenbezogenen Daten gelangen, vertraglich. Soweit geltendes Datenschutzrecht erfordert, dass ein Data Controller ein direktes Vertragsverhältnis mit Auftragnehmer eingeht, autorisiert und bevollmächtigt der Auftragnehmer den Auftraggeber hiermit, die notwendige Vereinbarung mit dem Data Controller im Auftrag des Auftragnehmer zu schließen, jedoch nur auf der Grundlage einer Vertragsvorlage, die der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Verlangen zur Verfügung stellt.

4.3 Die vom Auftragnehmer in Verbindung mit den Kontrollrechten des Auftraggebers erbrachte Leistungen gehen auf Kosten des Auftraggebers.

5. Besondere Geheimhaltungsverpflichtung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die vom Auftragnehmer bekannt gewordenen personenbezogenen Daten vertraulich zu behandeln und ausschließlich für die Datenverarbeitung in Verbindung mit der Bereitstellung des Service, wie in der Vereinbarung vorgesehen, zu verwenden. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, seinen Mitarbeitern, die ggf. Kenntnis von personenbezogenen Daten erlangen, dieselben Geheimhaltungspflichten wie oben vom Auftragnehmer eingegangen aufzuerlegen. Der Auftragnehmer unternimmt die wirtschaftlich vertretbaren Anstrengungen, damit die Mitarbeiter, denen Zugriff auf die personenbezogenen Daten erteilt wird, regelmäßige Schulungen zu IT-Sicherheit und Datenschutz erhalten.


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