Sie können zwischen folgenden Möglichkeiten des Familienstandes eines Mitarbeiters auswählen:
- Ledig
- Verheiratet
- Geschieden
- Verwitwet
Die Anzahl der Kinder bezieht sich hier nicht auf den steuerlichen Anteil, sondern auf die tatsächliche Zahl der Kinder des Mitarbeiters. Im Fall einer Kinderkrankmeldung kann die Angabe der Kinder relevant sein, um zu ermitteln, wie viele Tage dem Mitarbeiter pro Kind zustehen. Ebenso gibt es in einigen Firmen Sonderurlaubstage zur Geburt eines Kindes. Dazu benötigt die Personalabteilung einen Nachweis und kann die Eintragung vornehmen.
Liegen Ihnen keine Informationen vor oder führt der Mitarbeiter die Kinder nicht an, weil sie bereits erwachsen sind und nicht mehr in einem gemeinsamen Haushalt leben, muss hier keine Angabe erfolgen.