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Eine Freistellung erfolgt in der Regel bein einem Arbeitsvertragsende, wenn der Mitarbeiter seine verbleibende Arbeitszeit nicht mehr erbringen muss und davon vom Arbeitgeber freigestelt wird, Die Freistellung hier im System ist als bezahlte Freistellung zu verstehen. Beachten Sie das der Resturlaub nicht dem Freistellungsdauer angerechnet wird.


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