Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung in Deutschland
In Deutschland ist es seit 01.01.2023 nicht mehr notwendig, dass gesetzlich krankenversicherte Mitarbeiter dem Arbeitgeber eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen.
Standardmäßig sind Mitarbeiter in Deutschland in der Anwendung als gesetzlich krankenversichert markiert, sofern kein Eintrag unter „Mitarbeiter“ → [Personalakte des MA] → „Verträge“ → „Private Krankenversicherung“ existiert.
Privat versicherte Mitarbeiter in Deutschland werden weiterhin entsprechend der Option „Konfiguration -> Unternehmen -> Tage zur Einreichung eines Krankenscheins“ auf Vorlegen der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung geprüft.